04.11.2023 Lindauer Bürgerzeitung
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6 4. November 2023 • BZ Nr. 44/23<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bekanntmachung<br />
Betreten und Befahren einer evtl.<br />
entstehenden Eisfläche auf dem Kleinen See<br />
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass das Begehen und<br />
Befahren einer eventuell im Winter entstehenden Eisfläche auf dem Kleinen<br />
See auf eigene Gefahr erfolgt.<br />
Die Stadt Lindau (Bodensee) übernimmt für Unfälle und deren Folgen<br />
keine Haftung.<br />
Lindau (B), den <strong>04.11.2023</strong><br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
www.stadtlindau.de<br />
Klick dich rein und du weißt mehr!<br />
Bekanntmachung<br />
Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt<br />
für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt<br />
und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne<br />
des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58c des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu<br />
leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren,<br />
übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher<br />
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement<br />
der Bundeswehr:<br />
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift<br />
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung<br />
gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Bürgerbüro der Stadt Lindau (B) eingelegt werden.<br />
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergegeben.<br />
Lindau (B), den 13.10.2023<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />
mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24<br />
„Im vorderen Weyen“ und<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66<br />
„Ludwig-Kick-Straße“<br />
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung vom 06.11.2023 bis 01.12.2023<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 133 „Dreierstraße 9“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 90 „Westliche Insel“ in der Planfassung des Vorentwurfs vom 10.10.2023 gem. § 2<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
(1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />
oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />
BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.<br />
werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu<br />
der Planung äußern.<br />
Was ist geplant?<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />
bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat ent-<br />
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ soll eine kontrollierte und<br />
städtebaulich verträgliche Nachverdichtung im Stadtteilzentrum Aeschach ermöglicht werden.<br />
schließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Das Plangebiet umfasst das ehemalige Gelände der Stadtgärtnerei, das neben vielfältigen<br />
Pflanz- und Baumstrukturen auch durch einen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
wird. Aufgrund des besonderen Gebietscharakters und Lage, lobte die GWG Lindau im Jahr 2019<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender-<br />
einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb aus. Ziel des Wettbewerbs war, ein städtebauliches<br />
Konzept zu erstellen, das die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern<br />
angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im<br />
für den geförderten Wohnungsbau und Reihenhäuser zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung<br />
von Flächen für Kinderbetreuung beinhaltete. Besondere Berücksichtigung sollte die<br />
Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
westlich angrenzende Parkfläche finden, die aufgewertet und für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht<br />
werden sollte. Auch die fußläufige Vernetzung sowie das Radwegenetz der Stadt Lindau<br />
werden berücksichtigt. Der Baumbestand kann weitestgehend erhalten werden. Die Grundzüge<br />
des Gewinnerkonzepts der Architekten Dietrich I Untertrifaller sollen nun planungsrechtlich<br />
über den aufzustellenden Bebauungsplan umgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren<br />
aufgestellt.<br />
Das Plangebiet wird im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich des zukünftigen<br />
Wohngebiets als Fläche für den Gemeinbedarf und im Bereich der Kindertagesstätte sowie der<br />
geplanten Grünflächen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan<br />
wird parallel geändert.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach<br />
und ergibt sich im Detail aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 3,1 ha und<br />
beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine<br />
Teilfläche der Flurnummer 214/2 (siehe beigefügten Lageplan, o. M.). Alle Grundstücke befinden<br />
sich innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
– Planauschnit siehe rechte Spalte –<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs, Stand 25.10.2023, unmaßstäblich<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 06.11.2023 bis einschließlich Freitag,<br />
Lindau (B), den 27.10.2023<br />
01.12.2023 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
durchgeführt.<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Stra-<br />
Oberbürgermeisterin<br />
ße 8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Zum Auftakt der frühzeitigen Beteiligung findet am Mittwoch, den 08. November 2023 um 15.00<br />
Uhr eine Informationsveranstaltung im Planungsgebiet statt, bei der die Inhalte des Bebauungsplanes<br />
sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes erläutert werden. Der Treffpunkt ist vor<br />
der Villa Engel, Ludwig-Kick-Straße 9, 88131 Lindau. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung<br />
statt. Auch hier besteht Gelegenheit für Rückfragen und zur Äußerungen im Rahmen der Beteiligung<br />
nach § 3 (1) BauGB.<br />
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />
Stadtbauamt Lindau (B), Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich die Stadtplanung,<br />
Sylvia Liebmann unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918-620 wenden.