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LA KW 11

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AUS DER REGION | LEHRBETRIEBE | AUS- UND WEITERBILDUNG<br />

TOPARBEITGEBER<br />

Auf dem Laufenden<br />

Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht 2024<br />

(ahai) Das neue Jahr brachte auch zahlreiche Neuerungen im Arbeits-<br />

und Sozialrecht mit sich. Neuerungen gab’s etwa bezüglich dem<br />

Pensionsantrittsalter bei Frauen, der Zuverdienstgrenze während der<br />

Karenz oder den Boni für Arbeitnehmer, die über das Regelpensionsalter<br />

hinaus beschäftigt bleiben.<br />

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter<br />

von Frauen (derzeit 60 Jahre) wird<br />

ab 1. Jänner schrittweise bis zum Jahr<br />

2033 auf 65 Jahre erhöht. Es kommt<br />

somit zu einer Angleichung des Regelpensionsalters<br />

der Frauen an das<br />

der Männer. Gleichzeitig wurde der<br />

Anreiz, dass Arbeitnehmer über das<br />

Regelpensionsalter hinaus beschäftigt<br />

bleiben, gestärkt. Wer über das Regelpensionsalter<br />

hinaus weiterarbeitet,<br />

erhält einen höheren jährlichen Bonus<br />

von 5,1 Prozent, statt den bisherigen<br />

4,2 Prozent. Der Pensionsbonus<br />

kann für maximal drei Jahre bezogen<br />

werden.<br />

ZUVERDIENSTGRENZE WÄH-<br />

REND KARENZ ERHÖHT. Durch<br />

die Zuverdienstgrenze während des<br />

Bezugs von Kinderbetreuungsgeld<br />

können Anspruchsberechtigte während<br />

der Karenz einer geringfügigen<br />

Beschäftigung nachgehen. Die Zuverdienstgrenze<br />

beim einkommensabhängigen<br />

Kinderbetreuungsgeld bzw.<br />

bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld<br />

wurde von 7.800<br />

auf 8.100 Euro jährlich erhöht.<br />

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MITARBEITERPRÄMIE 2024.<br />

Unverändert ist, dass die Prämie zur<br />

Gänze abgaben- und beitragsfrei ist<br />

und nicht das Jahressechstel erhöht.<br />

Zulagen und Bonuszahlungen, die<br />

der Arbeitgeber im Kalenderjahr<br />

2024 gewährt, sind bis 3.000 Euro<br />

pro Jahr steuerfrei. Im Gegensatz zu<br />

den vorherigen Jahren ist neu, dass<br />

die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie<br />

aufgrund einer lohngestaltenden<br />

Vorschrift, d. h. aufgrund Kollek-<br />

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dein Traumberuf direkt vor der Haustüre<br />

Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, erhält einen höheren<br />

jährlichen Bonus von 5,1 Prozent, statt den bisherigen von 4,2 Prozent.<br />

<br />

Foto: stock.adobe.com/manassanant<br />

tivverträgen oder Betriebsvereinbarungen,<br />

die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher<br />

Ermächtigungen<br />

abgeschlossen worden sind, erfolgen<br />

muss. Wenn kein Betriebsrat besteht,<br />

kann die Zahlung aufgrund einer<br />

kollektivvertraglichen Ermächtigung<br />

und einer vertraglichen Vereinbarung<br />

für alle Arbeitnehmer erfolgen.<br />

NEUE INFORMATIONEN FÜR<br />

TEILZEITBESCHÄFTIGTE. Neu ist<br />

auch, dass der Arbeitgeber teilzeit-<br />

beschäftigte Arbeitnehmer bei Ausschreibung<br />

von im Betrieb freiwerdenden<br />

Arbeitsplätzen, die zu einem<br />

höheren Arbeitszeitausmaß führen<br />

können, zu informieren. Die Information<br />

kann auch durch allgemeine<br />

Bekanntgabe, durch geeignete elektronische<br />

Datenverarbeitung oder<br />

durch geeignete Telekommunikationsmittel<br />

erfolgen. Neu eingeführt<br />

wird, dass die Informationspflicht des<br />

Arbeitgebers auch für neue Arbeitsplätze<br />

gilt.<br />

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RUNDSCHAU Seite 26 13./14. März 2024

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