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Vorhaben 3608S03011 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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gilt erst ab Abständen R, die größer sind als die Trassenbreite D (mit D = 2s+d), ab Werten<br />

von R > 2D ist der Fehler kleiner als 3 %.<br />

Im anderen Grenzfall, dass die Ströme auf den beiden Systeme genau gegenphasig fließen<br />

(Anordnung der Einzelphasen: ( 0° 120° 240° | 180° 300° 60°)), ergibt die Näherung <strong>für</strong> das Gesamtfeld<br />

des Doppelsystems B DD(R) das Doppelte des Feldes <strong>für</strong> ein Dreieckssystem B D(R), skaliert<br />

mit dem Verhältnis (2s/R)<br />

B DDmin(R) 2 × B D(R) × (2s/R).<br />

Diese Näherung w ird erst <strong>für</strong> Abstände R ab etw a der doppelten Trassenbreite brauchbar<br />

(R > 2 × D), ab Abstände von R > 3D liegt der Fehler unter 5 %.<br />

Die Phasenlage der Ströme auf den einzelnen Leitern eines Doppelsystems ist zunächst<br />

durch die Anordnung der Spannungsphasen der beiden Drehstromsysteme vorgegeben. Da<br />

die Phasenlage des Stromes bei kapazitiven Lasten derjenigen der Spannung vorauseilt und<br />

bei induktiven Lasten derjenigen der Spannung folgt, ist die Phasenlage der Ströme auf den<br />

Leitungen abhängig von der Art und Anzahl der Verbraucher, die durch sie versorgt w erden;<br />

d.h. bei zw ei parallelen Übertragungssystemen ist w eder sichergestellt, dass die Phasenlage<br />

der Ströme derjenigen der Spannungen gleicht, noch dass sie zeitlich konstant bleibt. In einer<br />

umfangreichen Untersuchung (Mazzanti 2006a) w urde gezeigt, dass das Gesamtfeld im<br />

'ungünstigsten' Fall der genau parallelen Ströme (s.o.) unter der Trasse etw a dreimal so<br />

hoch liegt w ie im 'günstigsten' Fall der jew eils genau gegenphasigen Ströme, außerhalb der<br />

Trasse steigt das Verhältnis mit dem Abstand an. In der obigen Näherung, die den Einfluss<br />

der Ströme auf den Erdseilen nicht berücksichtigt, steigt das Verhältnis zw ischen dem maximalen<br />

und dem minimalen Gesamtfeld <strong>für</strong> größere Abstände linear mit dem Abstand an<br />

B DDmax/B DDmin = R/(2s)+1,5 × 2s/R R/2s<br />

<strong>für</strong> R >> 2s.<br />

2.1.5 Immissionsschutzrechtliche Bestimmungen und Normen<br />

Die Grenzw erte und Vorsorgeregelungen zum Schutz von niederfrequenten elektrischen und<br />

magnetischen Feldern sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(26. BImSchV) festgeschrieben. Um einen bundesw eit einheitlichen Vollzug der Verordnung<br />

zu gew ährleisten hat der Länderausschuss <strong>für</strong> Immissionsschutz 'Hinw eise zur Durchführung<br />

der Verordnung über elektromagnetische Felder' verabschiedet (LAI 2004). Von den dort<br />

vorgenommenen Begriffsbestimmungen sind im Zusammenhang mit dem vorliegenden Berichtsinhalt<br />

die folgenden von Bedeutung (LAI 2004):<br />

Der Einwirkungsbereich einer Niederfrequenzanlage beschreibt den Bereich, in dem die<br />

Anlage einen sich signifikant von der Hintergrundbelastung abhebenden Immissionsbeitrag<br />

verursacht, unabhängig davon, ob die lmmissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen<br />

auslösen. Für die Bestimmung der im Sinne des § 3 Satz 1 und § 4 maßgebenden Immissionsorte<br />

reicht es zur Umsetzung der Verordnung aus, folgende Bereiche um die Anlagen<br />

zu betrachten:<br />

- Freileitungen<br />

Breite des jeweils an den ruhenden äußeren Leiter angrenzenden Streifens:<br />

380 kV: 20 m<br />

220 kV: 15 m<br />

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