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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) und ...

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ALLGEMEINES<br />

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Träger <strong>der</strong> Einrichtungen sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landkreis <strong>Saale</strong>kreis.<br />

Beide Schulen sind Mitglie<strong>der</strong> im Landesverband <strong>der</strong> Volkshochschulen<br />

Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Die Volkshochschule Adolf Reichwein <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Halle</strong> (<strong>Saale</strong>) <strong>und</strong> die<br />

Kreisvolkshochschule <strong>Saale</strong>kreis sind durch das Kultusministerium des<br />

Landes Sachsen-Anhalt als för<strong>der</strong>ungsfähig anerkannte Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Erwachsenenbildung.<br />

Ferienkalen<strong>der</strong> für das Frühjahrssemester 2013<br />

Winterferien: 01.02.2013 – 08.02.2013<br />

Osterferien: 25.03.2013 – 30.03.2013<br />

Pfingstferien: 10.05.2013 – 18.05.2013<br />

Sommerferien: 15.07.2013 – 28.08.2013<br />

Das Bildungs- <strong>und</strong> Teilhabepaket <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung<br />

Bedürftige Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – u. a. bei:<br />

Lernför<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Kultur, Sport <strong>und</strong> Freizeit.<br />

Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche, <strong>der</strong>en Eltern<br />

leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbeson<strong>der</strong>e Arbeitslosengeld II o<strong>der</strong><br />

Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kin<strong>der</strong>zuschlag o<strong>der</strong> Wohngeld beziehen.<br />

Weitere Informationen unter http://www.bildungspaket.bmas.de.<br />

Kurse mit Bildungsfreistellung im Programm Ihrer VHS<br />

Anspruch auf Freistellung von <strong>der</strong> Arbeit zum Zwecke <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

Seit 1998 garantiert das Bildungsfreistellungsgesetz allen Arbeitnehmer(innen) mit<br />

Arbeitsstätte bzw. Betriebssitz in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf fünf Arbeitstage<br />

bezahlte Bildungsfreistellung pro Kalen<strong>der</strong>jahr. Bildungsfreistellung kann für die Teilnahme<br />

an einer durch das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten<br />

Bildungsveranstaltung beantragt werden. Nach Anmeldung für eine Bildungsmaßnahme<br />

kann <strong>der</strong> Anspruch auf Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber in <strong>der</strong> Regel mindestens<br />

6 Wochen vor Kursbeginn geltend gemacht werden.<br />

Unsere beson<strong>der</strong>en Entgelte für Sie<br />

Egal ob Sie als Familie o<strong>der</strong> als Stammhörer zu uns kommen, fragen Sie nach unseren<br />

beson<strong>der</strong>en Entgelten. So gibt es jetzt Familienrabatt bei Einzelveranstaltungen.<br />

Treue Teilnehmer, die selbst regelmäßig teilnehmen bzw. neue Teilnehmer für uns werben,<br />

erhalten gemäß unserer Entgeltordnung bestimmte Entgelterlasse.<br />

Es lohnt sich für Sie <strong>und</strong> für uns!<br />

Die Volkshochschulen online<br />

Auf unserer Homepage finden Sie alle aktuellen Kursangebote:<br />

www.vhs-halle-saalekreis.de<br />

Sie erreichen uns per E-Mail unter:<br />

E-Mail: info@vhs-halle.de E-Mail: kvhs@saalekreis.de

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