Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...
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Ausnahme: Bestimmte Elementarbauteile wie Lastaufnahmeeinrichtungen (Haken, Ringe,<br />
Ringe mit Schaft) fallen aufgrund von Artikel 1 dennoch in den Anwendungsbereich der <strong>Maschinen</strong>richtlinie,<br />
obwohl sie weder die Definition von "Maschine" noch von "Sicherheitsbauteil"<br />
erfüllen.<br />
5.3.1 Auswechselbare Ausrüstungen<br />
In den Geltungsbereich der <strong>Maschinen</strong>richtlinie wurden auch auswechselbare Ausrüstungen<br />
aufgenommen, um Gefahren durch Ausrüstungen berücksichtigen zu können, die keinen eigenen<br />
Antrieb besitzen sondern über eine standardisierte Schnittstelle mit einem Antriebssystem<br />
verbunden werden um ihre Funktion zu erfüllen (z. B. Vorsatzgeräte für Küchenmaschinen).<br />
Auswechselbare Ausrüstungen erfüllen alle Merkmale einer Maschine.<br />
Eine Auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer<br />
Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt,<br />
um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung<br />
kein Werkzeug ist. Auswechselbare Ausrüstungen müssen eine eigene Konformitätserklärung<br />
besitzen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.<br />
Diese Ausrüstungsgegenstände werden häufig lange nach dem Kauf der Basismaschine von<br />
einem anderen Zulieferer erworben. Durch die Einbeziehung solcher Ausrüstungsgegenstände<br />
in die <strong>Maschinen</strong>richtlinie wollte man verhindern, dass Zulieferer nicht richtlinienkonforme<br />
Ausrüstungen in Verkehr bringen unter dem Vorwand, sie verfügten über keinen eigenen<br />
Antrieb, sie könnten alleine nicht funktionieren und würden daher nicht unter die <strong>Maschinen</strong>richtlinie<br />
fallen. Ersatzteile oder Werkzeuge fallen nicht unter den Begriff „auswechselbare<br />
Ausrüstungen“, da sie nicht die Grundfunktion der Maschine ändern.<br />
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