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AUS DER REGION | LEHRBETRIEBE | AUS- UND WEITERBILDUNG<br />
TOPARBEITGEBER<br />
Auf dem Laufenden<br />
Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht 2024<br />
(ahai) Das neue Jahr brachte auch zahlreiche Neuerungen im Arbeits-<br />
und Sozialrecht mit sich. Neuerungen gab’s etwa bezüglich dem<br />
Pensionsantrittsalter bei Frauen, der Zuverdienstgrenze während der<br />
Karenz oder den Boni für Arbeitnehmer, die über das Regelpensionsalter<br />
hinaus beschäftigt bleiben.<br />
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter<br />
von Frauen (derzeit 60 Jahre) wird<br />
ab 1. Jänner schrittweise bis zum Jahr<br />
2033 auf 65 Jahre erhöht. Es kommt<br />
somit zu einer Angleichung des Regelpensionsalters<br />
der Frauen an das<br />
der Männer. Gleichzeitig wurde der<br />
Anreiz, dass Arbeitnehmer über das<br />
Regelpensionsalter hinaus beschäftigt<br />
bleiben, gestärkt. Wer über das Regelpensionsalter<br />
hinaus weiterarbeitet,<br />
erhält einen höheren jährlichen Bonus<br />
von 5,1 Prozent, statt den bisherigen<br />
4,2 Prozent. Der Pensionsbonus<br />
kann für maximal drei Jahre bezogen<br />
werden.<br />
ZUVERDIENSTGRENZE WÄH-<br />
REND KARENZ ERHÖHT. Durch<br />
die Zuverdienstgrenze während des<br />
Bezugs von Kinderbetreuungsgeld<br />
können Anspruchsberechtigte während<br />
der Karenz einer geringfügigen<br />
Beschäftigung nachgehen. Die Zuverdienstgrenze<br />
beim einkommensabhängigen<br />
Kinderbetreuungsgeld bzw.<br />
bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld<br />
wurde von 7.800<br />
auf 8.100 Euro jährlich erhöht.<br />
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MITARBEITERPRÄMIE 2024.<br />
Unverändert ist, dass die Prämie zur<br />
Gänze abgaben- und beitragsfrei ist<br />
und nicht das Jahressechstel erhöht.<br />
Zulagen und Bonuszahlungen, die<br />
der Arbeitgeber im Kalenderjahr<br />
2024 gewährt, sind bis 3.000 Euro<br />
pro Jahr steuerfrei. Im Gegensatz zu<br />
den vorherigen Jahren ist neu, dass<br />
die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie<br />
aufgrund einer lohngestaltenden<br />
Vorschrift, d. h. aufgrund Kollek-<br />
„Hol dir deine Lehrstelle“<br />
dein Traumberuf direkt vor der Haustüre<br />
Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, erhält einen höheren<br />
jährlichen Bonus von 5,1 Prozent, statt den bisherigen von 4,2 Prozent.<br />
<br />
Foto: stock.adobe.com/manassanant<br />
tivverträgen oder Betriebsvereinbarungen,<br />
die aufgrund besonderer kollektivvertraglicher<br />
Ermächtigungen<br />
abgeschlossen worden sind, erfolgen<br />
muss. Wenn kein Betriebsrat besteht,<br />
kann die Zahlung aufgrund einer<br />
kollektivvertraglichen Ermächtigung<br />
und einer vertraglichen Vereinbarung<br />
für alle Arbeitnehmer erfolgen.<br />
NEUE INFORMATIONEN FÜR<br />
TEILZEITBESCHÄFTIGTE. Neu ist<br />
auch, dass der Arbeitgeber teilzeit-<br />
beschäftigte Arbeitnehmer bei Ausschreibung<br />
von im Betrieb freiwerdenden<br />
Arbeitsplätzen, die zu einem<br />
höheren Arbeitszeitausmaß führen<br />
können, zu informieren. Die Information<br />
kann auch durch allgemeine<br />
Bekanntgabe, durch geeignete elektronische<br />
Datenverarbeitung oder<br />
durch geeignete Telekommunikationsmittel<br />
erfolgen. Neu eingeführt<br />
wird, dass die Informationspflicht des<br />
Arbeitgebers auch für neue Arbeitsplätze<br />
gilt.<br />
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RUNDSCHAU Seite 26 13./14. März 2024