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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Band I, Vorbericht

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C/062<br />

4.52 Leistungen nach dem SGB II<br />

Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger nach dem SGB II und zuständig für<br />

● Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II<br />

● Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II<br />

● Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II<br />

● Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II<br />

● Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II<br />

● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II<br />

Für die übrigen Aufgaben nach dem SGB II ist die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit zuständig.<br />

Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen-Düren zum 01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion<br />

Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet (SRT 07.10.2010, SV-Nrn.: 2010/0343 und 2010/0343-E1).<br />

Die organisatorischen und personellen Strukturen <strong>des</strong> Jobcenters sind gegenüber der ARGE weitgehend unverändert geblieben.<br />

4.521 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung<br />

Im Hinblick darauf, dass dem Jobcenter auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen Personal nur durch die beiden Träger zugewiesen werden konnte, wurden die bisher in der<br />

ARGE tätigen Mitarbeiter zum 01.01.2011 von der StädteRegion übernommen bzw. von den bisherigen Dienstherrren/Arbeitgebern zur StädteRegion abgeordnet.<br />

Die StädteRegion Aachen trägt die Personalkosten für die übernommenen Mitarbeiter sowie für die abgeordneten Mitarbeiter der ehemaligen Kreiskommunen. Für die abgeordneten<br />

Mitarbeiter der Stadt Aachen trägt diese die Personalkosten.<br />

Die StädteRegion erhält für alle im Jobcenter tätigen Mitarbeiter eine Erstattung der Personalkosten. Der auf die abgeordneten Mitarbeiter der Stadt Aachen entfallende Anteil wird in<br />

Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten an die Stadt Aachen weitergeleitet. Auf Grund von Vereinbarungen zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen sowie die ehemaligen<br />

kreisangehörigen Kommunen werden für alle abgeordneten Beamten außerdem die in der Erstattung enthaltenen Anteile für Pensionsrückstellungen an die jeweiligen<br />

Dienstherren weitergeleitet.<br />

Eine Corona-Isolierung im Bereich der Sozialleistungen ist seit 2023 nicht mehr vorgesehen.<br />

Hieraus ergeben sich folgende Ansätze:<br />

05.02.01 "Leistungen nach dem SGB II"<br />

Haushaltsansatz<br />

TP 950301 "Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung" <strong>2024</strong> 2025 2026 2027<br />

€ € € €<br />

E/414100 "Zuw.u. Zusch.f. lfd. Zwecke v. Land" 185.000 185.000 0 0<br />

E/448401 "Personalkostenerstattung der Agentur für Arbeit" 25.000.000 25.250.000 25.502.500 25.757.525<br />

E/448403 "Kostenerstattungen von ges. Sozialversicherungen" 35.000 35.350 35.704 36.061<br />

E/448803 "Sonst. Erstattungen von übrigen Bereichen" 20.000 20.200 20.402 20.606<br />

E/449103 "Erstattung Bund Verwaltungskosten Bildung und Teilhabe" 1.365.000 1.378.650 1.392.437 1.406.361<br />

E/491900 "Erträge aus der Isolierung gem. NKF-CIG" 0 0 0 0<br />

A/500001 "Personal-/Versorgungsaufwendungen" -25.000.000 -26.000.000 -27.040.000 -28.121.600<br />

A/541130 "Dienstreisekosten" -500 -505 -510 -515<br />

A/543990 "Andere Sonstige Geschäftsaufwendungen" -20.000 -20.200 -20.402 -20.606<br />

A/545411 "Kommunaler Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten" -11.100.000 -11.211.000 -11.323.110 -11.436.341<br />

A/545821 "IT-Fachanwendungen - lfd. Kosten -" -621 -627 -633 -639<br />

A/571550 "AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung" 0 0 0 0<br />

Netto-Aufwand insgesamt -9.516.121 -10.363.132 -11.433.612 -12.359.148

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