Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat III
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<strong>III</strong>/049<br />
Produkt 05.01.01<br />
Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW<br />
Erläuterungen:<br />
1. Leistungen nach dem SGB XII<br />
Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger nach dem SGB XII für<br />
● Leistungen zum Lebensunterhalt<br />
● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
● Hilfen zur Gesundheit<br />
● Hilfe zur Pflege<br />
● Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />
● Hilfe in anderen Lebenslagen<br />
1.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen<br />
Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen auf die<br />
regionsangehörigen (ra.) Kommunen delegiert mit Ausnahme der<br />
● Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII<br />
● Heranziehung zum Unterhalt<br />
● Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen.<br />
Außerdem erlässt die StädteRegion Aachen als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch<br />
Beratungen und Entscheidungshilfen. Die im Rahmen der Delegation von den ra. Kommunen gewährten Leistungen werden<br />
diesen monatlich erstattet.<br />
1.2 Leistungen innerhalb von Einrichtungen<br />
Die Durchführung von Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Leistungsberechtigte innerhalb<br />
von teil- und vollstationären Einrichtungen in der Zuständigkeit als örtl. Träger der Sozialhilfe und für den vom überörtl. Träger<br />
auf die StädteRegion Aachen delegierten Aufgabenkreis nach dem SGB XII. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtl.<br />
Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.<br />
2. Gewährung von Pflegewohngeld nach dem APG NRW<br />
Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von Pflegewohngeld für vollstationäre<br />
Dauerpflegeeinrichtungen nach dem APG NRW zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen .<br />
Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der Leistungen und die Durchführung<br />
von Widerspruchs- und Klageverfahren.<br />
3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW<br />
Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />
(AWZ) zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen<br />
der ambulanten Dienste.<br />
Teilprodukt 950100 "Verwaltung":<br />
Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren":<br />
Gemäß § 17 i.V.m. §§ 12, 14 und 15 AnFöVO wird eine Verwaltungsgebühr für niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote<br />
erhoben.<br />
Teilprodukt 950101 "Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)":<br />
Zu E/414100 "Lan<strong>des</strong>zuweisungen (Ukraine-Hilfe)" und E/ 491910 "Erträge aus der Isolierung gem. NKF-CUIG (Ukraine)":<br />
Anstelle der veranschlagten Lan<strong>des</strong>hilfen tritt die Isolierung nach dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> NKF-CUIG.<br />
Teilprodukt 950130 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII)- Restabwicklung":<br />
Für die laufenden Klagefälle in diesem Bereich wurden in den Vorjahren entsprechende Prozesskostenrückstellungen gebildet.<br />
Teilprodukt 950170 "Freiwillige Förderungen":<br />
Zu A/531717 "Zuschüsse an Betreuungsvereine":<br />
Seit dem 01.01.2023 erfolgt gem. § 4 Abs. 1 BVFinanzierungsVO i.V.m. § 17 BtOG i.V.m. § 3 LBtG eine vollumfängliche Finanzierung<br />
der Aufgaben der Betreuungsstellen durch das Land NRW.<br />
Zu A/531724 "Frauen helfen Frauen":<br />
Anhebung gem. SRT-Beschluss vom 19.03.2021 im Zuge <strong>des</strong> Haushalts 2022 (SV-Nr.: 2021/0160 bzw. 0160-E1).<br />
Zu A/531725 "Zuschuss Rückhalt e.V.":<br />
Anhebung gem. SRT-Beschluss vom 19.03.2021 im Zuge <strong>des</strong> Haushalts 2022 (SV-Nr.: 2021/0160 bzw. 0160-E1).<br />
Zu A/531729 "Zuschuss integratives Jugendcamp Merzbrück":<br />
Anhebung gem. SRT-Beschluss vom 12.12.2019 im Zuge <strong>des</strong> Haushalts 2020 (SV-Nr.: 2019/0550).<br />
Zu A/531799 "Sonstige Zuschüsse an private Unternehmen/Vereine":<br />
Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 12.12.2019 im Zuge <strong>des</strong> Haushalts 2020 (SV-Nr.: 2019/0550).<br />
Die Jüdischen Gemeinde Aachen e.V. erhält einen Zuschuss zur Beratung jüdischer Senior_inn_en.