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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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B. Geldleistungen<br />

<strong>Die</strong>s sind Leistungen, <strong>die</strong> normalerweise dazu bestimmt sind, Einkommen<br />

(d. h. Löhne oder Gehälter) zu ersetzen, <strong>die</strong> aufgrund von Krankheit vor<strong>über</strong>gehend<br />

wegfallen. <strong>Die</strong> in einer besonderen Situation erbrachten Leistungen (etwa<br />

Pflegeleistungen) können ebenfalls als Geldleistungen aufgefasst werden.<br />

Grundsätzlich werden sie nach den Rechtsvorschriften des Staates erbracht, in dem<br />

Sie versichert sind, unabhängig von Ihrem jeweiligen Wohn- oder Aufenthaltsort.<br />

<strong>Die</strong>s gilt für alle versicherten Personengruppen und Sachverhalte. Der Betrag und<br />

<strong>die</strong> Dauer der Leistungsgewährung richten sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften<br />

des Staates, in dem Sie versichert sind. Alle Geldleistungen werden daher<br />

normalerweise direkt vom zuständigen Träger <strong>die</strong>ses Staates an Sie ausbezahlt.<br />

C. Sachleistungen<br />

Hierzu zählen Gesundheitsleistungen, medizinische Behandlung, Arzneimittel und<br />

Krankenhausbehandlung, bestimmte Leistungen für pflegebedürftige Menschen<br />

sowie direkte Zahlungen, <strong>die</strong> zur Erstattung der Kosten für derartige Leistungen<br />

bestimmt sind.<br />

Sie werden grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften des Staates erbracht, in dem<br />

Sie wohnen oder sich aufhalten, als ob Sie in <strong>die</strong>sem Staat versichert wären. <strong>Die</strong>s<br />

kann für Sie günstiger oder auch ungünstiger sein, als wenn <strong>die</strong> Leistungen nach<br />

den Rechtsvorschriften des Staates gezahlt würden, in dem Sie tatsächlich versichert<br />

sind.<br />

Der bloße Umstand allerdings, dass Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften<br />

des Wohn- oder Aufenthaltsstaats erbracht werden, bedeutet nicht, dass Sie <strong>die</strong>se<br />

Leistungen auch unbedingt in allen Mitgliedstaaten ohne jede Einschränkung<br />

erhalten. Deshalb sollten Sie <strong>die</strong> genauen Bedingungen kennen, <strong>die</strong> in jedem Mitgliedstaat<br />

hinsichtlich des Anspruchs auf Sachleistungen gelten.

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