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Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM

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Gefahrstoffe<br />

3. Absaugungen<br />

Am zahntechnischen Arbeitsplatz werden pro Jahr im<br />

Schnitt 13 kg Staub produziert. Zusätzlich entstehen in<br />

der Kunststoffabteilung Gase und Dämpfe. Alle<br />

Luftgrenzwerte für diese gesundheitsgefährdenden Stoffe<br />

können im Dentallabor eingehalten werden, wenn sie<br />

an der Entstehungsstelle erfasst und abgeführt werden.<br />

Wird die erfasste, belastete Luft durch einen Filter geleitet,<br />

ist es wichtig, den passenden Filter einzusetzen. In<br />

der Praxis ist es schon vorgekommen, dass mit einer<br />

Absaugung und Rückführung der vermeintlichen gereinigten<br />

Luft in den Raum mehr Schaden als Nutzen angerichtet<br />

wurde: Der – falsche – Filter hielt zwar die groben<br />

Staubfraktionen zurück, ließ Feinstaub aber passieren,<br />

der dann durch den ganzen Raum geblasen<br />

wurde. Feinstäube dringen besonders tief in die Lunge<br />

ein.<br />

Entsprechend der Filteraufgabe gibt es Staubfilter und<br />

Filtersysteme für Gase und Dämpfe.<br />

Staubfilter<br />

Bei den Staubfiltern unterscheidet man drei Staubklassen:<br />

In Staubklasse L fallen Stäube, die eine leichte Gefahr<br />

für die Gesundheit bedeuten und deren MAK größer<br />

als ein 1 mg/m 3 sein darf, also z. B. Gips. Bei Filtern<br />

für die Staubklasse L ist der Durchlassgrad kleiner 5 %.<br />

In Staubklasse M sind Stäube, die eine mittlere Gefahr<br />

für die Gesundheit bedeuten und deren MAK größer/gleich<br />

0,1 mg/m 3 sein darf wie z. B. Quarzstäube<br />

(0,15 mg/m 3 ), Cobaltmetallstaub (0,1 mg/m 3 ). Bei<br />

Filtern für die Staubklasse M ist der Durchlassgrad kleiner<br />

(0,5 %).<br />

Zur Staubklasse H gehören Stäube, die eine hohe<br />

Gefahr für die Gesundheit bedeuten (z. B. Krebs erregend).<br />

Bei Filtern für die Staubklasse H ist der Durchlassgrad<br />

kleiner (0,005 %). <strong>Die</strong> Filter dieser Klasse<br />

sind für alle Stäube geeignet.<br />

<strong>Die</strong> Europäische Norm, in der diese Staubklassen und<br />

die Anforderungen für Staubsaugmaschinen geregelt<br />

sind, hat den Status einer Deutschen Norm und ist<br />

zugleich eine VDE-Bestimmung: DIN EN 60335-2-69.<br />

Filter für Dämpfe<br />

Dämpfe von Dentalkunststoffen riechen äußerst unangenehm<br />

und haben gesundheitsschädliche Eigenschaften.<br />

Von Staubfiltern werden sie nicht zurückgehalten. Damit<br />

die Atemluft im Dentallabor so wenig wie möglich mit<br />

den allergieauslösenden Methylmethacrylat-Dämpfen<br />

und anderen Kunststoffdämpfen belastet wird, werden<br />

die Dämpfe an den Arbeitsplätzen abgesaugt und mit<br />

Aktivkohlefiltern zurückgehalten; die Aktivekohlefilter<br />

liegen in dem Filtersystem hinter dem Staubfilter. Da die<br />

Wirksamkeit der Filter mit der Zeit nachlässt, muss das<br />

beladene Filterelement rechtzeitig entsorgt und durch<br />

ein neues ersetzt werden.<br />

Wichtig: Bei allen Filterwechseln darauf achten, dass<br />

staubarm gearbeitet wird. Bei Staubbildung sollte die<br />

mit dem Filterwechsel beauftragte Person eine Staubmaske<br />

Klasse FFP2 und Schutzkleidung (Handschuhe,<br />

Kittel) tragen.<br />

Prüfen Sie, ob die Filter in den Absaugeinrichtungen der<br />

Staubklasse entsprechen; wenn nicht, Filter austauschen.<br />

Arbeitsplatz Vorgeschriebener Eingesetzter<br />

Filter Filter<br />

Gips Staubklasse L<br />

Metall Staubklasse M<br />

Keramik Staubklasse M<br />

Kunststoffe Aktivkohlefilter<br />

Aufgabe 15<br />

Ermitteln Sie an den abgesaugten Arbeitsplätzen<br />

die Staubklasse und setzen Sie Filter der entsprechenden<br />

Staubklasse ein.<br />

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