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04.11.2023 Lindauer Bürgerzeitung

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6 4. November 2023 • BZ Nr. 44/23<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung<br />

Betreten und Befahren einer evtl.<br />

entstehenden Eisfläche auf dem Kleinen See<br />

Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass das Begehen und<br />

Befahren einer eventuell im Winter entstehenden Eisfläche auf dem Kleinen<br />

See auf eigene Gefahr erfolgt.<br />

Die Stadt Lindau (Bodensee) übernimmt für Unfälle und deren Folgen<br />

keine Haftung.<br />

Lindau (B), den <strong>04.11.2023</strong><br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

www.stadtlindau.de<br />

Klick dich rein und du weißt mehr!<br />

Bekanntmachung<br />

Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt<br />

für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt<br />

und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne<br />

des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58c des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu<br />

leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren,<br />

übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher<br />

Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement<br />

der Bundeswehr:<br />

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift<br />

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung<br />

gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann beim Bürgerbüro der Stadt Lindau (B) eingelegt werden.<br />

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergegeben.<br />

Lindau (B), den 13.10.2023<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />

mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24<br />

„Im vorderen Weyen“ und<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66<br />

„Ludwig-Kick-Straße“<br />

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung vom 06.11.2023 bis 01.12.2023<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 133 „Dreierstraße 9“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 90 „Westliche Insel“ in der Planfassung des Vorentwurfs vom 10.10.2023 gem. § 2<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

(1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung<br />

oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert<br />

BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.<br />

werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu<br />

der Planung äußern.<br />

Was ist geplant?<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung werden vom Stadtbauamt geprüft,<br />

bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat ent-<br />

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ soll eine kontrollierte und<br />

städtebaulich verträgliche Nachverdichtung im Stadtteilzentrum Aeschach ermöglicht werden.<br />

schließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Das Plangebiet umfasst das ehemalige Gelände der Stadtgärtnerei, das neben vielfältigen<br />

Pflanz- und Baumstrukturen auch durch einen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

wird. Aufgrund des besonderen Gebietscharakters und Lage, lobte die GWG Lindau im Jahr 2019<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender-<br />

einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb aus. Ziel des Wettbewerbs war, ein städtebauliches<br />

Konzept zu erstellen, das die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern<br />

angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im<br />

für den geförderten Wohnungsbau und Reihenhäuser zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung<br />

von Flächen für Kinderbetreuung beinhaltete. Besondere Berücksichtigung sollte die<br />

Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

westlich angrenzende Parkfläche finden, die aufgewertet und für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht<br />

werden sollte. Auch die fußläufige Vernetzung sowie das Radwegenetz der Stadt Lindau<br />

werden berücksichtigt. Der Baumbestand kann weitestgehend erhalten werden. Die Grundzüge<br />

des Gewinnerkonzepts der Architekten Dietrich I Untertrifaller sollen nun planungsrechtlich<br />

über den aufzustellenden Bebauungsplan umgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren<br />

aufgestellt.<br />

Das Plangebiet wird im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich des zukünftigen<br />

Wohngebiets als Fläche für den Gemeinbedarf und im Bereich der Kindertagesstätte sowie der<br />

geplanten Grünflächen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan<br />

wird parallel geändert.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach<br />

und ergibt sich im Detail aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 3,1 ha und<br />

beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine<br />

Teilfläche der Flurnummer 214/2 (siehe beigefügten Lageplan, o. M.). Alle Grundstücke befinden<br />

sich innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

– Planauschnit siehe rechte Spalte –<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs, Stand 25.10.2023, unmaßstäblich<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird von Montag, 06.11.2023 bis einschließlich Freitag,<br />

Lindau (B), den 27.10.2023<br />

01.12.2023 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

durchgeführt.<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

Die Information und Beteiligung ist zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Stra-<br />

Oberbürgermeisterin<br />

ße 8, möglich. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich<br />

Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Zum Auftakt der frühzeitigen Beteiligung findet am Mittwoch, den 08. November 2023 um 15.00<br />

Uhr eine Informationsveranstaltung im Planungsgebiet statt, bei der die Inhalte des Bebauungsplanes<br />

sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes erläutert werden. Der Treffpunkt ist vor<br />

der Villa Engel, Ludwig-Kick-Straße 9, 88131 Lindau. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung<br />

statt. Auch hier besteht Gelegenheit für Rückfragen und zur Äußerungen im Rahmen der Beteiligung<br />

nach § 3 (1) BauGB.<br />

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an stadtplanung@lindau.de oder per Post an<br />

Stadtbauamt Lindau (B), Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich die Stadtplanung,<br />

Sylvia Liebmann unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918-620 wenden.

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