Ärzt*in für Wien 2023/12
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SERVICE STEUER<br />
Steuererklärung<br />
Auf Gewinnfreibetrag nicht vergessen!<br />
Allen steuerpflichtigen natürlichen Personen steht <strong>2023</strong> der Gewinnfreibetrag von bis zu 15 Prozent<br />
des Gewinns <strong>für</strong> betriebliche Einkünfte zu. Zur Geltendmachung der Steuerbegünstigung sind bestimmte<br />
Investitionen oder der Kauf von bestimmten Wertpapieren erforderlich.<br />
Von Wolfgang Leonhart<br />
► Auch bei Ärzte-Gruppenpraxen<br />
in der Rechtsform einer Offenen<br />
Gesellschaft (OG) kann von jeder Gesellschafterin<br />
und jedem Gesellschafter<br />
in Höhe der jeweiligen Gewinnbeteiligung<br />
der Gewinnfreibetrag (GFB) geltend<br />
gemacht werden.<br />
Kauf von Anlagegütern<br />
Konkret geht es um die Anschaffung ungebrauchter<br />
körperlicher Wirtschaftsgüter<br />
und baulicher Investitionen in<br />
Betriebsgebäude <strong>für</strong> das Unternehmen.<br />
Für Pkw steht der GFB nicht zu, wohl<br />
aber <strong>für</strong> Kleinbusse und Klein-Lkw.<br />
Es muss die Anschaffung neuer Investitionsgüter<br />
mit einer Nutzungsdauer<br />
von mindestens vier Jahren vorliegen.<br />
Dies bedeutet, dass beispielsweise<br />
EDV-Komponenten, welche auf weniger<br />
als vier Jahre abgeschrieben werden,<br />
nicht geeignet sind. Im Fall einer<br />
Arztpraxis werden medizinische Geräte<br />
üblicherweise auf fünf Jahre, Möbel<br />
und andere Einrichtungsgegenstände<br />
auf zehn Jahre abgeschrieben und sind<br />
daher <strong>für</strong> die Geltendmachung des<br />
GFB geeignet.<br />
Der Freibetrag steht auch <strong>für</strong> Investitionen<br />
in Gebäude, gleichgültig ob diese<br />
durch Eigentümerinnen und Eigentümer<br />
oder Mieterinnen und Mieter<br />
erfolgen, zu. Allerdings kann der GFB<br />
erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung<br />
geltend gemacht werden.<br />
Für Pkw und Kombi (Ausnahme: Kleinbusse<br />
und Klein-Lkw) sowie Wirtschaftsgüter<br />
mit einer Nutzungsdauer<br />
von weniger als vier Jahren sowie gebrauchte<br />
Wirtschaftsgüter kann allerdings<br />
kein GFB geltend gemacht werden.<br />
Für unkörperliche Wirtschaftsgüter<br />
wie Software-Lizenzen steht generell<br />
kein Freibetrag zu.<br />
Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens<br />
vier Jahre (48 Monate) im Betriebsvermögen<br />
verbleiben. Wird die<br />
Wolfgang Leonhart:<br />
„Für eine bestimmte<br />
Investition<br />
kann entweder der<br />
Gewinnfreibetrag<br />
oder der Investitionsfreibetrag<br />
geltend gemacht<br />
werden.“<br />
Behaltefrist nicht eingehalten, muss der<br />
GFB nachträglich versteuert werden.<br />
Wertpapierinvestitionen<br />
Neben Investitionen in Sachanlagevermögen<br />
ist auch die Anschaffung<br />
von Wertpapieren (Anleihen und bestimmte<br />
Investmentfonds), welche<br />
ebenfalls vier Jahre im Wertpapierdepot<br />
verbleiben, zur Geltendmachung<br />
des GFB möglich.<br />
In jedem Fall sollte bei der Kauforder an<br />
die Bank der geplante Verwendungszweck<br />
klar kommuniziert werden.<br />
Wesentlich ist, dass es sich um Wertpapiere<br />
gemäß §14 des Einkommensteuergesetzes<br />
handelt.<br />
Die Zinsen aus den Wertpapieren sind<br />
endbesteuert und müssen daher nicht<br />
in die Steuererklärung aufgenommen<br />
werden. Sind die Wertpapiere mit<br />
einem Kredit finanziert, dann können<br />
die da<strong>für</strong> anfallenden Zinsen wegen der<br />
Im Fall einer Arztpraxis sind medizinische Geräte, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände <strong>für</strong> die Geltendmachung des<br />
Gewinnfreibetrags geeignet.<br />
Endbesteuerung nicht gesondert abgesetzt<br />
werden. Gewinne aus dem Verkauf<br />
der Wertpapiere unterliegen dem<br />
Einkommensteuer-Sondersatz von 27,5<br />
Prozent.<br />
Höhe der Steuerbegünstigung<br />
Der GFB beträgt aktuell 15 Prozent des<br />
Jahresgewinns <strong>für</strong> die ersten 30.000<br />
Euro. Dadurch gewährt der Gesetzgeber<br />
<strong>für</strong> 30.000 Euro automatisch den<br />
Grundfreibetrag in Höhe von maximal<br />
4.500 Euro. Übersteigt der Jahresgewinn<br />
30.000 Euro, kann <strong>für</strong> den übersteigenden<br />
Anteil der „investitionsbedingte“<br />
GFB geltend gemacht werden<br />
(siehe Tabelle), ab 580.000 Euro steht<br />
kein Freibetrag mehr zu. Die Höchstsumme<br />
an GFB beträgt 45.950 Euro.<br />
Der Freibetrag steht dabei zusätzlich<br />
zur laufenden Abschreibung der angeschafften<br />
Wirtschaftsgüter zu, es<br />
kommt zu keiner Verminderung der<br />
Foto: Stefan Seelig<br />
36 <strong>Ärzt*in</strong> <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> <strong>12</strong>_<strong>2023</strong>