Montageprivileg 2012
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Ein Versicherungsmakler ist bei einem Unternehmen nichtselbständig tätig und verrichtet<br />
seine Tätigkeit vorwiegend im Außendienst.<br />
Wird einem Versicherungsmakler das Werbungskostenpauschale für Vertreter (§ 1 Z 9 der<br />
VO - Werbungskostenpauschale) gewährt?<br />
Der nichtselbständige Versicherungsmakler tätigt nicht selbst Geschäftsabschlüsse, wie dies<br />
für die Berufsgruppe der "Vertreter" typisch ist, sondern vermittelt nur<br />
Versicherungsverträge. Demzufolge steht ihm das Vertreterpauschale nicht zu (vgl. UFSL<br />
09.11.2005, RV/0391-L/04, und UFSL 23.03.2006, RV/0944-L/04, zum Immobilienmakler).<br />
10736<br />
§ 26 Z 4 EStG 1988 bzw. § 15 Abs. 2 EStG 1988 – Fahrten von<br />
Außendienstmitarbeitern vom Wohnsitz in die Firmenzentrale – Vorliegen einer<br />
Dienstreise gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 oder Fahrt zwischen Wohnung und<br />
Arbeitsstätte ( Rz 736)<br />
(2011)<br />
Ein Unternehmen beschäftigt Außendienstmitarbeiter (Kundenbetreuer, es gilt KV<br />
für Angestellte), denen ein bestimmtes Gebiet (Bundesland) zur Betreuung von<br />
Kunden zugewiesen ist. Die Dienstnehmer (Außendienstmitarbeiter) werden am<br />
Betriebsort des Unternehmens grundsätzlich nicht tätig und haben dort auch<br />
keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Arbeitsstätte dieser<br />
Außendienstmitarbeiter ist die Wohnung anzusehen, da Dienstreisen generell von<br />
der Wohnung aus angetreten werden.<br />
Die Arbeitnehmer suchen den Firmenstandort nur durchschnittlich einmal<br />
monatlich auf und verrichten dabei keine Innendiensttätigkeiten.<br />
Liegt bei diesen (gelegentlichen) Fahrten der Außendienstmitarbeiter vom<br />
Wohnort (als Arbeitsstätte anzusehen) zum Firmensitz angesichts der<br />
Rechtsprechung des OGH (22.10.2009, 8 ObA 60/09w), wonach bei Fahrten eines<br />
Außendienstmitarbeiters von dessen Wohnort zum Firmensitz des Arbeitgebers<br />
© Bundesministerium für Finanzen Seite 90