Montageprivileg 2012
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teilweise) auf Grund des Vorliegens von nichtselbständigen Einkünften erfolgt (zB<br />
Rückzahlung von Pflichtbeiträgen durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bei<br />
Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit - siehe Rz 687a). Auch in diesem Fall sind im<br />
Lohnzettel ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1<br />
EStG 1988 auszuweisen.<br />
§ 69 Abs. 5 EStG 1988 ist nur auf die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen anzuwenden.<br />
Voraussetzung für die Ausstellung eines Lohnzettels ist ein Zahlungsvorgang. Werden<br />
Pflichtbeiträge nicht rückgezahlt, sondern mit zukünftigen Beitragszahlungen<br />
gegenverrechnet, ist kein Lohnzettel auszustellen. In diesen Fällen stellen allerdings nur die<br />
um die Gutschriften verminderten Beitragsvorschreibungen Betriebsausgaben oder<br />
Werbungskosten dar.<br />
Betreffend die Ausstellung und Übermittlung von Lohnzetteln (§ 84 EStG 1988) gelten die<br />
Ausführungen in Rz 1171 und 1172 sinngemäß. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von<br />
rückgezahlten Pflichtbeiträgen durch die auszahlende Stelle erfolgt aber nicht.<br />
23. Die Rz 1191 wird ergänzt (AbgÄG 2011)<br />
1191<br />
Umfasst die Aufrollung die Bezüge des Monats Dezember, können dabei vom Arbeitnehmer<br />
entrichtete Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden gemäß § 16 Abs. 1<br />
Z 3 lit. b EStG 1988 und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und<br />
Religionsgesellschaften gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 berücksichtigt werden, wenn<br />
� der Arbeitnehmer im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn (§ 25<br />
EStG 1988) erhalten hat,<br />
� der Arbeitgeber keine Freibeträge auf Grund einer Mitteilung im Sinne des § 63 EStG<br />
1988 berücksichtigt hat und<br />
� dem Arbeitgeber die entsprechenden Belege vorgelegt werden.<br />
Gemäß § 124b Z 152 EStG 1988 können Pensionsversicherungsträger sowie<br />
bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts, die Pensionen auszahlen,<br />
© Bundesministerium für Finanzen Seite 75