Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit
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B. Geldleistungen<br />
<strong>Die</strong>s sind Leistungen, <strong>die</strong> normalerweise dazu bestimmt sind, Einkommen<br />
(d. h. Löhne oder Gehälter) zu ersetzen, <strong>die</strong> aufgrund von Krankheit vor<strong>über</strong>gehend<br />
wegfallen. <strong>Die</strong> in einer besonderen Situation erbrachten Leistungen (etwa<br />
Pflegeleistungen) können ebenfalls als Geldleistungen aufgefasst werden.<br />
Grundsätzlich werden sie nach den Rechtsvorschriften des Staates erbracht, in dem<br />
Sie versichert sind, unabhängig von Ihrem jeweiligen Wohn- oder Aufenthaltsort.<br />
<strong>Die</strong>s gilt für alle versicherten Personengruppen und Sachverhalte. Der Betrag und<br />
<strong>die</strong> Dauer der Leistungsgewährung richten sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften<br />
des Staates, in dem Sie versichert sind. Alle Geldleistungen werden daher<br />
normalerweise direkt vom zuständigen Träger <strong>die</strong>ses Staates an Sie ausbezahlt.<br />
C. Sachleistungen<br />
Hierzu zählen Gesundheitsleistungen, medizinische Behandlung, Arzneimittel und<br />
Krankenhausbehandlung, bestimmte Leistungen für pflegebedürftige Menschen<br />
sowie direkte Zahlungen, <strong>die</strong> zur Erstattung der Kosten für derartige Leistungen<br />
bestimmt sind.<br />
Sie werden grundsätzlich nach den Rechtsvorschriften des Staates erbracht, in dem<br />
Sie wohnen oder sich aufhalten, als ob Sie in <strong>die</strong>sem Staat versichert wären. <strong>Die</strong>s<br />
kann für Sie günstiger oder auch ungünstiger sein, als wenn <strong>die</strong> Leistungen nach<br />
den Rechtsvorschriften des Staates gezahlt würden, in dem Sie tatsächlich versichert<br />
sind.<br />
Der bloße Umstand allerdings, dass Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften<br />
des Wohn- oder Aufenthaltsstaats erbracht werden, bedeutet nicht, dass Sie <strong>die</strong>se<br />
Leistungen auch unbedingt in allen Mitgliedstaaten ohne jede Einschränkung<br />
erhalten. Deshalb sollten Sie <strong>die</strong> genauen Bedingungen kennen, <strong>die</strong> in jedem Mitgliedstaat<br />
hinsichtlich des Anspruchs auf Sachleistungen gelten.