Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM
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Organisation der Sicherheit<br />
- Welche Technik ist wie und wann einzusetzen, damit<br />
Arbeiten sicher ausgeführt werden?<br />
- Schwierige, ungewohnte oder neue Arbeitsverfahren<br />
vorführen und vom Mitarbeiter nachmachen lassen;<br />
dabei Fehler sofort korrigieren und wiederholt die<br />
Vorteile sicherheitsgerechten Verhaltens darlegen.<br />
4. Kurze Zusammenfassung<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Kernaussagen wiederholen und möglichst<br />
visualisieren mit Flip-Chart, Folien oder Bildschirmpräsentation.<br />
Beziehen Sie die Mitarbeiter ein,<br />
führen Sie einen Dialog, den Sie gut mit dem nächsten<br />
Schritt kombinieren können.<br />
5. Erfolg prüfen<br />
- Mit Fragen an die Zuhörer kontrollieren, ob alles verstanden<br />
wird<br />
- Zu Fragen und Kommentaren ermuntern<br />
- Vorgemachte Handlungen nachmachen lassen<br />
Methoden der Unterweisung<br />
Durch die Kombination verschiedener Lehrmethoden<br />
erreichen Sie eine hohe Behaltensleistung und steigern<br />
die Bereitschaft, entsprechend der neu gewonnenen<br />
Erkenntnisse zu handeln. Kombinieren Sie<br />
- Lesen, Hören, Sehen, Diskutieren<br />
- Vormachen, dann nachmachen lassen<br />
- Erarbeiten lassen, z. B. als Gruppenarbeit<br />
- Einzelne Mitarbeiter bestimmte Themen vortragen<br />
und/oder vorführen lassen<br />
- Fakten in Fragen kleiden<br />
- Immer konkrete Fälle oder Situationen beschreiben<br />
- Anerkennung und Lob sind Lernverstärker<br />
- Mitarbeitern für Beiträge oder Vorschläge danken<br />
- Jedem die Möglichkeit zur Meinungsäußerung<br />
geben<br />
- Keine Witze oder Spott über einzelne Mitarbeiter<br />
- Kritische Beurteilung des eigenen Standpunktes<br />
- Realisierbare Anregungen und Vorschläge der Mitarbeiter<br />
alsbald umsetzen, Mängel schnell abstellen.<br />
<strong>Die</strong> schnelle Reaktion stärkt die Motivation der Mitarbeiter<br />
zur Kooperation nicht nur im Arbeitsschutz.<br />
Dokumentation der Unterweisung<br />
Der Unternehmer muss die Unterweisung dokumentieren<br />
(§ 4 <strong>BG</strong>V A1 „Grundsätze der Prävention“). Dokumentation<br />
bedeutet, dass Sie die wichtigsten Fakten<br />
schriftlich festhalten: Datum, Ort, Anlass der Unterweisung<br />
(Erst- oder Wiederholungsunterweisung, besonderer<br />
Anlass), Themen der Unterweisung, Namen der<br />
teilnehmenden Mitarbeiter. <strong>Die</strong> Mitarbeiter bestätigen<br />
Ihre Teilnahme per Unterschrift. <strong>Die</strong> Dokumentation<br />
kann im Ernstfall rechtlich bedeutsam sein. Außerdem<br />
behalten Sie den Überblick über die behandelten<br />
Themen und die unterwiesenen Mitarbeiter.<br />
Kontrollen nach der Unterweisung<br />
Prüfen Sie, ob sich jeder Mitarbeiter an die vereinbarten<br />
Verhaltensregeln hält. Sprechen Sie bei Regelverstößen<br />
sofort mit dem betreffenden Mitarbeiter,<br />
unterweisen Sie ihn erneut, dulden Sie kein Fehlverhalten!<br />
Muster für die schriftliche und die elektronische Dokumentation<br />
der Unterweisungen finden Sie auf der<br />
CD-Rom.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Unterweisungen werden in verschiedenen Rechtsvorschriften<br />
gefordert. <strong>Die</strong> beiden grundlegenden<br />
sind:<br />
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 12 Abs. 1<br />
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während<br />
ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen<br />
zu unterweisen. <strong>Die</strong> Unterweisung umfasst Anweisungen<br />
und Erläuterungen, die eigens auf den<br />
Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten<br />
ausgerichtet sind. <strong>Die</strong> Unterweisung muss bei<br />
der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich,<br />
der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer<br />
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