Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM
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Organisation der Sicherheit<br />
Freiwillige Untersuchungen<br />
Folgende Untersuchungen sind zu empfehlen, Sie müssen<br />
diese aber nicht anbieten:<br />
• G23 „Obstruktive Atemwegserkrankungen“<br />
• G24 „Haut“<br />
• G25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“<br />
• G37 „Bildschirmarbeitsplätze“<br />
• Sehschärfe und räumliches Sehen in der Nähe<br />
• Farbensehen<br />
• Einstellungsuntersuchung<br />
Pflicht-Untersuchungen<br />
Bei der Überschreitung von Grenzwerten am Arbeitsplatz<br />
müssen Sie folgende Untersuchungen veranlassen,<br />
denen sich die Mitarbeiter unterziehen müssen:<br />
• Quarzstaub; G1.1 „Silikogener Staub“<br />
• Einatembarer Staub mehr als 10 mg/m 3 ; G1.4<br />
„Stäube“<br />
• Alveolengängiger Feinstaub mehr als 3mg/m 3 ;<br />
G 1.4; siehe Gefahrstoffverordnung § 28, Abs. 5<br />
• Nickel in Form atembarer Stäube; G 38 „Nickel<br />
oder seine Verbindungen“; siehe Gefahrstoffverordnung<br />
§ 28, Abs. 2, Anhang VI<br />
Soweit im berufsgenossenschaftlichen oder staatlichen<br />
Regelwerk arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
vorgeschrieben sind oder seitens des Arbeitgebers<br />
den Arbeitnehmern angeboten werden müssen,<br />
liegt die Verantwortung für deren Veranlassung bzw.<br />
deren Angebot beim Unternehmer.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die in<br />
Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzen oder Verordnungen<br />
geregelt sind, dürfen nur von Ärzten durchgeführt<br />
werden, die hierzu von der Berufsgenossenschaft<br />
bzw. einem Staatlichen Gewerbearzt „ermächtigt“<br />
sind. <strong>Die</strong> Ermächtigung wird auf Antrag des Arztes<br />
nach Prüfung der fachlichen, apparativen und untersuchungstechnischen<br />
Voraussetzungen einschließlich<br />
der Prüfung von Schnittstellen nach außen z. B. für die<br />
Vergabe von Laboruntersuchungen erteilt. In der Regel<br />
führt der Betriebsarzt die Untersuchungen durch.<br />
6.5 So finden Sie ermächtigte Ärzte<br />
<strong>Die</strong> Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
haben eine umfangreiche Datenbank mit<br />
komfortablen Suchfunktionen ins Internet gestellt:<br />
www.lvbg.de. Dort können Sie die Ärzte, die für die<br />
in Ihrem Betrieb erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen<br />
ermächtigt sind, abfragen.<br />
6.6 Wer trägt die Kosten?<br />
<strong>Die</strong> Kosten für den Einsatz des Betriebsarztes und für<br />
die Vorsorgeuntersuchungen einschließlich damit<br />
zusammenhängender Leistungen trägt der Unternehmer.<br />
6.7 <strong>Die</strong> ärztliche Schweigepflicht<br />
Betriebsärzte und für die Vorsorgeuntersuchung ermächtigte<br />
Ärzte unterliegen wie alle Ärzte der<br />
Schweigepflicht. Sollen medizinische Einzelheiten an<br />
Dritte weitergegeben werden (z. B. Arbeitgeber oder<br />
Hausarzt), bedarf das der ausdrücklichen Zustimmung<br />
des betroffenen Arbeitnehmers (Entbindung von der<br />
Schweigepflicht).<br />
Aufgabe 9<br />
Bestellen Sie einen Betriebsarzt – falls Sie noch keinen<br />
haben – und legen Sie seinen ersten zeitnahen<br />
Einsatz fest.<br />
7. Schwangerenschutz<br />
Bei der Beschäftigung werdender oder stillender<br />
Mütter müssen Sie das Gesetz <strong>zum</strong> Schutz der<br />
erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) und<br />
die Mutterschutzrichtlinienverordnung beachten. Als<br />
Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Arbeitsbedingungen<br />
der werdenden oder stillenden Mütter<br />
sofort nach Art und Ausmaß einer möglichen Gefährdung<br />
zu beurteilen. <strong>Die</strong> Beurteilung ist für jede<br />
einzelne Tätigkeit vorzunehmen, bei der werdende<br />
oder stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe,<br />
biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Schadfaktoren<br />
gefährdet werden können.<br />
Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für Sicherheit<br />
und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf<br />
Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Mitarbeiterin<br />
abzuschätzen und die zu ergreifenden<br />
Schutzmaßnahmen zu bestimmen.<br />
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