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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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Wenn Sie in mehreren Mitgliedstaaten als Arbeitnehmer oder Selbständiger<br />

erwerbstätig waren, fällt es Ihnen vielleicht schwer zu entscheiden, in welchem<br />

Staat Sie Ihren Invaliditäts- oder Rentenantrag einreichen sollten. Sie können <strong>die</strong>se<br />

Anträge grundsätzlich beim Träger an Ihrem Wohnort stellen, sofern Sie dort versichert<br />

waren: <strong>Die</strong>ser wird Ihren Antrag an den zuständigen Träger weiterleiten; der<br />

Tag der ursprünglichen Antragstellung gilt dabei als Tag der Antragstellung beim<br />

zuständigen Träger. <strong>Die</strong>se Lösung ist in Ihrem Interesse, da es in aller Regel am einfachsten<br />

und bequemsten ist, Anträge in dem Staat zu stellen, in dem Sie Ihren<br />

Wohnsitz haben.<br />

Ein Antrag auf Invaliditätsrente kann auch in dem Staat gestellt werden, in dem <strong>die</strong><br />

Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit eingetreten ist; zudem können Sie einen Antrag<br />

auf Altersrente beim Träger des Staates einreichen, in dem Sie zuletzt versichert<br />

waren, falls <strong>die</strong>ser sich vom Staat Ihres Wohnorts unterscheidet.<br />

WIcHtIG<br />

<strong>Die</strong> genannten Dokumente und Verfahren sind dazu da, <strong>die</strong> grenz<strong>über</strong>schreitende<br />

Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern mehrerer Mitgliedstaaten<br />

zu erleichtern. Sie können dazu beitragen, dass Sie binnen akzeptabler Frist<br />

in den Genuss der Leistungen kommen und <strong>die</strong> Fristen für <strong>die</strong> Einreichung von<br />

Anträgen einhalten können.<br />

Beachten Sie jedoch bitte, dass derartige Fristen und andere Formalitäten, <strong>die</strong> bei<br />

der Antragstellung zu berücksichtigen sind, nationalen Rechtsvorschriften unterliegen<br />

und deshalb je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein können.<br />

Vielleicht fordert der zuständige Träger Sie auch auf, Informationen, Dokumente<br />

oder sonstige Nachweise vorzulegen, aus denen Ihre Rechte und Pflichten hervorgehen.<br />

Sie sollten daher nicht zögern, <strong>die</strong> jeweiligen nationalen Träger rechtzeitig<br />

um ausführliche Auskünfte dar<strong>über</strong> zu bitten, was Sie im Einzelfall zur Geltendmachung<br />

Ihrer Rechte tun müssen.

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