Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...
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Für weitere Hinweise sind im Anhang eine Zusammenstellung von Informationsquellen sowie<br />
eine Übersicht ausgewählter Richtlinien und technischer Normen enthalten.<br />
4 Rechtliche Grundlagen<br />
Die <strong>Maschinen</strong>- und Anlagensicherheit hat viele Rechtsaspekte, die in zahlreichen nationalen<br />
Vorschriften geregelt sind. Diese nationalen Vorschriften ergeben sich wiederum überwiegend<br />
aus der Umsetzung europäischen Rechts, vorrangig von europäischen Richtlinien<br />
und Verordnungen. Aus diesem Grund ist Anlagensicherheit nur scheinbar eine nationale<br />
Angelegenheit – tatsächlich handelt es sich schon seit langem um Europarecht.<br />
Die europäischen Richtlinien gelten nicht unmittelbar für die Adressaten in den Mitgliedsstaaten.<br />
Damit die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen für den betroffenen Adressatenkreis<br />
verbindlich werden, müssen die Mitgliedsstaaten die europäischen Richtlinien in nationale<br />
Rechtsvorschriften umsetzen.<br />
Abbildung 1 zeigt eine Übersicht der wichtigsten europäischen Regelwerke und deren Umsetzung<br />
in deutsches Recht, welche die Anforderungen an sichere Produkte und die Sicherheit<br />
und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern bei der Arbeit betreffen.<br />
Die bedeutsamsten Artikel des EG-Vertrages in Bezug auf <strong>Maschinen</strong>- und Anlagensicherheit<br />
bzw. die Sicherheit von Produkten bzw. den Gesundheitsschutz die Sicherheit von Arbeitnehmern<br />
sind die Artikel 114 (ex-Artikel 95) bzw. 153 (ex-Artikel 137/138)..<br />
Die europäischen Richtlinien, die aufgrund von Artikel 114 erlassen wurden, werden als<br />
Harmonisierungs-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien) bezeichnet und stellen Produkt-<br />
Richtlinien dar. Sie richten sich letztendlich an den Hersteller von Produkten und sollen gewährleisten,<br />
dass sichere Erzeugnisse auf den Markt gebracht werden.<br />
Nach der 1985 von der Europäischen Kommission beschlossenen "Neuen Konzeption (New<br />
Approach)" legen die Produktrichtlinien nur grundlegende Anforderungen fest, die durch freiwillig<br />
anzuwendende Normen konkretisiert werden.<br />
Die Richtlinien, die aufgrund von Artikel 153 erlassen wurden, sind Anwender-Richtlinien zur<br />
Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie richten sich an die Benutzer von technischen<br />
Einrichtungen (Arbeitgeber und Beschäftigte) und sollen gewährleisten, dass die Erzeugnisse<br />
gesundheitsverträglich und sicher am Arbeitsplatz verwendet werden.<br />
Die Adressaten der europäischen Produkt-Richtlinien sind aber nicht nur die Hersteller von<br />
<strong>Maschinen</strong>, Anlagen, Geräten, sondern in bestimmten Fällen auch die Benutzer.<br />
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