2023-11_RegioBusiness
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08 Politik & Wirtschaft<br />
November <strong>2023</strong> I Jahrgang 22 I Nr. 252<br />
ADVERTORIAL<br />
Leistungen der Arbeitgeberverbände<br />
Heilbronn-Franken<br />
Die Mitgliedsunternehmen haben einen starken Partner<br />
an ihrer Seite. Juristen, Ingenieure und Bildungsexperten<br />
beraten und unterstützen sie bei ihrer täglichen Arbeit,<br />
angefangen bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht über<br />
organisatorische Aspekte bis hin zur Fachkräftesicherung.<br />
Vier Juristinnen und Juristen beraten die Region<br />
in einem Netzwerk von baden-württembergweit<br />
mehr als 90 Kolleginnen und Kollegen<br />
im Arbeits- und Sozialrecht. Dies betrifft alle<br />
Bereiche des Individualarbeitsrechts, von der<br />
Arbeitsvertragserstellung bis hin zum Zeugnis. Weiterer zentraler<br />
Punkt ist die Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung<br />
sowie juristische Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten<br />
und Gewerkschaften. Daneben vertritt der Verband Mitgliedsunternehmen<br />
in allen Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichte.<br />
Seminare, Leitfäden und Legal-Tech-Angebote zu arbeits- und<br />
sozialrechtlichen Fragestellungen runden das Leistungsangebot ab.<br />
Die Mitgliedsunternehmen können dabei auf eine jahrzehntelange<br />
Erfahrung vertrauen.<br />
Der Verbandsingenieur unterstützt in einem<br />
Netzwerk von baden-württembergweit insgesamt<br />
19 Ingenieurinnen und Ingenieuren<br />
zum Beispiel bei der Arbeitszeit- und Entgeltgestaltung<br />
oder der Optimierung von<br />
Arbeitsbedingungen. Auch die Themen Prozessoptimierung,<br />
Produktivitätsmanagement sowie Arbeitssicherheit und Betriebliches<br />
Gesundheitsmanagement sind im Dienstleistungskatalog<br />
enthalten. Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Arbeitsmarkt, Arbeitsverwaltung und Fachkräftemanagement<br />
sind wichtige Tätigkeitsfelder der<br />
Arbeitgeberverbände. Dafür setzen sie sich in der<br />
Politik und in der Selbstverwaltung der Agentur<br />
für Arbeit ein.<br />
Als Partner der Bildungspolitik setzen sich die<br />
Arbeitgeberverbände für ein leistungsfähiges<br />
Bildungssystem ein. Spezielle Arbeitskreise beschäftigen<br />
sich mit Fragen der Berufsausbildung<br />
und der Hochschulpolitik und entwickeln Konzepte<br />
entlang der Bildungsbiografie – angefangen in Kindergärten<br />
und Schulen, über Berufsausbildung und Hochschulen bis hin zum<br />
Beruf, zum Beispiel im MINT-Bereich.<br />
Die Arbeitgeberverbände Heilbronn-Franken<br />
geben ihren Mitgliedsunternehmen eine Stimme<br />
und setzen sich für deren Interessen in Politik<br />
und Gesellschaft ein.<br />
Die den Arbeitgeberverbänden beigetretenen<br />
Unternehmen haben Zugang zu einem Mitgliederbereich.<br />
Neben aktuellen Informationen<br />
zu Themen der Verbandsfachbereiche (Arbeitsund<br />
Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik, Bildung<br />
und Kommunikation) können sie an exklusiven Arbeitskreisen<br />
und Veranstaltungen teilnehmen. Die Rundschreiben können von<br />
mehreren Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen abonniert<br />
werden.<br />
Südwestmetall / Unternehmensverband Südwest e. V.<br />
Heilbronn / Region Franken<br />
Ferdinand-Braun-Straße 18<br />
74074 Heilbronn<br />
Telefon 07131/9449-19<br />
ernstberger@suedwestmetall.de<br />
https://heilbronn.suedwestmetall.de<br />
