Verfahrenstechnik 3/2024
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STAUBARBEITSPLÄTZE RICHTIG PLANEN<br />
STAUB GEFILTERT –<br />
ALLES SICHER<br />
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Gefährdungen<br />
durch Staub konkrete Schutzmaßnahmen für<br />
die Beschäftigten vorzusehen. Dazu ist die<br />
Kenntnis technischer Schutzmaßnahmen<br />
erforderlich, um einen Staubarbeitsplatz richtig<br />
zu planen. Zuhause hilft Staub wischen, in<br />
Laboren mit besonders hohen Staubbelastungen<br />
sollte es schon eine Laminar Air Flow<br />
(LAF) Kabine sein.<br />
Bei vielen Tätigkeiten werden Staubpartikel aufgewirbelt,<br />
die sich unkontrolliert über die Luft verteilen sowie in der<br />
Umgebung absetzen können (Staubungsverhalten). Die<br />
Partikel können die Gesundheit gefährden, wenn sie<br />
durch den direkten Kontakt in den Körper gelangen (Staubexposition):<br />
über die Atemwege (orale Gefährdung) sowie über den<br />
Hautkontakt (dermale Gefährdung). Ebenso kann sich eine<br />
brand- und explosionsfähige Atmosphäre (physikalische Gefährdung)<br />
bilden. Sollte sich zu viel Staub oder gesundheitsgefährdender<br />
Staub in den tieferen Atemwegen ansammeln, könnte<br />
dies dem Körper schaden.<br />
PFLICHT: GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG<br />
Wenn Beschäftigte mit Stäuben arbeiten, brauchen sie einen ausreichenden<br />
Schutz. Deshalb sind Arbeitgeber dazu verpflichtet,<br />
unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine den jeweiligen<br />
betrieblichen Bedingungen entsprechende Gefährdungsbeurteilung<br />
durchzuführen und ein Schutzkonzept für diese Tätigkeiten<br />
zu erstellen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
(BAuA) kann eine Einzelbetrachtung sinnvoll sein,<br />
wenn hohe Gefährdungen vorliegen, die tiefergehende Untersu-<br />
01 Prinzip: Die LAF-Kabine saugt kontaminierte Luft ein, filtert diese<br />
über mehrere Stufen und führt hochreine Luft wieder in den<br />
Arbeitsbereich zurück<br />
chungen oder spezifische zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern.<br />
Dies ist bei gesundheitsgefährdenden Staubexpositionen<br />
am Arbeitsplatz der Fall. Hier nehmen die physikalischen, chemischen<br />
und biologischen Einwirkungen eine zentrale Rolle ein.<br />
LUFTREINHEIT<br />
Lufttechnische Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 500 unter<br />
Abschnitt 9.1.3 definiert. Eine Erfassungsanlage dient als technische<br />
Barriere zum Schutz des Bedieners vor schädlichen Emissionen<br />
(technisches Containment). Ihre Eignung ist in Abhängigkeit<br />
der einzuhaltenden OEL-Werte zu bestimmen. Dazu werden<br />
sechs Intervallabstufungen von OEL-Grenzwerten sogenannten<br />
Occupational Exposure Band (OEB) Klassen zugeordnet. Die<br />
Klassifizierung ist mit unterschiedlichen Anforderungen an die<br />
technische Anlage verbunden. Staubarbeitsplätze, an denen mit<br />
pulverförmigen Materialien gearbeitet wird, weisen häufig die<br />
OEB-Klasse 3 (Hazardous) auf, was einem OEL von 10-100 (μg/<br />
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