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Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM

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Organisation der Sicherheit<br />

Freiwillige Untersuchungen<br />

Folgende Untersuchungen sind zu empfehlen, Sie müssen<br />

diese aber nicht anbieten:<br />

• G23 „Obstruktive Atemwegserkrankungen“<br />

• G24 „Haut“<br />

• G25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“<br />

• G37 „Bildschirmarbeitsplätze“<br />

• Sehschärfe und räumliches Sehen in der Nähe<br />

• Farbensehen<br />

• Einstellungsuntersuchung<br />

Pflicht-Untersuchungen<br />

Bei der Überschreitung von Grenzwerten am Arbeitsplatz<br />

müssen Sie folgende Untersuchungen veranlassen,<br />

denen sich die Mitarbeiter unterziehen müssen:<br />

• Quarzstaub; G1.1 „Silikogener Staub“<br />

• Einatembarer Staub mehr als 10 mg/m 3 ; G1.4<br />

„Stäube“<br />

• Alveolengängiger Feinstaub mehr als 3mg/m 3 ;<br />

G 1.4; siehe Gefahrstoffverordnung § 28, Abs. 5<br />

• Nickel in Form atembarer Stäube; G 38 „Nickel<br />

oder seine Verbindungen“; siehe Gefahrstoffverordnung<br />

§ 28, Abs. 2, Anhang VI<br />

Soweit im berufsgenossenschaftlichen oder staatlichen<br />

Regelwerk arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

vorgeschrieben sind oder seitens des Arbeitgebers<br />

den Arbeitnehmern angeboten werden müssen,<br />

liegt die Verantwortung für deren Veranlassung bzw.<br />

deren Angebot beim Unternehmer.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die in<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen oder Verordnungen<br />

geregelt sind, dürfen nur von Ärzten durchgeführt<br />

werden, die hierzu von der Berufsgenossenschaft<br />

bzw. einem Staatlichen Gewerbearzt „ermächtigt“<br />

sind. <strong>Die</strong> Ermächtigung wird auf Antrag des Arztes<br />

nach Prüfung der fachlichen, apparativen und untersuchungstechnischen<br />

Voraussetzungen einschließlich<br />

der Prüfung von Schnittstellen nach außen z. B. für die<br />

Vergabe von Laboruntersuchungen erteilt. In der Regel<br />

führt der Betriebsarzt die Untersuchungen durch.<br />

6.5 So finden Sie ermächtigte Ärzte<br />

<strong>Die</strong> Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

haben eine umfangreiche Datenbank mit<br />

komfortablen Suchfunktionen ins Internet gestellt:<br />

www.lvbg.de. Dort können Sie die Ärzte, die für die<br />

in Ihrem Betrieb erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen<br />

ermächtigt sind, abfragen.<br />

6.6 Wer trägt die Kosten?<br />

<strong>Die</strong> Kosten für den Einsatz des Betriebsarztes und für<br />

die Vorsorgeuntersuchungen einschließlich damit<br />

zusammenhängender Leistungen trägt der Unternehmer.<br />

6.7 <strong>Die</strong> ärztliche Schweigepflicht<br />

Betriebsärzte und für die Vorsorgeuntersuchung ermächtigte<br />

Ärzte unterliegen wie alle Ärzte der<br />

Schweigepflicht. Sollen medizinische Einzelheiten an<br />

Dritte weitergegeben werden (z. B. Arbeitgeber oder<br />

Hausarzt), bedarf das der ausdrücklichen Zustimmung<br />

des betroffenen Arbeitnehmers (Entbindung von der<br />

Schweigepflicht).<br />

Aufgabe 9<br />

Bestellen Sie einen Betriebsarzt – falls Sie noch keinen<br />

haben – und legen Sie seinen ersten zeitnahen<br />

Einsatz fest.<br />

7. Schwangerenschutz<br />

Bei der Beschäftigung werdender oder stillender<br />

Mütter müssen Sie das Gesetz <strong>zum</strong> Schutz der<br />

erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) und<br />

die Mutterschutzrichtlinienverordnung beachten. Als<br />

Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Arbeitsbedingungen<br />

der werdenden oder stillenden Mütter<br />

sofort nach Art und Ausmaß einer möglichen Gefährdung<br />

zu beurteilen. <strong>Die</strong> Beurteilung ist für jede<br />

einzelne Tätigkeit vorzunehmen, bei der werdende<br />

oder stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe,<br />

biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Schadfaktoren<br />

gefährdet werden können.<br />

Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für Sicherheit<br />

und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf<br />

Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Mitarbeiterin<br />

abzuschätzen und die zu ergreifenden<br />

Schutzmaßnahmen zu bestimmen.<br />

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