Twitter: J_Ernstberger<br />
LinkedIn ® : Bezirksgruppe Heilbronn-Franken<br />
https://www.linkedin.com/company/bezirksgruppeheilbronn-region-franken<br />
Melanie Grafmüller, juristische Referentin Arbeits- und Sozialrecht<br />
Foto: Südwestmetall<br />
Foto: shutterstock/DesignRage<br />
Kurzarbeitergeld –<br />
„back to normal“seit Juli <strong>2023</strong><br />
Wegen der Corona Pandemie<br />
sind die Voraussetzungen für den<br />
Bezug von Kurzarbeitergeld<br />
erleichtert worden. Diese<br />
Erleichterungen sind Ende Juni<br />
<strong>2023</strong> jedoch ausgelaufen. Seit<br />
dem 1. Juli <strong>2023</strong> gelten damit<br />
wieder die regulären gesetzlichen<br />
Bestimmungen.<br />
Die FAQ für den Bezug von Kurzarbeitergeld:<br />
Was ist Kurzarbeitergeld?<br />
Muss ein Unternehmen aufgrund<br />
eines unabwendbaren Ereignisses<br />
oder wegen wirtschaftlicher<br />
Ursachen die Arbeitszeit seiner<br />
Arbeitnehmer* vorübergehend<br />
verringern oder den Betrieb ganz<br />
einstellen, kann es Kurzarbeitergeld<br />
beantragen. Die Agentur für Arbeit<br />
zahlt – wenn alle Voraussetzungen<br />
erfüllt sind – das Kurzarbeitergeld<br />
als teilweisen Ersatz für den<br />
dadurch entfallenen Lohn. Der<br />
Arbeitgeber wird damit bei den<br />
Beschäftigungskosten entlastet und<br />
Kündigungen können vermieden<br />
werden.<br />
Kann Kurzarbeit lediglich für<br />
das gesamte Unternehmen eingeführt<br />
werden?<br />
Kurzarbeit muss nicht für den<br />
gesamten Betrieb eingeführt und<br />
angezeigt werden. Die Kurzarbeit<br />
kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen<br />
beschränkt sein. Die<br />
Anzeige muss eindeutig erkennen<br />
lassen, auf welche betriebliche Einheit<br />
(Betrieb oder Betriebsabteilung)<br />
sie sich bezieht. Eine nachträgliche<br />
Änderung der Einheit, für die Kurzarbeit<br />
angezeigt wurde, kann nicht<br />
erfolgen.<br />
Wie viele Arbeitnehmer müssen<br />
von einem Arbeitsausfall im<br />
Betrieb betroffen sein?<br />
Im jeweiligen Kalendermonat<br />
müssen mindestens ein Drittel der<br />
in dem Betrieb Arbeitnehmer von<br />
einem Entgeltausfall von jeweils<br />
mehr als 10 Prozent ihres monatlichen<br />
Bruttoentgelts betroffen sein.<br />
Die Sonderregelungen, nach denen<br />
ein Quorum von 10% ausreichend<br />
war, sind zum 30. Juni <strong>2023</strong> ausgelaufen.<br />
Unabhängig vom Beginn<br />
der Kurzarbeit vor oder nach diesem<br />
Datum muss das Quorum von einem<br />
Drittel ab dem 1. Juli <strong>2023</strong><br />
eingehalten werden.<br />
Haben Leiharbeitnehmer einen<br />
Anspruch auf Kurzarbeitergeld?<br />
Leiharbeitnehmer haben keinen<br />
Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die<br />
Sonderregelungen sind zum 30. Juni<br />
<strong>2023</strong> ausgelaufen.<br />
Wie lange kann Kurzarbeitergeld<br />
bezogen werden?<br />
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld<br />
beträgt grundsätzlich<br />
maximal 12 Monate. Die betriebliche<br />
Bezugsdauer verlängert sich,<br />
wenn innerhalb dieser für einen<br />
zusammenhängenden Zeitraum von<br />
mindestens einem (vollen) Kalendermonat<br />
kein Kurzarbeitergeld geleistet<br />
wurde, um diesen Zeitraum.<br />
Bei einer 3-monatigen Unterbrechung<br />
ist aber eine neue Anzeige<br />
erforderlich, wenn die Voraussetzungen<br />
für Kurzarbeit erneut alle<br />
vorliegen. Dann beginnt eine neue<br />
Bezugsdauer.<br />
Wird in mehreren Betriebsabteilungen<br />
eines Betriebes kurzgearbeitet,<br />
