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Verfahrenstechnik 3/2024

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STAUBARBEITSPLÄTZE RICHTIG PLANEN<br />

STAUB GEFILTERT –<br />

ALLES SICHER<br />

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Gefährdungen<br />

durch Staub konkrete Schutzmaßnahmen für<br />

die Beschäftigten vorzusehen. Dazu ist die<br />

Kenntnis technischer Schutzmaßnahmen<br />

erforderlich, um einen Staubarbeitsplatz richtig<br />

zu planen. Zuhause hilft Staub wischen, in<br />

Laboren mit besonders hohen Staubbelastungen<br />

sollte es schon eine Laminar Air Flow<br />

(LAF) Kabine sein.<br />

Bei vielen Tätigkeiten werden Staubpartikel aufgewirbelt,<br />

die sich unkontrolliert über die Luft verteilen sowie in der<br />

Umgebung absetzen können (Staubungsverhalten). Die<br />

Partikel können die Gesundheit gefährden, wenn sie<br />

durch den direkten Kontakt in den Körper gelangen (Staubexposition):<br />

über die Atemwege (orale Gefährdung) sowie über den<br />

Hautkontakt (dermale Gefährdung). Ebenso kann sich eine<br />

brand- und explosionsfähige Atmosphäre (physikalische Gefährdung)<br />

bilden. Sollte sich zu viel Staub oder gesundheitsgefährdender<br />

Staub in den tieferen Atemwegen ansammeln, könnte<br />

dies dem Körper schaden.<br />

PFLICHT: GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG<br />

Wenn Beschäftigte mit Stäuben arbeiten, brauchen sie einen ausreichenden<br />

Schutz. Deshalb sind Arbeitgeber dazu verpflichtet,<br />

unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine den jeweiligen<br />

betrieblichen Bedingungen entsprechende Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen und ein Schutzkonzept für diese Tätigkeiten<br />

zu erstellen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

(BAuA) kann eine Einzelbetrachtung sinnvoll sein,<br />

wenn hohe Gefährdungen vorliegen, die tiefergehende Untersu-<br />

01 Prinzip: Die LAF-Kabine saugt kontaminierte Luft ein, filtert diese<br />

über mehrere Stufen und führt hochreine Luft wieder in den<br />

Arbeitsbereich zurück<br />

chungen oder spezifische zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern.<br />

Dies ist bei gesundheitsgefährdenden Staubexpositionen<br />

am Arbeitsplatz der Fall. Hier nehmen die physikalischen, chemischen<br />

und biologischen Einwirkungen eine zentrale Rolle ein.<br />

LUFTREINHEIT<br />

Lufttechnische Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 500 unter<br />

Abschnitt 9.1.3 definiert. Eine Erfassungsanlage dient als technische<br />

Barriere zum Schutz des Bedieners vor schädlichen Emissionen<br />

(technisches Containment). Ihre Eignung ist in Abhängigkeit<br />

der einzuhaltenden OEL-Werte zu bestimmen. Dazu werden<br />

sechs Intervallabstufungen von OEL-Grenzwerten sogenannten<br />

Occupational Exposure Band (OEB) Klassen zugeordnet. Die<br />

Klassifizierung ist mit unterschiedlichen Anforderungen an die<br />

technische Anlage verbunden. Staubarbeitsplätze, an denen mit<br />

pulverförmigen Materialien gearbeitet wird, weisen häufig die<br />

OEB-Klasse 3 (Hazardous) auf, was einem OEL von 10-100 (μg/<br />

32 VERFAHRENSTECHNIK <strong>2024</strong>/03 www.verfahrenstechnik.de

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