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FML 11-12/2023

Seit fast 70 Jahren stellt die Redaktion von FML — Der Fahrzeug- und Metall-Lackierer / Das Lackiererhandwerk im AUDIN Verlag das Erscheinen der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift für das Autoreparaturhandwerk sicher. So hat sich die Redaktion als unabhängiges Sprachrohr der Branche positioniert. Im Fokus der Berichterstattung jeder Ausgabe stehen thematische Schwerpunkte als Highlight für alle Aspekte der modernen Unfallreparatur- und Oberflächentechnik.

Seit fast 70 Jahren stellt die Redaktion von FML — Der Fahrzeug- und Metall-Lackierer / Das Lackiererhandwerk im AUDIN Verlag das Erscheinen der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift für das Autoreparaturhandwerk sicher. So hat sich die Redaktion als unabhängiges Sprachrohr der Branche positioniert. Im Fokus der Berichterstattung jeder Ausgabe stehen thematische Schwerpunkte als Highlight für alle Aspekte der modernen Unfallreparatur- und Oberflächentechnik.

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AKTUELL<br />

Recht auf Reparatur<br />

ZDK begrüßt Abstimmungsergebnis<br />

in Brüssel<br />

keine neuen bürokratischen<br />

Hürden aufgebaut.“<br />

Die vom Binnenmarktausschuss<br />

ausgesprochene Aufforderung<br />

an die EU-Mitgliedstaaten,<br />

gegen Software-<br />

Barrieren und andere Hindernisse<br />

für Reparaturen<br />

durch unabhängige Werkstätten<br />

vorzugehen, ist aus Sicht<br />

des ZDK ein wichtiger<br />

Schritt, um den Wettbewerb<br />

im Automobilsektor zu stärken.<br />

„Dies schützt die Interessen<br />

der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher und fördert<br />

eine nachhaltige und wettbewerbsfähige<br />

Branche“, betont<br />

ZDK-Vizepräsident Grün.<br />

Der Binnenmarktausschuss<br />

des Europäischen Parlaments<br />

hat heute für ein flexibles<br />

und kundenorientiertes<br />

Recht auf Reparatur gestimmt.<br />

„Für unsere Kfz-Betriebe<br />

ist es ein gutes Ergebnis,<br />

denn der Automobilsektor<br />

wird nicht mehr in Anhang<br />

II gelistet“, betont ZDK-<br />

Vizepräsident und Bundesinnungsmeister<br />

Detlef Peter<br />

Grün. „Somit entfallen verpflichtende<br />

Auflagen an die<br />

Reparatur, die für die meis -<br />

ten Konsumgüter sinnvoll<br />

sein mögen. Bei Kfz-Reparaturen<br />

hätten sie zu einer höheren<br />

bürokratischen Be -<br />

lastung für unsere Betriebe<br />

geführt, ohne den Kundinnen<br />

und Kunden einen tatsächlichen<br />

Mehrwert zu bieten.“<br />

Des Weiteren sei der Kfz-Reparatursektor<br />

schon stark reguliert,<br />

da dieser bereits einer<br />

breiten Palette von technischen<br />

und wettbewerbsbezogenen<br />

Rechtsvorschriften<br />

auf EU-Ebene unterliegt, wie<br />

z. B. der EU-Gruppenfreistellungsverordnung<br />

für Kraftfahrzeuge<br />

(461/2010), der<br />

Verordnung über die Typgenehmigung<br />

von Fahrzeugen<br />

und Bauteilen (2018/858),<br />

der Richtlinie über Altfahrzeuge<br />

(2000/53), der „3R“-<br />

Typgenehmigungsrichtlinie<br />

(2005/64) und der Konstruktionsrichtlinie<br />

(98/71).<br />

Insofern hätte die Einbeziehung<br />

des Automobilsektors<br />

hier zu einer unnötigen Doppelung<br />

geführt. Durch die<br />

Typgenehmigungsverordnung<br />

2018/858 müssen Automobilhersteller<br />

bereits sicherstellen,<br />

dass unabhängige<br />

Marktteilnehmer einfachen,<br />

uneingeschränkten und standardisierten<br />

Zugang zu Informationen<br />

über die Reparatur<br />

und Wartung von Fahrzeugen<br />

haben.<br />

Der ZDK begrüßt außerdem<br />

die Entscheidung des Ausschusses,<br />

das europäische<br />

Reparaturformular zu einem<br />

freiwilligen Instrument zu<br />

machen. „Dies ermöglicht es<br />

unseren Betrieben, wie bisher<br />

schon flexibler auf die<br />

Bedürfnisse der Kundinnen<br />

und Kunden einzugehen“, so<br />

Detlef Peter Grün. „Außerdem<br />

werden dadurch erst gar<br />

„Für uns ist es aber nach wie<br />

vor von entscheidender Bedeutung,<br />

dass dieser positive<br />

Trend durch die baldige Veröffentlichung<br />

des schon lange<br />

angekündigten Kommissionsvorschlags<br />

einer sektorspezifischen<br />

Regelung zum<br />

Zugang zu Fahrzeugdaten,<br />

-funktionen und -ressourcen<br />

weiter vorangetrieben wird.<br />

Ein umfassender und fairer<br />

Zugang zu diesen Informationen<br />

ist von grundlegender<br />

Bedeutung, um die Zukunft<br />

des Kfz-Gewerbes zu sichern<br />

und die Erwartungen der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher<br />

zu erfüllen.“ ☐<br />

8<br />

<strong>FML</strong> <strong>11</strong>-<strong>12</strong>/<strong>2023</strong>

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