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Montageprivileg 2012

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Ein Versicherungsmakler ist bei einem Unternehmen nichtselbständig tätig und verrichtet<br />

seine Tätigkeit vorwiegend im Außendienst.<br />

Wird einem Versicherungsmakler das Werbungskostenpauschale für Vertreter (§ 1 Z 9 der<br />

VO - Werbungskostenpauschale) gewährt?<br />

Der nichtselbständige Versicherungsmakler tätigt nicht selbst Geschäftsabschlüsse, wie dies<br />

für die Berufsgruppe der "Vertreter" typisch ist, sondern vermittelt nur<br />

Versicherungsverträge. Demzufolge steht ihm das Vertreterpauschale nicht zu (vgl. UFSL<br />

09.11.2005, RV/0391-L/04, und UFSL 23.03.2006, RV/0944-L/04, zum Immobilienmakler).<br />

10736<br />

§ 26 Z 4 EStG 1988 bzw. § 15 Abs. 2 EStG 1988 – Fahrten von<br />

Außendienstmitarbeitern vom Wohnsitz in die Firmenzentrale – Vorliegen einer<br />

Dienstreise gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 oder Fahrt zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte ( Rz 736)<br />

(2011)<br />

Ein Unternehmen beschäftigt Außendienstmitarbeiter (Kundenbetreuer, es gilt KV<br />

für Angestellte), denen ein bestimmtes Gebiet (Bundesland) zur Betreuung von<br />

Kunden zugewiesen ist. Die Dienstnehmer (Außendienstmitarbeiter) werden am<br />

Betriebsort des Unternehmens grundsätzlich nicht tätig und haben dort auch<br />

keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Arbeitsstätte dieser<br />

Außendienstmitarbeiter ist die Wohnung anzusehen, da Dienstreisen generell von<br />

der Wohnung aus angetreten werden.<br />

Die Arbeitnehmer suchen den Firmenstandort nur durchschnittlich einmal<br />

monatlich auf und verrichten dabei keine Innendiensttätigkeiten.<br />

Liegt bei diesen (gelegentlichen) Fahrten der Außendienstmitarbeiter vom<br />

Wohnort (als Arbeitsstätte anzusehen) zum Firmensitz angesichts der<br />

Rechtsprechung des OGH (22.10.2009, 8 ObA 60/09w), wonach bei Fahrten eines<br />

Außendienstmitarbeiters von dessen Wohnort zum Firmensitz des Arbeitgebers<br />

© Bundesministerium für Finanzen Seite 90

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