Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...
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Das Anbringen der CE-Kennzeichnung erfolgt, nachdem der Hersteller die Konformitätserklärung<br />
ausgestellt hat.<br />
Der Hersteller bescheinigt mit der CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen,<br />
dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />
aller anzuwendenden EG-Richtlinien erfüllt, die eine solche<br />
Kennzeichnung verlangen, und dass die damit verbundenen Konformitätsbewertungsverfahren<br />
durchgeführt wurden.<br />
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder,<br />
wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in<br />
der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Dies gilt auch, wenn<br />
eine benannte Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung tätig wird. Die CE-<br />
Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 <strong>Maschinen</strong>richtlinie erkennbar,<br />
deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein. Es ist das im Anhang<br />
III der Richtlinie angegebene Schriftbild zu verwenden (siehe Abb. 10). Bei Vergrößerung<br />
und Verkleinerung sind die dargestellten Proportionen zu wahren. Die CE-<br />
Kennzeichnung ist gemäß Anhang III der Richtlinie in der gleichen Technik wie die Herstellerangaben<br />
auszuführen.<br />
Sie muss direkt auf der Maschine in unmittelbarer Nähe der Herstellerangaben angebracht<br />
werden. Wenn auf <strong>Maschinen</strong>, z. B. Ketten oder Seilen, die Kennzeichnung unmöglich ist,<br />
kann die CE-Kennzeichnung und andere Angaben auf einem Schild oder anderen Mittel angebracht<br />
werden, das haltbar an der Maschine befestigt ist.<br />
Begriffe in Zusammenhang mit Prüfstellen<br />
Unter einer benannten Stelle versteht man eine neutrale Stelle, die von einem Mitgliedsstaat<br />
der Kommission gemeldet wurde, um die in Artikel 12 Abs. 3 und 4 der Richtlinie<br />
festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Die Stelle muss die Mindestkriterien<br />
für benannte Stellen gemäß Anhang XI der <strong>Maschinen</strong>richtlinie erfüllen.<br />
Die Durchführung des Zulassungsverfahrens einer benannten Stelle obliegt in Deutschland<br />
der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Die benannten Stellen werden<br />
im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.<br />
Folgende Begriffe werden unterschieden:<br />
Prüfstellen stellen fest, welche technischen Eigenschaften ein Produkt hat und prüfen ob<br />
Erzeugnisse bestimmte Kriterien erfüllen.<br />
Zertifizierungsstellen bescheinigen, dass die festgestellten Messwerte und andere Parameter<br />
den für das Produkt geltenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Diesen Vorgang<br />
nennt man Zertifizierung eines Produktes.<br />
Akkreditierungsstellen stellen die Eignung der Prüf- und Zertifizierungsstellen fest.<br />
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