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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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46<br />

6 Ihre Rechte auf einen Blick<br />

6.1 Grenzgänger<br />

Ein Grenzgänger ist ein Arbeitnehmer oder Selbständiger, der seine Berufstätigkeit<br />

nicht in dem Mitgliedstaat ausübt, in dem er wohnt, jedoch mindestens einmal<br />

wöchentlich an seinen Wohnort zurückkehrt.<br />

Als Grenzgänger sind Sie durch <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Bestimmungen</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong><br />

auf <strong>die</strong>selbe Weise geschützt wie alle anderen Personengruppen, für <strong>die</strong> <strong>die</strong>se<br />

<strong>Bestimmungen</strong> gelten.<br />

➥ Sie sind in dem Land versichert, in dem Sie arbeiten.<br />

➥ Ihr Anspruch auf Familienleistungen erstreckt sich auch auf Familienangehörige,<br />

<strong>die</strong> in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.<br />

➥ Sie erhalten von jedem Mitgliedstaat, in dem Sie mindestens ein Jahr versichert<br />

waren, eine gesonderte Rente.<br />

Es gibt allerdings Sonderregelungen für Sachleistungen bei Krankheit und Leistungen<br />

bei Arbeitslosigkeit.<br />

➥ Im Hinblick auf Sachleistungen bei Krankheit und Arbeitsunfällen haben Sie<br />

folgende Wahl: Sie können <strong>die</strong>se Leistungen entweder in dem Staat erhalten,<br />

in dem Sie wohnen, oder in dem Staat, in dem Sie arbeiten. In vielen Fällen<br />

dürfte es praktischer sein, <strong>die</strong> Sachleistungen bei Krankheit dort in Anspruch<br />

zu nehmen, wo Sie arbeiten und den Großteil Ihrer Zeit verbringen. Als Rentner<br />

verlieren Sie Ihren Status als Grenzgänger, wodurch Ihr Anspruch auf Sachleistungen<br />

bei Krankheit im Staat Ihrer letzten Erwerbstätigkeit eingeschränkt<br />

wird. Allerdings dürfen Sie Behandlungen fortsetzen, <strong>die</strong> in Ihrer Zeit als Grenzgänger<br />

begonnen wurden.

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