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VADUZ 2004

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42’500 m 3 ausreichend für die nächsten 15 Jahre. Für die 2. Etappe<br />

ist die Rodung von ca. zwei Hektaren des Waldreservates notwendig.<br />

Anschliessend kann eine Menge von 675’000 m 3 des<br />

Rohstoffes Kies abgebaut und verarbeitet werden. Nach der Rückführung<br />

des anfallenden Kieswaschschlammes in das Deponieareal<br />

verbleibt zusätzliches Deponievolumen von ca. 500’000 m 3<br />

resp. für weitere ca. 12 Jahre.<br />

Dieses Projekt wurde am 10. Dezember 2003 mit Auflagen von<br />

der Gemeinde vorbehaltlich des Einverständnisses der Regierung<br />

in Sachen Naturschutzgesetz genehmigt.<br />

Nach Rücksprache mit der Regierung können Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft von der Gemeinde bewilligt werden. Es muss<br />

jedoch ein rechtsmittelfähiger Entscheid an die beschwerdeberechtigten<br />

Organisationen zugestellt werden.<br />

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. September <strong>2004</strong> folgende<br />

Entscheidung getroffen:<br />

1. Die Erweiterung der Deponie im Rain, 2. Etappe, auf der Parzelle<br />

Nr. 1007, Gemeinde Vaduz, stellt gemäss Art. 12 Abs. 2<br />

Bst. a und b sowie Art. 12 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von<br />

Natur und Landschaft (NSchG), LGBI. 1996 Nr. 117, einen<br />

Eingriff in Natur und Landschaft dar.<br />

2. Die Regierung spricht sich im Sinne von Art. 13 Abs. 3 NSchG<br />

im Sinne der einvernehmlichen Bewilligung von Regierung und<br />

Gemeinde für die Bewilligung des Eingriffs mit folgender Auflage<br />

aus:<br />

Die im landschaftspflegerischen Begleitplan für die Deponie im<br />

Rain aufgeführten Grundsätze und Massnahmen sind für den<br />

Kiesabbau, den Deponiebetrieb, für den Abschluss jeweils einer<br />

Etappe, nach dem Betriebsende und für den Abbau der Anlagen<br />

einzuhalten und auszuführen».<br />

Der Gemeinderat genehmigt auf Antrag der Deponiekommission<br />

einstimmig den Eingriff in Natur und Landschaft nach Naturschutzgesetz,<br />

gestützt auf die Entscheidung der Regierung vom<br />

15. September <strong>2004</strong> und stellt den Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung<br />

den beschwerdeberechtigten Organisationen zu.<br />

Werkleitungen Pradafant<br />

Renaturierung Giessen, Ostufer, 3. Etappe<br />

Projektgenehmigung<br />

Im Auftrag von Bürgermeister lic. oec. Karlheinz Ospelt hat das Ingenieurbüro<br />

Frommelt AG das Bauprojekt für die 3. Etappe mit ca.<br />

135 m Länge erarbeitet.<br />

Der Gemeinderat genehmigt auf Antrag des Bürgermeisters und<br />

der Bauverwaltung einstimmig das vorliegende Bauprojekt «Werkleitungen<br />

Pradafant und Renaturierung Giessen, Ostufer, 3. Bauetappe»<br />

mit einem Kostenvoranschlag von CHF 830’000.– und<br />

bewilligt den entsprechenden Kredit.<br />

Renaturierung des Giessen und<br />

neue Werkleitungen im Pradafant.<br />

JAHRESBERICHT 43

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