Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit
Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit
Die EU-Bestimmungen über die soziale Sicherheit
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
50<br />
➥ Um <strong>die</strong> Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte<br />
vorlegen.<br />
Wenn Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren<br />
haben, können Sie Ihren Versicherungsträger bitten, Ihnen per Fax oder<br />
E-Mail eine provisorische Ersatzbescheinigung zu schicken. <strong>Die</strong>ses Dokument,<br />
das der Europäischen Krankenversicherungskarte gleichgestellt ist, belegt<br />
Ihren Anspruch auf Behandlung und Kostenerstattung während eines vor<strong>über</strong>gehenden<br />
Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat. <strong>Die</strong>ses Vorgehen ist<br />
besonders dann ratsam, wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig ist.<br />
➥ Falls Sie keine Krankenversicherungskarte vorlegen können, darf sich <strong>die</strong>s nicht<br />
auf Ihre medizinische Behandlung auswirken. Es kann allerdings sein, dass<br />
Sie – anders als <strong>die</strong> Versicherten in <strong>die</strong>sem Mitgliedstaat – vom Arzt oder der<br />
Einrichtung aufgefordert werden, <strong>die</strong> Kosten in voller Höhe zu <strong>über</strong>nehmen<br />
oder einen bestimmten Betrag vorzustrecken. Sie können sich <strong>die</strong>se Auslagen<br />
anschließend in dem Staat, in dem Sie versichert sind, zurückerstatten lassen.<br />
6.5 Stu<strong>die</strong>rende<br />
Immer mehr junge Leute entscheiden sich dafür, ihre Stu<strong>die</strong>nzeit ganz oder teilweise<br />
im Ausland zu verbringen. Zu den Problemen, mit denen sie konfrontiert<br />
werden, gehört (neben Sprachproblemen, der Anerkennung von Abschlüssen, der<br />
Unterbringung usw.) insbesondere der Zugang zu medizinischen Leistungen.<br />
Wenn Sie sich als Stu<strong>die</strong>render zum Zweck des Studiums vor<strong>über</strong>gehend in einem<br />
anderen Mitgliedstaat aufhalten, werden Sie grundsätzlich so behandelt, als würden<br />
Sie in Ihrem Herkunftsland wohnen. Bei Vorlage einer Europäischen Krankenversicherungskarte,<br />
<strong>die</strong> Sie sich vor Abreise in Ihrem Herkunftsland besorgen müssen,<br />
haben Sie daher Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Sachleistungen<br />
(siehe Kapitel 5.3 Abschnitt F und Kapitel 6.4).