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Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM

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Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung<br />

Desinfektion von infektiösem Material<br />

Gefährdung/Belastung<br />

Infektionsgefahren durch Materialien aus der Mundhöhle<br />

des Patienten (Abformungen, zahntechnische<br />

Werkstücke etc.) mit Anhaftungen von Speichel- und<br />

Blutresten, die Infektionserreger enthalten können<br />

Maßnahmen<br />

Personenkreis festlegen, der Umgang mit kontaminiertem<br />

Material hat<br />

<strong>Die</strong>sen Personen die Immunisierung (Hepatitis-B-<br />

Schutzimpfung) anbieten und die Kosten der Immunisierung<br />

tragen. <strong>Die</strong> arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

„Infektionskrankheiten G 42“ durch den<br />

Betriebsarzt oder einen ermächtigten Arzt anbieten<br />

Personen über die Reinigung und Desinfektion der eingehenden,<br />

mikrobiell kontaminierten Materialien anhand<br />

der Betriebsanweisung „Desinfektionsplatz“ und<br />

des Hygieneplans unterweisen<br />

Desinfektionsplatz entsprechend den Anforderungen<br />

der <strong>BG</strong>I 775 „Schutz vor Infektionsgefahren“ einrichten<br />

(Checkliste „Desinfektionsplatz“ Seite 30)<br />

Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Desinfektionsplatzes<br />

organisieren<br />

Mitarbeitern im unreinen Bereich Persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA) zur Verfügung stellen (Schutzhandschuhe,<br />

Schürzen aus Gummi oder Kunststoff)<br />

Alternativ durch Vertrag Regelungen treffen, die gewährleisten,<br />

dass ausschließlich wirksam desinfizierte<br />

Materialien ins Labor eingehen<br />

Bearbeiter Erledigt am<br />

Quellen<br />

<strong>BG</strong>V A4 – Arbeitsmedizinische Vorsorge, § 3:<br />

Allgemeine Regelungen<br />

<strong>BG</strong>I 775 – Zahntechnische Laboratorien, Schutz vor<br />

Infektionsgefahren<br />

Hygieneplan (Musterdatei auf der Seminar-CD)<br />

<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 2: Beschäftigungsvoraussetzungen<br />

<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 4: Immunisierung<br />

<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 6: Händedesinfektion<br />

<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 7: Schutzkleidung<br />

<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 9: Hygieneplan<br />

Hautschutz<br />

Gefährdung/Belastung<br />

Schädigung der Haut durch Feuchtarbeiten, sensibilisierende<br />

Kunststoffmonomere (z. B. Methylmethacrylat,<br />

MMA), Schleifstäube (Metalle, Kunststoffe, Gipse)<br />

Maßnahmen<br />

Tätigkeitsbezogenen Hautschutzplan erstellen. In ihm<br />

sind in übersichtlicher und leicht verständlicher Form<br />

die erforderlichen Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen<br />

den einschlägigen hautgefährdenden Tätigkeiten<br />

zuzuordnen<br />

Handwaschplatz mit Hautschutz-, Hautreinigungs- und<br />

Hautpflegemitteln einrichten<br />

Bearbeiter Erledigt am<br />

Quellen<br />

Hautschutzplan (Musterdatei auf der Seminar-CD)<br />

<strong>BG</strong>R 197 – Benutzung von Hautschutz<br />

Mitarbeiter über den Hautschutzplan unterweisen.<br />

Hygienemaßnahmen; Dentallabor<br />

Gefährdung/Belastung<br />

Mikrobiell kontaminierte Materialien aus der Mundhöhle<br />

des Patienten (Abformungen, zahntechn. Werkstücke etc.)<br />

Maßnahmen<br />

Hygieneplan erstellen<br />

Rauchen, Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten<br />

Bearbeiter Erledigt am<br />

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