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Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM

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Organisation der Sicherheit<br />

- Welche Technik ist wie und wann einzusetzen, damit<br />

Arbeiten sicher ausgeführt werden?<br />

- Schwierige, ungewohnte oder neue Arbeitsverfahren<br />

vorführen und vom Mitarbeiter nachmachen lassen;<br />

dabei Fehler sofort korrigieren und wiederholt die<br />

Vorteile sicherheitsgerechten Verhaltens darlegen.<br />

4. Kurze Zusammenfassung<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Kernaussagen wiederholen und möglichst<br />

visualisieren mit Flip-Chart, Folien oder Bildschirmpräsentation.<br />

Beziehen Sie die Mitarbeiter ein,<br />

führen Sie einen Dialog, den Sie gut mit dem nächsten<br />

Schritt kombinieren können.<br />

5. Erfolg prüfen<br />

- Mit Fragen an die Zuhörer kontrollieren, ob alles verstanden<br />

wird<br />

- Zu Fragen und Kommentaren ermuntern<br />

- Vorgemachte Handlungen nachmachen lassen<br />

Methoden der Unterweisung<br />

Durch die Kombination verschiedener Lehrmethoden<br />

erreichen Sie eine hohe Behaltensleistung und steigern<br />

die Bereitschaft, entsprechend der neu gewonnenen<br />

Erkenntnisse zu handeln. Kombinieren Sie<br />

- Lesen, Hören, Sehen, Diskutieren<br />

- Vormachen, dann nachmachen lassen<br />

- Erarbeiten lassen, z. B. als Gruppenarbeit<br />

- Einzelne Mitarbeiter bestimmte Themen vortragen<br />

und/oder vorführen lassen<br />

- Fakten in Fragen kleiden<br />

- Immer konkrete Fälle oder Situationen beschreiben<br />

- Anerkennung und Lob sind Lernverstärker<br />

- Mitarbeitern für Beiträge oder Vorschläge danken<br />

- Jedem die Möglichkeit zur Meinungsäußerung<br />

geben<br />

- Keine Witze oder Spott über einzelne Mitarbeiter<br />

- Kritische Beurteilung des eigenen Standpunktes<br />

- Realisierbare Anregungen und Vorschläge der Mitarbeiter<br />

alsbald umsetzen, Mängel schnell abstellen.<br />

<strong>Die</strong> schnelle Reaktion stärkt die Motivation der Mitarbeiter<br />

zur Kooperation nicht nur im Arbeitsschutz.<br />

Dokumentation der Unterweisung<br />

Der Unternehmer muss die Unterweisung dokumentieren<br />

(§ 4 <strong>BG</strong>V A1 „Grundsätze der Prävention“). Dokumentation<br />

bedeutet, dass Sie die wichtigsten Fakten<br />

schriftlich festhalten: Datum, Ort, Anlass der Unterweisung<br />

(Erst- oder Wiederholungsunterweisung, besonderer<br />

Anlass), Themen der Unterweisung, Namen der<br />

teilnehmenden Mitarbeiter. <strong>Die</strong> Mitarbeiter bestätigen<br />

Ihre Teilnahme per Unterschrift. <strong>Die</strong> Dokumentation<br />

kann im Ernstfall rechtlich bedeutsam sein. Außerdem<br />

behalten Sie den Überblick über die behandelten<br />

Themen und die unterwiesenen Mitarbeiter.<br />

Kontrollen nach der Unterweisung<br />

Prüfen Sie, ob sich jeder Mitarbeiter an die vereinbarten<br />

Verhaltensregeln hält. Sprechen Sie bei Regelverstößen<br />

sofort mit dem betreffenden Mitarbeiter,<br />

unterweisen Sie ihn erneut, dulden Sie kein Fehlverhalten!<br />

Muster für die schriftliche und die elektronische Dokumentation<br />

der Unterweisungen finden Sie auf der<br />

CD-Rom.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Unterweisungen werden in verschiedenen Rechtsvorschriften<br />

gefordert. <strong>Die</strong> beiden grundlegenden<br />

sind:<br />

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 12 Abs. 1<br />

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während<br />

ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen<br />

zu unterweisen. <strong>Die</strong> Unterweisung umfasst Anweisungen<br />

und Erläuterungen, die eigens auf den<br />

Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten<br />

ausgerichtet sind. <strong>Die</strong> Unterweisung muss bei<br />

der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich,<br />

der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer<br />

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