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2023-11_RegioBusiness

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08 Politik & Wirtschaft<br />

November <strong>2023</strong> I Jahrgang 22 I Nr. 252<br />

ADVERTORIAL<br />

Leistungen der Arbeitgeberverbände<br />

Heilbronn-Franken<br />

Die Mitgliedsunternehmen haben einen starken Partner<br />

an ihrer Seite. Juristen, Ingenieure und Bildungsexperten<br />

beraten und unterstützen sie bei ihrer täglichen Arbeit,<br />

angefangen bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht über<br />

organisatorische Aspekte bis hin zur Fachkräftesicherung.<br />

Vier Juristinnen und Juristen beraten die Region<br />

in einem Netzwerk von baden-württembergweit<br />

mehr als 90 Kolleginnen und Kollegen<br />

im Arbeits- und Sozialrecht. Dies betrifft alle<br />

Bereiche des Individualarbeitsrechts, von der<br />

Arbeitsvertragserstellung bis hin zum Zeugnis. Weiterer zentraler<br />

Punkt ist die Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung<br />

sowie juristische Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten<br />

und Gewerkschaften. Daneben vertritt der Verband Mitgliedsunternehmen<br />

in allen Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichte.<br />

Seminare, Leitfäden und Legal-Tech-Angebote zu arbeits- und<br />

sozialrechtlichen Fragestellungen runden das Leistungsangebot ab.<br />

Die Mitgliedsunternehmen können dabei auf eine jahrzehntelange<br />

Erfahrung vertrauen.<br />

Der Verbandsingenieur unterstützt in einem<br />

Netzwerk von baden-württembergweit insgesamt<br />

19 Ingenieurinnen und Ingenieuren<br />

zum Beispiel bei der Arbeitszeit- und Entgeltgestaltung<br />

oder der Optimierung von<br />

Arbeitsbedingungen. Auch die Themen Prozessoptimierung,<br />

Produktivitätsmanagement sowie Arbeitssicherheit und Betriebliches<br />

Gesundheitsmanagement sind im Dienstleistungskatalog<br />

enthalten. Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Arbeitsmarkt, Arbeitsverwaltung und Fachkräftemanagement<br />