ist die Bezugsdauer für jede<br />
Betriebsabteilung individuell<br />
festzulegen.<br />
Muss Urlaub vorrangig abgebaut<br />
werden?<br />
Hier gilt es zwischen Resturlaub<br />
und Urlaub aus dem laufenden<br />
Kalenderjahr zu unterscheiden.<br />
Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr<br />
müssen grundsätzlich vor der<br />
Antragstellung genommen werden.<br />
Ausnahmsweise können Urlaubswünsche<br />
der Arbeitnehmer aber<br />
vorrangig zu berücksichtigen sein.<br />
Diese sollten unbedingt dokumentiert<br />
werden (z.B. durch eine<br />
Urlaubsplanung oder Urlaubslisten).<br />
Bei Urlaubsansprüchen aus dem<br />
laufendem Kalenderjahr ist wiederum<br />
zu unterscheiden: Besteht eine<br />
Urlaubsplanung, muss dieser Urlaub<br />
nicht zur Vermeidung von Kurzarbeit<br />
eingebracht werden. Besteht keine<br />
Urlaubsplanung, muss der Urlaub<br />
vor der Antragstellung genommen<br />
werden.<br />
Müssen Überstunden/Plusstunden<br />
vorrangig abgebaut<br />
werden?<br />
Ja, Überstunden/Plusstunden müssen<br />
grundsätzlich abgebaut werden.<br />
Bestimmte Arbeitszeitguthaben<br />
sind aber privilegiert bzw. geschützt<br />
und müssen zur Vermeidung von<br />
Kurzarbeit nicht eingesetzt werden.<br />
Geschützt sind insbesondere Wertguthaben/Langzeitkonten<br />
nach,<br />
da diese nicht dem Ausgleich von<br />
konjunkturellen Schwankungen,<br />
sondern einem bestimmten Freistellungszweck<br />
dienen.<br />
Es empfiehlt sich, vor der Anzeige<br />
des Arbeitsausfalls die Kontenarten<br />
und deren Stände zu kontrollieren<br />
und diesbezüglich Kontakt mit der<br />
Agentur für Arbeit aufzunehmen.<br />
Müssen vorhandene Regelungen<br />
zu negativen Arbeitszeitkonten<br />
zunächst ausgenutzt werden, also<br />
Minusstunden aufgebaut werden?<br />
Bis zum 30. Juni <strong>2023</strong> wurde auf<br />
den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden<br />
verzichtet. Diese Sonderregelung<br />
ist ausgelaufen, sodass alle<br />
Möglichkeiten der Flexibilisierung<br />
von Arbeitszeitregelungen zur Vermeidung<br />
von Arbeitsausfällen ausgeschöpft<br />
werden müssen. Hierzu<br />
sind negative Arbeitszeitsalden<br />
aufzubauen. Dies gilt, wenn die<br />
Betriebsparteien eine Regelung<br />
vereinbart haben, die den Aufbau<br />
von Minusstunden im Rahmen<br />
eines Arbeitszeitkontos zulässt. Die<br />
Betriebe müssen somit sowohl bei<br />
erstmaligem als auch bei weiterhin<br />
bestehenden Arbeitsausfällen ab 1.<br />
Juli <strong>2023</strong> wieder negative Arbeitszeitsalden<br />
aufbauen. Bestehen<br />
bereits negative Arbeitszeitsalden,<br />
müssten diese auch von einem bereits<br />
bestehenden negativen Saldo<br />
bis zur vereinbarten Höchstgrenze<br />
genutzt werden.<br />
Praxistipp: Die Bundesagentur für<br />
Arbeit hat sogenannte Fachliche<br />
Weisungen zum Kurzarbeitergeld<br />
veröffentlicht. An diesen können<br />
sich Arbeitgeber in der Praxis<br />
orientieren. Noch wichtiger ist<br />
allerdings die einzelfallbezogene<br />
Abstimmung mit der zuständigen<br />
Behörde der Bundesagentur für<br />
Arbeit.<br />
Weitergehende Hinweise finden<br />
Sie auf unserer Website im Mitgliederbereich<br />
auf der Plattform<br />
„Kurzarbeit“.<br />
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit<br />
wird in dem vorliegenden Artikel ausschließlich<br />
das generische Maskulinum<br />
verwendet. Damit sind ausdrücklich alle<br />
Geschlechteridentitäten einbezogen, soweit<br />
es für die Aussage erforderlich ist.