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Seite 8 des Schlussberichts zu IGF-Vorhaben 21568 N<br />
unterschiedlich ausgeprägt sind. Das Entstehen dieser Emissionen erfordert einen erhöhten<br />
Reinigungs- und Wartungsaufwand, was nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen unerwünscht<br />
ist. Für einen einwandfreien Betrieb müssen Führungen, Koppelflächen und beispielsweise<br />
auch integrierte Anlagensensorik möglichst staubfrei gehalten werden. Hier erhöhen<br />
insbesondere schwer zugängliche Stellen und schmale Spalte den Reinigungsaufwand, da<br />
Anlagenkomponenten und Baugruppen zuvor demontiert werden müssen. Weiterhin<br />
bestätigen Berichte seitens der Industrie (Firma Schunk Sonosystems), dass das Schweißen<br />
von Polyvinylchlorid (PVC)-Leitungsmaterial im Bereich der Kabelkonfektion zu einem<br />
erhöhten Anlagenverschleiß durch Korrosion von Anlagenkomponenten führt. Eine mögliche<br />
Erklärung für diese Beobachtung ist die temperaturbedingte Zersetzung von PVC, bei der sich<br />
gasförmige Salzsäure abspalten und Korrosion verursachen kann [MAI+16].<br />
Neben erhöhten Ausfallzeiten der Schweißanlage durch aufwändige Wartungs- und Reinigungsarbeiten<br />
ist ebenso das Fügen von elektronischen Systemen, die empfindlich auf<br />
leitfähige Metallstäube reagieren, derzeit nicht bzw. nur durch einen zusätzlich nachgelagerten<br />
Reinigungsschritt möglich. So wird Berichten der Industrie zufolge beim Ultraschallschweißen<br />
von Leistungshalbleitern der Prozess gelegentlich in Überkopf-Position ausgeführt, um die<br />
Ablagerung von Metallstäuben an den Produktoberflächen zu verhindern.<br />
Auf der anderen Seite besteht durch die Emissionen eine potentielle Gesundheitsgefährdung<br />
für den Anlagenbediener, die abhängig von Größe, Form und Konzentration der emittierten<br />
Gase und Partikel sowie deren stofflichen Eigenschaften ist. Bei der Bewertung der<br />
Gefährdung durch partikelförmige Emissionen spielt neben der chemischen<br />
Zusammensetzung auch die Partikelgröße eine wichtige Rolle, da sie entscheidet, ob Partikel<br />
respirierbar sind (< 10 µm) oder gar bis in die Alveolen vordringen können (< 5 µm) [BRA+13].<br />
Die Zusammensetzung des Gases oder des Partikelmaterials entscheidet über die jeweilige<br />
biologische Wirkung des Schweißrauches. Prinzipiell können drei verschiedene Typen von<br />
Wirkungen beobachtet werden: Eine (1) kanzerogene Wirkung geht zum Beispiel von den<br />
Metalloxiden (Chrom VI, Nickel) aus. Eine (2) toxische Wirkung wird bei den Gasen<br />
Kohlenmonoxid und Ozon beobachtet und eine (3) inflammatorische, also entzündliche<br />
Reaktion findet man bei kupfer- und zinkhaltigen Schweißrauchen [BRA+16, BRA+19,<br />
GUB+14, HAR+14, MAR+16, KRA+18]. Daher ist für eine Risikobewertung von Emissionen<br />
neben einer vollständigen chemischen Charakterisierung auch die Ermittlung der<br />
Partikelgrößenverteilung von Bedeutung.<br />
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift<br />
1 sind Unternehmen verpflichtet für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten am<br />
Arbeitsplatz zu sorgen. So sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV der<br />
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin potentielle Gefährdungen zu beurteilen<br />
und ggf. Maßnahmen abzuleiten sowie umzusetzen. Eine wichtige Grundlage für die<br />
Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen bilden hier beispielsweise die<br />
Arbeitsplatzgrenzwerte in der TRGS 900 [TRG+06] und der TRGS 910 [TRG+14]. Die TRGS<br />
528 bietet darüber hinaus weitere spezifische Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung von<br />
Schweißprozessen, in der das M-USS bisher nicht erwähnt wird. Aufgrund fehlender<br />
arbeitsmedizinischer Studien über Emissionen beim M-USS und dem gleichzeitig<br />
umweltfreundlichen Image des Prozesses werden Schweißanlagen in der Regel ohne<br />
Absaugvorrichtungen betrieben. Ein Gefahrenbewusstsein, wie es bei anderen<br />
Schweißprozessen heute schon weit verbreitet ist, ist daher kaum vorhanden. Die eigenen<br />
Untersuchungen machen jedoch deutlich, dass die beim M-USS emittierten gas- und<br />
partikelförmigen Stoffe eine potentielle Gesundheitsgefahr darstellen. Neben den erläuterten