sind wichtige Tätigkeitsfelder der<br />

Arbeitgeberverbände. Dafür setzen sie sich in der<br />

Politik und in der Selbstverwaltung der Agentur<br />

für Arbeit ein.<br />

Als Partner der Bildungspolitik setzen sich die<br />

Arbeitgeberverbände für ein leistungsfähiges<br />

Bildungssystem ein. Spezielle Arbeitskreise beschäftigen<br />

sich mit Fragen der Berufsausbildung<br />

und der Hochschulpolitik und entwickeln Konzepte<br />

entlang der Bildungsbiografie – angefangen in Kindergärten<br />

und Schulen, über Berufsausbildung und Hochschulen bis hin zum<br />

Beruf, zum Beispiel im MINT-Bereich.<br />

Die Arbeitgeberverbände Heilbronn-Franken<br />

geben ihren Mitgliedsunternehmen eine Stimme<br />

und setzen sich für deren Interessen in Politik<br />

und Gesellschaft ein.<br />

Die den Arbeitgeberverbänden beigetretenen<br />

Unternehmen haben Zugang zu einem Mitgliederbereich.<br />

Neben aktuellen Informationen<br />

zu Themen der Verbandsfachbereiche (Arbeitsund<br />

Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik, Bildung<br />

und Kommunikation) können sie an exklusiven Arbeitskreisen<br />

und Veranstaltungen teilnehmen. Die Rundschreiben können von<br />

mehreren Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen abonniert<br />

werden.<br />

Südwestmetall / Unternehmensverband Südwest e. V.<br />

Heilbronn / Region Franken<br />

Ferdinand-Braun-Straße 18<br />

74074 Heilbronn<br />

Telefon 07131/9449-19<br />

ernstberger@suedwestmetall.de<br />

https://heilbronn.suedwestmetall.de<br />

Twitter: J_Ernstberger<br />

LinkedIn ® : Bezirksgruppe Heilbronn-Franken<br />

https://www.linkedin.com/company/bezirksgruppeheilbronn-region-franken<br />

Melanie Grafmüller, juristische Referentin Arbeits- und Sozialrecht<br />

Foto: Südwestmetall<br />

Foto: shutterstock/DesignRage<br />

Kurzarbeitergeld –<br />

„back to normal“seit Juli <strong>2023</strong><br />

Wegen der Corona Pandemie<br />

sind die Voraussetzungen für den<br />

Bezug von Kurzarbeitergeld<br />

erleichtert worden. Diese<br />

Erleichterungen sind Ende Juni<br />

<strong>2023</strong> jedoch ausgelaufen. Seit<br />

dem 1. Juli <strong>2023</strong> gelten damit<br />

wieder die regulären gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

Die FAQ für den Bezug von Kurzarbeitergeld:<br />

Was ist Kurzarbeitergeld?<br />

Muss ein Unternehmen aufgrund<br />

eines unabwendbaren Ereignisses<br />

oder wegen wirtschaftlicher<br />

Ursachen die Arbeitszeit seiner<br />

Arbeitnehmer* vorübergehend<br />

verringern oder den Betrieb ganz<br />

einstellen, kann es Kurzarbeitergeld<br />

beantragen. Die Agentur für Arbeit<br />

zahlt – wenn alle Voraussetzungen<br />

erfüllt sind – das Kurzarbeitergeld<br />

als teilweisen Ersatz für den<br />

dadurch entfallenen Lohn. Der<br />

Arbeitgeber wird damit bei den<br />

Beschäftigungskosten entlastet und<br />

Kündigungen können vermieden<br />

werden.<br />

Kann Kurzarbeit lediglich für<br />

das gesamte Unternehmen eingeführt<br />

werden?<br />

Kurzarbeit muss nicht für den<br />

gesamten Betrieb eingeführt und<br />

angezeigt werden. Die Kurzarbeit<br />

kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen<br />

beschränkt sein. Die<br />

Anzeige muss eindeutig erkennen<br />

lassen, auf welche betriebliche Einheit<br />

(Betrieb oder Betriebsabteilung)<br />

sie sich bezieht. Eine nachträgliche<br />

Änderung der Einheit, für die Kurzarbeit<br />

angezeigt wurde, kann nicht<br />

erfolgen.<br />

Wie viele Arbeitnehmer müssen<br />

von einem Arbeitsausfall im<br />

Betrieb betroffen sein?<br />

Im jeweiligen Kalendermonat<br />

müssen mindestens ein Drittel der<br />

in dem Betrieb Arbeitnehmer von<br />

einem Entgeltausfall von jeweils<br />

mehr als 10 Prozent ihres monatlichen<br />

Bruttoentgelts betroffen sein.<br />

Die Sonderregelungen, nach denen<br />

ein Quorum von 10% ausreichend<br />

war, sind zum 30. Juni <strong>2023</strong> ausgelaufen.<br />

Unabhängig vom Beginn<br />

der Kurzarbeit vor oder nach diesem<br />

Datum muss das Quorum von einem<br />

Drittel ab dem 1. Juli <strong>2023</strong><br />

eingehalten werden.<br />

Haben Leiharbeitnehmer einen<br />

Anspruch auf Kurzarbeitergeld?<br />

Leiharbeitnehmer haben keinen<br />

Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die<br />

Sonderregelungen sind zum 30. Juni<br />

