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Institut für Innovation und Beratung an der Evangelischen ...

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P RAXISFORSCHUNG � O RGANISATIONSENTWICKLUNG � W EITERBILDUNG<br />

10. Sowohl die Familien als auch die Ehrenamtlichen müssen wissen, dass<br />

<strong>der</strong> Ehrenamtseinsatz <strong>für</strong> beide Parteien eine freiwillige Angelegenheit<br />

darstellt <strong>und</strong> dass beide Parteien diese Maßnahme je<strong>der</strong>zeit beenden<br />

dürfen. Gleichzeitig sollte im Vorfeld des Einsatzes mit beiden Parteien<br />

„verbindlich“ vereinbart werden, dass die Maßnahme nicht ohne ein<br />

klärendes Gespräch mit <strong>der</strong> Koordinatorin beendet werden darf. In diesem<br />

Gespräch können entwe<strong>der</strong> die Missverständnisse, die zu einer vorzeitigen<br />

Beendigung geführt hätten, geklärt o<strong>der</strong> zumindest die Gründe <strong>für</strong> die<br />

Beendigung in Erfahrung gebracht werden.<br />

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