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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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➥ Nach nationalen Rechtsvorschriften ist der Anspruch auf eine Leistung gelegentlich<br />

von der Zurücklegung bestimmter Versicherungs-, Beschäftigungs-<br />

oder Wohnzeiten abhängig (je nach Mitgliedstaat und Leistung sechs Monate,<br />

ein Jahr, fünf Jahre, zehn Jahre und in einigen Fällen bis zu 15 Jahre). <strong>Die</strong><br />

Koordinierungsbestimmungen sehen <strong>die</strong> „Zusammenrechnung von Zeiten“<br />

vor. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten, <strong>die</strong><br />

nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats zurückgelegt wurden, erforderlichenfalls<br />

zur Erfüllung von Wartezeiten in einem anderen Mitgliedstaat<br />

berücksichtigt werden müssen.<br />

BEISPIEL<br />

Was würde mit einem Wanderarbeitnehmer geschehen, der erwerbsunfähig wird,<br />

nachdem er zunächst vier Jahre lang in einem Mitgliedstaat versichert war, in dem<br />

<strong>die</strong> Wartezeit für Leistungen bei Invalidität fünf Jahre beträgt, und anschließend<br />

14 Jahre in einem Mitgliedstaat, in dem 15 Versicherungsjahre erforderlich sind?<br />

Wenn es <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Verordnungen nicht gäbe, hätte <strong>die</strong>ser Arbeitnehmer nach rein<br />

innerstaatlichem Recht in keinem der beiden Staaten Anspruch auf Leistungen bei<br />

Invalidität, obwohl er zusammengenommen 18 Jahre lang versichert war.<br />

Durch <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Bestimmungen</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> werden weder neue<br />

Leistungsarten geschaffen noch innerstaatliche Regelungen abgeschafft. Ihr Ziel<br />

besteht ausschließlich darin, europäische Bürger zu schützen, <strong>die</strong> in einem anderen<br />

Mitgliedstaat wohnen, arbeiten oder sich dort aufhalten.<br />

HINWEIS<br />

In <strong>die</strong>sem Leitfaden ist häufig von „Wohnort“ und „Aufenthaltsort“ <strong>die</strong> Rede. Ihr<br />

„Wohnort“ ist der Ort, an dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, Ihr „Aufenthaltsort“<br />

der Ort, an dem Sie sich vor<strong>über</strong>gehend aufhalten.<br />

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