Bestellung zum Laserschutzbeauftragten - Die BG ETEM
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Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung<br />
Desinfektion von infektiösem Material<br />
Gefährdung/Belastung<br />
Infektionsgefahren durch Materialien aus der Mundhöhle<br />
des Patienten (Abformungen, zahntechnische<br />
Werkstücke etc.) mit Anhaftungen von Speichel- und<br />
Blutresten, die Infektionserreger enthalten können<br />
Maßnahmen<br />
Personenkreis festlegen, der Umgang mit kontaminiertem<br />
Material hat<br />
<strong>Die</strong>sen Personen die Immunisierung (Hepatitis-B-<br />
Schutzimpfung) anbieten und die Kosten der Immunisierung<br />
tragen. <strong>Die</strong> arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
„Infektionskrankheiten G 42“ durch den<br />
Betriebsarzt oder einen ermächtigten Arzt anbieten<br />
Personen über die Reinigung und Desinfektion der eingehenden,<br />
mikrobiell kontaminierten Materialien anhand<br />
der Betriebsanweisung „Desinfektionsplatz“ und<br />
des Hygieneplans unterweisen<br />
Desinfektionsplatz entsprechend den Anforderungen<br />
der <strong>BG</strong>I 775 „Schutz vor Infektionsgefahren“ einrichten<br />
(Checkliste „Desinfektionsplatz“ Seite 30)<br />
Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Desinfektionsplatzes<br />
organisieren<br />
Mitarbeitern im unreinen Bereich Persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA) zur Verfügung stellen (Schutzhandschuhe,<br />
Schürzen aus Gummi oder Kunststoff)<br />
Alternativ durch Vertrag Regelungen treffen, die gewährleisten,<br />
dass ausschließlich wirksam desinfizierte<br />
Materialien ins Labor eingehen<br />
Bearbeiter Erledigt am<br />
Quellen<br />
<strong>BG</strong>V A4 – Arbeitsmedizinische Vorsorge, § 3:<br />
Allgemeine Regelungen<br />
<strong>BG</strong>I 775 – Zahntechnische Laboratorien, Schutz vor<br />
Infektionsgefahren<br />
Hygieneplan (Musterdatei auf der Seminar-CD)<br />
<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 2: Beschäftigungsvoraussetzungen<br />
<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 4: Immunisierung<br />
<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 6: Händedesinfektion<br />
<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 7: Schutzkleidung<br />
<strong>BG</strong>V C8 – Gesundheitsdienst, § 9: Hygieneplan<br />
Hautschutz<br />
Gefährdung/Belastung<br />
Schädigung der Haut durch Feuchtarbeiten, sensibilisierende<br />
Kunststoffmonomere (z. B. Methylmethacrylat,<br />
MMA), Schleifstäube (Metalle, Kunststoffe, Gipse)<br />
Maßnahmen<br />
Tätigkeitsbezogenen Hautschutzplan erstellen. In ihm<br />
sind in übersichtlicher und leicht verständlicher Form<br />
die erforderlichen Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen<br />
den einschlägigen hautgefährdenden Tätigkeiten<br />
zuzuordnen<br />
Handwaschplatz mit Hautschutz-, Hautreinigungs- und<br />
Hautpflegemitteln einrichten<br />
Bearbeiter Erledigt am<br />
Quellen<br />
Hautschutzplan (Musterdatei auf der Seminar-CD)<br />
<strong>BG</strong>R 197 – Benutzung von Hautschutz<br />
Mitarbeiter über den Hautschutzplan unterweisen.<br />
Hygienemaßnahmen; Dentallabor<br />
Gefährdung/Belastung<br />
Mikrobiell kontaminierte Materialien aus der Mundhöhle<br />
des Patienten (Abformungen, zahntechn. Werkstücke etc.)<br />
Maßnahmen<br />
Hygieneplan erstellen<br />
Rauchen, Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten<br />
Bearbeiter Erledigt am<br />
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