Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...
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6.1 Anforderungen an Gebrauchtmaschinen beim Inverkehrbringen<br />
Zum besseren Verständnis wird zunächst die Vorschriftenlage dargestellt, wenn ein Bereitstellen<br />
von Gebrauchtmaschinen auf dem Markt vorliegt. Anschließend wird erläutert, was<br />
der Arbeitgeber beachten muss, wenn er seinen Beschäftigten Gebrauchtmaschinen zur<br />
Verfügung stellt.<br />
6.1.1 Ausnahmen vom ProdSG<br />
Damit das ProdSG auf eine Gebrauchtmaschine anzuwenden ist, muss ein Bereitstellen auf<br />
dem Markt vorliegen, das nicht vom ProdSG ausgenommen ist (siehe Kasten). Ausgenommen<br />
vom ProdSG sind u. a.<br />
� Antiquitäten<br />
� gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet<br />
werden müssen, sofern der Überlasser denjenigen, dem er das Produkt<br />
überlässt, hierüber ausreichend informiert.<br />
Wechselt also z. B. eine reparaturbedürftige Maschine oder eine Maschine, die generalüberholt<br />
werden muss, den Besitzer, so unterliegt sie bei entsprechender Information nicht dem<br />
ProdSG. Folglich muss sie beim Besitzerwechsel auch keinerlei Sicherheitsanforderungen<br />
erfüllen. Das Sicherheitsniveau, das die Gebrauchtmaschine beim Besitzerwechsel haben<br />
soll, kann zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden.<br />
6.1.2 Bereitstellen von Gebrauchtmaschinen auf dem Markt<br />
Damit das ProdSG Anwendung findet, muss die Gebrauchtmaschine im Rahmen einer Geschäftstätigkeit<br />
auf ausgestellt, dem Markt bereitgestellt oder erstmals verwendet werden.<br />
Aufgrund der Beschränkung auf eine Geschäftstätigkeit ist der Besitzwechsel von Gebrauchtmaschinen<br />
zwischen Privatleuten, z. B das Verleihen einer Bohrmaschine an den<br />
Nachbarn, nicht vom ProdSG erfasst.<br />
§1 ProdSG Anwendungsbereich<br />
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte<br />
auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden<br />
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für<br />
1. Antiquitäten<br />
2. gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder<br />
wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen,<br />
an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet…<br />
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