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VADUZ 2004

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34 JAHRESBERICHT<br />

Verlegung der Hauptleitung trägt das Land. Die Gemeinde Vaduz<br />

bleibt Eigentümerin der Wasserleitung DN 200 mm.<br />

Für die Beleuchtungen sind Anlagen zu erstellen, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

des Landes (Staatsplatzbeleuchtung) und der Gemeinde<br />

Vaduz (Strassenbeleuchtung) fallen.<br />

Der Gemeinderat genehmigt auf Antrag der Bauverwaltung, Abteilung<br />

Tiefbau, einstimmig das vorliegende Bauprojekt Neubau Landtagsgebäude,<br />

Werkleitungsbau, Abschnitt Lindenkreisel bis Landesmuseum<br />

sowie den Kostenvoranschlag für den Gemeindeanteil im<br />

Betrag von CHF 245’000.– inkl. MWSt. und gewährt den entsprechenden<br />

Verpflichtungskredit.<br />

UMWELT<br />

Wasserversorgung Vaduz<br />

Ausscheidung Grundwasserschutzzone Neugut und<br />

Neufeld<br />

Die Schutzzonen und Schutzareale für Grund- und Quellwasser<br />

bezwecken den Schutz von bestehenden Fassungen oder Grundwasseranreicherungsanlagen<br />

sowie den Schutz für projektierte<br />

Anlagen, deren Ausbau in absehbarer Zeit erfolgen wird und deren<br />

Standort bereits feststeht.<br />

Die Entschädigungen werden für den Nutzungsausfall durch den<br />

Gemeinderat festgelegt. Anlehnend an die Beschlüsse der Gemeinden<br />

Balzers und Triesen wird vorgeschlagen, für den Nutzungsausfall<br />

der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Schutzzone<br />

S2 eine wertgesicherte Entschädigung von CHF 0.14 pro<br />

Klafter und Jahr auszuzahlen.<br />

Die jährlichen Entschädigungskosten für eine Fläche von ca. 6’000<br />

Klaftern in der Schutzzone S2, Neugut, betragen ca. CHF 850.–.<br />

In der Schutzzone S3 (weitere Schutzzone) sowie im Schutzareal<br />

sind wegen der geringen Einschränkungen und im Wissen um den<br />

administrativen Aufwand keine Entschädigungen vorgesehen.<br />

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Bauprojekt Ausscheidung<br />

Wasserschutzgebiete Neugut und Neufeld, legt die Entschädigung<br />

für den Nutzungsausfall der landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen in der Schutzzone S2 mit einer wertgesicherten Entschädigung<br />

von CHF 0.14 pro Klafter und Jahr fest und genehmigt die<br />

Ingenieurabrechnung für das Bauprojekt bezüglich Ausscheidung<br />

der Schutzzonen Neufeld und Neugut im Betrag von CHF 37’286.–<br />

sowie die Ingenieurabrechnung für die hydrogeologische Bearbeitung<br />

im Betrag von CHF 22’071.85.

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