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Mitteilungsblatt Wendelstein+Schwanstetten - Weihnachtsausgabe 2023

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AUS DEM WENDELSTEINER RATHAUS<br />

Das Bürgerbüro informiert:<br />

Abschaffung des Kinder-Reisepasses zum Jahresende <strong>2023</strong><br />

Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren<br />

gibt, wird ab dem 01.01.2024 durch die regulären Ausweisdokumente<br />

mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Bereits ausgestellte<br />

Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Datum<br />

ihres Ablaufes und können bis zum 31.12.<strong>2023</strong> im Bürgerbüro des<br />

Alten Rathauses ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.<br />

Welches Dokument für Sie und Ihre Kinder ab dem 01.01.2024 die<br />

beste Lösung ist, hängt vom Reiseziel ab. Zu beachten ist, dass der<br />

Reisepass weltweit gültig ist, der Personalausweis wiederum nur in<br />

bestimmten ausländischen Staaten anerkannt wird (vornehmlich<br />

EU-Staaten). Sollten Ihre Ausweisdokumente während einer Reise<br />

an Gültigkeit verlieren, kann es sein, dass sie von den zuständigen<br />

Behörden nicht anerkannt werden. Um unnötige Probleme<br />

zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Reise unbedingt prüfen, ob<br />

Reisepass und Personalausweis noch gültig sind.<br />

Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Beantragung, da die Lieferzeit<br />

bei Reisepässen bis zu sechs Wochen betragen kann. Bitte diese<br />

Wartezeit unbedingt bei Ihren Reiseplanungen für das kommende<br />

Jahr berücksichtigen.<br />

Welche Unterlagen bei einer Beantragung bzw. Verlängerung benötigt<br />

werden, können Sie gerne vorab telefonisch (Tel. 09129/401-<br />

211, -212, -213, -214, -215) während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro<br />

klären: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag,<br />

Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr und am Dienstag von<br />

14 bis 18 Uhr. Zusätzlich hat das Bürgerbüro im Alten Rathaus jeden<br />

1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr für Sie geöffnet.<br />

Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Außentüren<br />

Der Markt Wendelstein und seine Gemeindewerke fördern seit<br />

langem die Energiewende und den Klimaschutz vor Ort. Bereits<br />

2013 legte die Marktgemeinde ein CO2-Minderungsprogramm auf.<br />

Dieses wird von der Bevölkerung sehr rege in Anspruch genommen.<br />

Der Marktgemeinderat hat es mittlerweile auf 26 Fördersegmente,<br />

aufgeteilt in fünf Fachbereiche, erweitert.<br />

Ohne Frage sind die Wärmedämmung der Außenwände sowie die<br />

Fenstersanierung in einem Altbau eng mit einem hohen Energie-<br />

Einsparpotenzial verknüpft. Durch eine deutlich bessere Verglasung<br />

und wärmedämmende Rahmen lassen sich Energieverluste<br />

merklich reduzieren.<br />

Der Markt Wendelstein fördert eine energieeffiziente Sanierung<br />

in Anlehnung an die Bundesförderung für effiziente Gebäude.<br />

In diesem Förderprogramm können Zuschüsse für Einzelmaßnahmen<br />

– wie z. B. der Austausch von Fenstern und Türen oder<br />

die Dämmung der Außenfassade beantragt werden. Alternativ<br />

können sehr günstige Förderkredite der KfW für die energetische<br />

Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem Effizienzhaus beantragt<br />

werden. Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens für den<br />

Zuschuss direkt bei der BAFA (www.bafa.de/beg) zu stellen. Der<br />

Förderkredit wird bei der Hausbank beantragt (energieeffiziente<br />

Sanierung – Programm 261 – www.kfw.de/261). Das Objekt muss<br />

im Gemeindegebiet Wendelstein liegen.<br />

Der Zuschuss der Marktgemeinde Wendelstein wird nach Beendigung<br />

der Maßnahme unter Vorlage des Vorbescheides und des<br />

endgültigen Zuwendungsbescheides des BAFA bzw. durch Vorlage<br />

des Kreditvertrages und der Bestätigung nach Durchführung mit<br />

dem Nachweis der förderfähigen Kosten der KfW gewährt. Die<br />

gemeindliche Förderung beträgt 5 Prozent der festgestellten<br />

förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.000,- Euro.<br />

Dem Antrag (www.wendelstein.de/ CO2-Minderungsprogramm,<br />

Programmpunkt 9 – Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und<br />

Außentüren als Einzelmaßnahme oder Programmpunkt 17 – Sanierung<br />

zum KfW-Effizienzhaus) ist die Zustimmung des Eigentümers<br />

beizufügen, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist. Der<br />

ausgefüllte und unterschriebene Antrag samt den erforderlichen<br />

Nachweisen kann per Mail info@wendelstein.de, Fax 09129/401-206<br />

oder per Post an den Markt Wendelstein, Schwabacher Straße 8,<br />

90530 Wendelstein übermittelt werden.<br />

Bei Rückfragen steht das Bau- und Umweltreferat des Marktes<br />

Wendelstein unter der Telefonnummer 09129/401-194 gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Unseren Kunden wünschen wir ein<br />

frohes Fest und Gesundheit für 2024!<br />

Schwarzach Apotheke<br />

Inhaber: Ulrich Piosecny<br />

90530 Wendelstein-Großschwarzenlohe<br />

Wir sind weiterhin 6 Tage die Woche<br />

durchgehend von 8 bis 20 Uhr und an<br />

Sonn- und Feiertagen im Notdienst<br />

für Sie da. (Notdienst-Bereitschaft im<br />

Verbund mit den anderen Apotheken)<br />

Rother Straße 1B<br />

im Kaufland<br />

Tel. 09129 / 90 78 84<br />

Am Samstag ins Bürgerbüro<br />

Die Wendelsteiner Einrichtung hat am Samstagvormittag,<br />

13. Januar geöffnet<br />

Der Markt Wendelstein hat eine bürgernahe und dienstleistungsorientierte<br />

Verwaltung. Seit vielen Jahren ist einmal im Monat, zusätzlich<br />

zu den normalen Öffnungszeiten, auch am ersten Samstag von<br />

9 bis 12 Uhr das Bürgerbüro im Alten Rathaus geöffnet. Mit diesem<br />

besonderen Serviceangebot können Bürger, die unter der Woche<br />

berufsbedingt keine Möglichkeit haben, beispielsweise einen<br />

Personalausweis beantragen. Die nächsten Samstagstermine sind<br />

am 13. Januar und 3. Februar 2024.<br />

Bürgerservice-Portal<br />

Neben dem persönlichen Besuch im Bürgerbüro können viele<br />

Leistungen auch von zuhause aus „online“ über das Bürgerservice-<br />

Portal genutzt werden. Die Bürger können vieles im Melde- und<br />

Urkundswesen, beispielsweise Meldebescheinigung, Geburtsurkunde,<br />

Eheurkunde, Sterbeurkunde, Wohnungsgeberzustimmung,<br />

unter www.buergerserviceportal.de/bayern/wendelstein<br />

beantragen.<br />

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Weihnachten <strong>2023</strong>

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