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EIN SYMMETRIERKOMPENSATOR FÜR ... - EEH - ETH Zürich

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1 Einleitung<br />

-21-<br />

Die zunehmende Deregulierung der Strommärkte und der steigende Bedarf<br />

nach elektrischer Energie in den Ballungszentren fern der Kraftwerke führt<br />

zu einem Energietransport über immer weitere Distanzen. Bereits heute haben<br />

daher gewisse Leitungen ihre Belastungsgrenze erreicht, und eine Erweiterung<br />

der Übertragungskapazitäten wäre vielerorts erforderlich. In der<br />

Öffentlichkeit stösst jedoch der Freileitungsbau aus ästhetischen und ökologischen<br />

Gründen (im besonderen durch die Befürchtungen von Auswirkungen<br />

der elektromagnetischen Felder und der Verbauung unberührter Berggegenden)<br />

auf grossen Widerstand. Da zudem in den dicht besiedelten Gebieten<br />

Mitteleuropas ein Mangel an noch freien Trassen für Hochspannungsleitungen<br />

besteht, ist die Erhöhung der Übertragungskapazität der bestehenden<br />

Netze ohne den Bau neuer Leitungen ein wichtiges Anliegen der Elektrizitätswirtschaft.<br />

In der gegenwärtigen Praxis der Netzplanung ist es so, dass auf der Ebene<br />

der Hochspannungsnetze stets so viele Leitungen vorhanden sein müssen,<br />

dass auch beim Ausfall einer davon keine der verbleibenden Leitungen<br />

überlastet wird, es zu keinen Spannungsabsenkungen kommt und in Summe<br />

die Nennleistung weiterhin übertragen werden kann. Diese Auslegungungsregel<br />

wird als (n-1)-Kriterium bezeichnet. Bei besonders kritischen Übertragungen<br />

(z.B. Verbindung Schweiz - Italien und Versorgung der Stadt New<br />

York) muss der einwandfreie Betrieb auch beim gleichzeitigen Ausfall von<br />

zwei Leitungen sicher gestellt bleiben. Hier spricht man vom (n-2)-Kriterium.<br />

Es liegt also der Schluss nahe, dass ein Verzicht auf die strikte Einhaltung<br />

des (n-1) oder (n-2)-Kriteriums - also eine Verringerung der Redundanz -<br />

die übertragbare Leistung bestehender Systeme erhöhen würde. Die Versorgungssicherheit<br />

muss dann allerdings auf andere Art sichergestellt werden.<br />

Statistische Untersuchungen bei Netzbetreibern [11] haben gezeigt, dass es<br />

sich bei mindestens 85 % aller Fehler in Hochspannungsleitungen um einpolige<br />

Erdkurzschlüsse handelt. In der bisherigen Praxis werden beim Auftreten<br />

eines solchen Fehlers nach etwa 400 und 800 Millisekunden zwei<br />

Wiedereinschaltungen versucht. Bleiben diese erfolglos, wird die ganze Leitung<br />

in allen drei Phasen vom Netz getrennt. Das permanente einpolige Unterbrechen<br />

von Stromkreisen ist grundsätzlich nicht zulässig, da sich die

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