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Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...

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Für weitere Hinweise sind im Anhang eine Zusammenstellung von Informationsquellen sowie<br />

eine Übersicht ausgewählter Richtlinien und technischer Normen enthalten.<br />

4 Rechtliche Grundlagen<br />

Die <strong>Maschinen</strong>- und Anlagensicherheit hat viele Rechtsaspekte, die in zahlreichen nationalen<br />

Vorschriften geregelt sind. Diese nationalen Vorschriften ergeben sich wiederum überwiegend<br />

aus der Umsetzung europäischen Rechts, vorrangig von europäischen Richtlinien<br />

und Verordnungen. Aus diesem Grund ist Anlagensicherheit nur scheinbar eine nationale<br />

Angelegenheit – tatsächlich handelt es sich schon seit langem um Europarecht.<br />

Die europäischen Richtlinien gelten nicht unmittelbar für die Adressaten in den Mitgliedsstaaten.<br />

Damit die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen für den betroffenen Adressatenkreis<br />

verbindlich werden, müssen die Mitgliedsstaaten die europäischen Richtlinien in nationale<br />

Rechtsvorschriften umsetzen.<br />

Abbildung 1 zeigt eine Übersicht der wichtigsten europäischen Regelwerke und deren Umsetzung<br />

in deutsches Recht, welche die Anforderungen an sichere Produkte und die Sicherheit<br />

und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern bei der Arbeit betreffen.<br />

Die bedeutsamsten Artikel des EG-Vertrages in Bezug auf <strong>Maschinen</strong>- und Anlagensicherheit<br />

bzw. die Sicherheit von Produkten bzw. den Gesundheitsschutz die Sicherheit von Arbeitnehmern<br />

sind die Artikel 114 (ex-Artikel 95) bzw. 153 (ex-Artikel 137/138)..<br />

Die europäischen Richtlinien, die aufgrund von Artikel 114 erlassen wurden, werden als<br />

Harmonisierungs-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien) bezeichnet und stellen Produkt-<br />

Richtlinien dar. Sie richten sich letztendlich an den Hersteller von Produkten und sollen gewährleisten,<br />

dass sichere Erzeugnisse auf den Markt gebracht werden.<br />

Nach der 1985 von der Europäischen Kommission beschlossenen "Neuen Konzeption (New<br />

Approach)" legen die Produktrichtlinien nur grundlegende Anforderungen fest, die durch freiwillig<br />

anzuwendende Normen konkretisiert werden.<br />

Die Richtlinien, die aufgrund von Artikel 153 erlassen wurden, sind Anwender-Richtlinien zur<br />

Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie richten sich an die Benutzer von technischen<br />

Einrichtungen (Arbeitgeber und Beschäftigte) und sollen gewährleisten, dass die Erzeugnisse<br />

gesundheitsverträglich und sicher am Arbeitsplatz verwendet werden.<br />

Die Adressaten der europäischen Produkt-Richtlinien sind aber nicht nur die Hersteller von<br />

<strong>Maschinen</strong>, Anlagen, Geräten, sondern in bestimmten Fällen auch die Benutzer.<br />

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