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Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit

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➥ Um <strong>die</strong> Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte<br />

vorlegen.<br />

Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren<br />

haben, können Sie Ihren Versicherungsträger bitten, Ihnen per Fax oder<br />

E-Mail eine provisorische Ersatzbescheinigung zu schicken. <strong>Die</strong>ses Dokument,<br />

das der Europäischen Krankenversicherungskarte gleichgestellt ist, belegt<br />

Ihren Anspruch auf Behandlung und Kostenerstattung während eines vor<strong>über</strong>gehenden<br />

Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat. <strong>Die</strong>ses Vorgehen ist<br />

besonders dann ratsam, wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig ist.<br />

➥ Falls Sie keine Krankenversicherungskarte vorlegen können, darf sich <strong>die</strong>s nicht<br />

auf Ihre medizinische Behandlung auswirken. Es kann allerdings sein, dass<br />

Sie – anders als <strong>die</strong> Versicherten in <strong>die</strong>sem Mitgliedstaat – vom Arzt oder der<br />

Einrichtung aufgefordert werden, <strong>die</strong> Kosten in voller Höhe zu <strong>über</strong>nehmen<br />

oder einen bestimmten Betrag vorzustrecken. Sie können sich <strong>die</strong>se Auslagen<br />

anschließend in dem Staat, in dem Sie versichert sind, zurückerstatten lassen.<br />

6.5 Stu<strong>die</strong>rende<br />

Immer mehr junge Leute entscheiden sich dafür, ihre Stu<strong>die</strong>nzeit ganz oder teilweise<br />

im Ausland zu verbringen. Zu den Problemen, mit denen sie konfrontiert<br />

werden, gehört (neben Sprachproblemen, der Anerkennung von Abschlüssen, der<br />

Unterbringung usw.) insbesondere der Zugang zu medizinischen Leistungen.<br />

Wenn Sie sich als Stu<strong>die</strong>render zum Zweck des Studiums vor<strong>über</strong>gehend in einem<br />

anderen Mitgliedstaat aufhalten, werden Sie grundsätzlich so behandelt, als würden<br />

Sie in Ihrem Herkunftsland wohnen. Bei Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte,<br />

<strong>die</strong> Sie sich vor Abreise in Ihrem Herkunftsland besorgen müssen,<br />

haben Sie daher Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Sachleistungen<br />

(siehe Kapitel 5.3 Abschnitt F und Kapitel 6.4).

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