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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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Leistungen eines Staates bis zur Höhe der Leistungen desjenigen Staates ausgesetzt<br />

wird, der <strong>die</strong> Hauptzuständigkeit für <strong>die</strong> Familienleistungen trägt.<br />

BEISPIEL<br />

Wenn <strong>die</strong> Familienleistungen in Staat A höher sind als in Staat B, der <strong>die</strong> Hauptzuständigkeit<br />

für <strong>die</strong> Zahlung trägt, zahlt Staat A einen Aufschlag in Höhe der Differenz<br />

zwischen beiden Leistungen.<br />

<strong>Die</strong> Prioritätsregeln besagen Folgendes: Der Staat, der Leistungen aufgrund<br />

einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit zahlt, hat Vorrang<br />

vor dem Staat, der Leistungen aufgrund einer Rente oder des Wohnorts zahlt.<br />

BEISPIELE<br />

Wenn <strong>die</strong> Familienleistung in Staat A auf einer unselbständigen Tätigkeit und in<br />

Staat B auf einem Rentenanspruch oder dem Wohnort beruht, trägt Staat A <strong>die</strong><br />

Hauptzuständigkeit für <strong>die</strong> Zahlung <strong>die</strong>ser Leistung. Staat B zahlt nur dann einen<br />

Aufschlag, wenn <strong>die</strong> Familienleistung in Staat B höher ist als in Staat A.<br />

Wenn der Anspruch in Staat A auf einer Rente und in Staat B auf dem Wohnort beruht,<br />

trägt Staat A <strong>die</strong> Hauptzuständigkeit für <strong>die</strong> Familienleistung. Staat B zahlt nur dann<br />

einen Aufschlag, wenn <strong>die</strong> Familienleistung in Staat B höher ist als in Staat A.<br />

Was geschieht, wenn sich der Anspruch auf Familienleistungen sowohl in Staat A<br />

als auch in Staat B auf eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit oder<br />

auf eine Rente oder den Wohnort gründet?<br />

➥ Falls der Anspruch auf Familienleistungen in beiden Staaten auf eine selbständige<br />

oder unselbständige Erwerbstätigkeit zurückgeht, wird der Staat<br />

herangezogen, in dem <strong>die</strong> Kinder wohnen, sofern ein Elternteil dort arbeitet.<br />

Andernfalls ist der Staat zuständig, in dem <strong>die</strong> Leistung höher ist.<br />

➥ Falls sich der Anspruch auf Familienleistungen in beiden Staaten auf einen Rentenbezug<br />

gründet, wird der Staat herangezogen, in dem <strong>die</strong> Kinder wohnen,<br />

sofern <strong>die</strong>ser Staat auch <strong>die</strong> Rente zahlt. Andernfalls liegt <strong>die</strong> Verantwortung<br />

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