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VADUZ 2004

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Wasserversorgung Vaduz<br />

Ausscheidung Grundwasserschutzzone Neugut und<br />

Neufeld<br />

Die neue rechtliche Grundlage für Abgrenzungen der Schutzzonen<br />

und Schutzareale bildet das Gewässerschutzgesetz (GSchG) vom<br />

15. Mai 2003, LGBl. 2003, Nr. 159.<br />

Am 14. September <strong>2004</strong> hat die Regierung den Verordnungsentwurf<br />

zur Grundwasserschutzzone Neugut und zum Grundwasserschutzareal<br />

Neufeld mit geringfügigen redaktionellen Änderungen<br />

genehmigt.<br />

Die vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 27. Januar <strong>2004</strong> genehmigten<br />

Projektgrundlagen wurden von der Regierung ohne<br />

Änderungen genehmigt.<br />

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die geringfügig geänderten<br />

Verordnungen zum Schutze des Grundwasserpumpwerks<br />

Neugut und für das Grundwasserschutzareal Neufeld. Die öffentliche<br />

Planauflage findet vom 6. Dezember <strong>2004</strong> bis 14. Januar 2005<br />

statt.<br />

Ehemalige Kläranlage Vaduz<br />

Grundsatzbeschluss für die Umnutzung zu einem<br />

Wassergarten<br />

Bauprojekt- und Baukreditgenehmigung<br />

Am 24. Juni 2003 sicherte der Gemeinderat für die Umnutzung<br />

der ehemaligen Kläranlage Vaduz den entsprechenden Baukredit<br />

bis zu einem Maximalbetrag von CHF 2’000’000.– zu, sofern die<br />

Interessengruppe des Aquarienvereins (neu: Verein «Pro Wassergarten»)<br />

gestützt auf diesen Grundsatzbeschluss bis Ende November<br />

2003 ein Gesamtkonzept mit der Restfinanzierung erbringt<br />

und den Unterhalt und Betrieb mittelfristig sicher stellt.<br />

In der Zwischenzeit arbeitete die Arbeitsgruppe «PAV» mit Vertretern<br />

des speziell für dieses Projekt gegründeten Vereins «Pro Wassergarten»<br />

ein Projekt aus, welches das Ziel verfolgte, das ehe-<br />

Ehemalige Kläranlage Vaduz:<br />

Grundsatzbeschluss für die Umnutzung<br />

zu einem Wassergarten.<br />

JAHRESBERICHT 35

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