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IMMOBILIENMARKT_Magazin_05-06-2024

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Advertorial<br />

Bei Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass<br />

Keine Einkommensteuer<br />

Der Erwerb von Anteilen an<br />

einer Erbengemeinschaft ist<br />

nicht gleichzusetzen mit dem<br />

Erwerb der in der Erbmasse<br />

enthaltenen Grundstücke. Aus<br />

diesem Grund liegt nach Auskunft<br />

des Infodienstes Recht<br />

und Steuern der LBS kein privates<br />

Veräußerungsgeschäft<br />

vor, wenn ein Erbe die Anteile<br />

an derer Miter ben erwirbt und<br />

später das zum Nachlass gehörende<br />

Grundstück verkauft.<br />

(Bundesfinanzhof,<br />

Aktenzeichen IX R 13/22)<br />

Der Fall:<br />

Ein Mann hatte 52 Prozent eines<br />

Nachlasses geerbt, zu dem unter anderem Grundbesitz gehörte.<br />

Die fehlenden Erbanteile kaufte er den restlichen Erben<br />

ab, womit er Alleineigentümer wurde. Als er später selbst den<br />

Grundbesitz verkaufte, betrach tete der Fiskus dies als ein privates<br />

Veräußerungsgeschäft und besteuerte den Gewinn. Damit<br />

war der Betroffene nicht einver standen.<br />

Das Urteil: Die Anschaffung einer gesamthänderischen Beteiligung<br />

wie der Anteil an einer Erbengemeinschaft erfüllt<br />

nicht den Tatbe stand der Anschaffung eines Wirtschaftsguts,<br />

stellte der Bun desfinanzhof fest. Deswegen sei bei dieser Fallgestaltung<br />

auch keine Einkommensteuer für die Veräußerung<br />

des Grundstücks fällig.<br />

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