<strong>2023</strong> ausgelaufen.<br />

Wie lange kann Kurzarbeitergeld<br />

bezogen werden?<br />

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld<br />

beträgt grundsätzlich<br />

maximal 12 Monate. Die betriebliche<br />

Bezugsdauer verlängert sich,<br />

wenn innerhalb dieser für einen<br />

zusammenhängenden Zeitraum von<br />

mindestens einem (vollen) Kalendermonat<br />

kein Kurzarbeitergeld geleistet<br />

wurde, um diesen Zeitraum.<br />

Bei einer 3-monatigen Unterbrechung<br />

ist aber eine neue Anzeige<br />

erforderlich, wenn die Voraussetzungen<br />

für Kurzarbeit erneut alle<br />

vorliegen. Dann beginnt eine neue<br />

Bezugsdauer.<br />

Wird in mehreren Betriebsabteilungen<br />

eines Betriebes kurzgearbeitet,<br />

ist die Bezugsdauer für jede<br />

Betriebsabteilung individuell<br />

festzulegen.<br />

Muss Urlaub vorrangig abgebaut<br />

werden?<br />

Hier gilt es zwischen Resturlaub<br />

und Urlaub aus dem laufenden<br />

Kalenderjahr zu unterscheiden.<br />

Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr<br />

müssen grundsätzlich vor der<br />

Antragstellung genommen werden.<br />

Ausnahmsweise können Urlaubswünsche<br />

der Arbeitnehmer aber<br />

vorrangig zu berücksichtigen sein.<br />

Diese sollten unbedingt dokumentiert<br />

werden (z.B. durch eine<br />

Urlaubsplanung oder Urlaubslisten).<br />

Bei Urlaubsansprüchen aus dem<br />

laufendem Kalenderjahr ist wiederum<br />

zu unterscheiden: Besteht eine<br />

Urlaubsplanung, muss dieser Urlaub<br />

nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit<br />

eingebracht werden. Besteht keine<br />

Urlaubsplanung, muss der Urlaub<br />

vor der Antragstellung genommen<br />

werden.<br />

Müssen Überstunden/Plusstunden<br />

vorrangig abgebaut<br />

werden?<br />

Ja, Überstunden/Plusstunden müssen<br />

grundsätzlich abgebaut werden.<br />

Bestimmte Arbeitszeitguthaben<br />

sind aber privilegiert bzw. geschützt<br />

und müssen zur Vermeidung von<br />

Kurzarbeit nicht eingesetzt werden.<br />

Geschützt sind insbesondere Wertguthaben/Langzeitkonten<br />

nach,<br />

da diese nicht dem Ausgleich von<br />

konjunkturellen Schwankungen,<br />

sondern einem bestimmten Freistellungszweck<br />

dienen.<br />

Es empfiehlt sich, vor der Anzeige<br />

des Arbeitsausfalls die Kontenarten<br />

und deren Stände zu kontrollieren<br />

und diesbezüglich Kontakt mit der<br />

Agentur für Arbeit aufzunehmen.<br />

Müssen vorhandene Regelungen<br />

zu negativen Arbeitszeitkonten<br />

zunächst ausgenutzt werden, also<br />

Minusstunden aufgebaut werden?<br />

Bis zum 30. Juni <strong>2023</strong> wurde auf<br />

den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden<br />

verzichtet. Diese Sonderregelung<br />

ist ausgelaufen, sodass alle<br />

Möglichkeiten der Flexibilisierung<br />

von Arbeitszeitregelungen zur Vermeidung<br />

von Arbeitsausfällen ausgeschöpft<br />

werden müssen. Hierzu<br />

sind negative Arbeitszeitsalden<br />

aufzubauen. Dies gilt, wenn die<br />

Betriebsparteien eine Regelung<br />

vereinbart haben, die den Aufbau<br />

von Minusstunden im Rahmen<br />

eines Arbeitszeitkontos zulässt. Die<br />

Betriebe müssen somit sowohl bei<br />

erstmaligem als auch bei weiterhin<br />

bestehenden Arbeitsausfällen ab 1.<br />

Juli <strong>2023</strong> wieder negative Arbeitszeitsalden<br />

aufbauen. Bestehen<br />

bereits negative Arbeitszeitsalden,<br />

müssten diese auch von einem bereits<br />

bestehenden negativen Saldo<br />

bis zur vereinbarten Höchstgrenze<br />

genutzt werden.<br />

Praxistipp: Die Bundesagentur für<br />

Arbeit hat sogenannte Fachliche<br />

Weisungen zum Kurzarbeitergeld<br />

veröffentlicht. An diesen können<br />

sich Arbeitgeber in der Praxis<br />

orientieren. Noch wichtiger ist<br />

allerdings die einzelfallbezogene<br />

Abstimmung mit der zuständigen<br />

Behörde der Bundesagentur für<br />

Arbeit.<br />

Weitergehende Hinweise finden<br />

Sie auf unserer Website im Mitgliederbereich<br />

auf der Plattform<br />

„Kurzarbeit“.<br />

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit<br />

wird in dem vorliegenden Artikel ausschließlich<br />

das generische Maskulinum<br />

verwendet. Damit sind ausdrücklich alle<br />

Geschlechteridentitäten einbezogen, soweit<br />

es für die Aussage erforderlich ist.

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