VADUZ 2004
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VADUZ 2004
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34 JAHRESBERICHT<br />
Verlegung der Hauptleitung trägt das Land. Die Gemeinde Vaduz<br />
bleibt Eigentümerin der Wasserleitung DN 200 mm.<br />
Für die Beleuchtungen sind Anlagen zu erstellen, die in den Zuständigkeitsbereich<br />
des Landes (Staatsplatzbeleuchtung) und der Gemeinde<br />
Vaduz (Strassenbeleuchtung) fallen.<br />
Der Gemeinderat genehmigt auf Antrag der Bauverwaltung, Abteilung<br />
Tiefbau, einstimmig das vorliegende Bauprojekt Neubau Landtagsgebäude,<br />
Werkleitungsbau, Abschnitt Lindenkreisel bis Landesmuseum<br />
sowie den Kostenvoranschlag für den Gemeindeanteil im<br />
Betrag von CHF 245’000.– inkl. MWSt. und gewährt den entsprechenden<br />
Verpflichtungskredit.<br />
UMWELT<br />
Wasserversorgung Vaduz<br />
Ausscheidung Grundwasserschutzzone Neugut und<br />
Neufeld<br />
Die Schutzzonen und Schutzareale für Grund- und Quellwasser<br />
bezwecken den Schutz von bestehenden Fassungen oder Grundwasseranreicherungsanlagen<br />
sowie den Schutz für projektierte<br />
Anlagen, deren Ausbau in absehbarer Zeit erfolgen wird und deren<br />
Standort bereits feststeht.<br />
Die Entschädigungen werden für den Nutzungsausfall durch den<br />
Gemeinderat festgelegt. Anlehnend an die Beschlüsse der Gemeinden<br />
Balzers und Triesen wird vorgeschlagen, für den Nutzungsausfall<br />
der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Schutzzone<br />
S2 eine wertgesicherte Entschädigung von CHF 0.14 pro<br />
Klafter und Jahr auszuzahlen.<br />
Die jährlichen Entschädigungskosten für eine Fläche von ca. 6’000<br />
Klaftern in der Schutzzone S2, Neugut, betragen ca. CHF 850.–.<br />
In der Schutzzone S3 (weitere Schutzzone) sowie im Schutzareal<br />
sind wegen der geringen Einschränkungen und im Wissen um den<br />
administrativen Aufwand keine Entschädigungen vorgesehen.<br />
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Bauprojekt Ausscheidung<br />
Wasserschutzgebiete Neugut und Neufeld, legt die Entschädigung<br />
für den Nutzungsausfall der landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen in der Schutzzone S2 mit einer wertgesicherten Entschädigung<br />
von CHF 0.14 pro Klafter und Jahr fest und genehmigt die<br />
Ingenieurabrechnung für das Bauprojekt bezüglich Ausscheidung<br />
der Schutzzonen Neufeld und Neugut im Betrag von CHF 37’286.–<br />
sowie die Ingenieurabrechnung für die hydrogeologische Bearbeitung<br />
im Betrag von CHF 22’071.85.