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Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...

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Das Anbringen der CE-Kennzeichnung erfolgt, nachdem der Hersteller die Konformitätserklärung<br />

ausgestellt hat.<br />

Der Hersteller bescheinigt mit der CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen,<br />

dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen<br />

aller anzuwendenden EG-Richtlinien erfüllt, die eine solche<br />

Kennzeichnung verlangen, und dass die damit verbundenen Konformitätsbewertungsverfahren<br />

durchgeführt wurden.<br />

Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder,<br />

wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in<br />

der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Dies gilt auch, wenn<br />

eine benannte Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung tätig wird. Die CE-<br />

Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 <strong>Maschinen</strong>richtlinie erkennbar,<br />

deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht sein. Es ist das im Anhang<br />

III der Richtlinie angegebene Schriftbild zu verwenden (siehe Abb. 10). Bei Vergrößerung<br />

und Verkleinerung sind die dargestellten Proportionen zu wahren. Die CE-<br />

Kennzeichnung ist gemäß Anhang III der Richtlinie in der gleichen Technik wie die Herstellerangaben<br />

auszuführen.<br />

Sie muss direkt auf der Maschine in unmittelbarer Nähe der Herstellerangaben angebracht<br />

werden. Wenn auf <strong>Maschinen</strong>, z. B. Ketten oder Seilen, die Kennzeichnung unmöglich ist,<br />

kann die CE-Kennzeichnung und andere Angaben auf einem Schild oder anderen Mittel angebracht<br />

werden, das haltbar an der Maschine befestigt ist.<br />

Begriffe in Zusammenhang mit Prüfstellen<br />

Unter einer benannten Stelle versteht man eine neutrale Stelle, die von einem Mitgliedsstaat<br />

der Kommission gemeldet wurde, um die in Artikel 12 Abs. 3 und 4 der Richtlinie<br />

festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Die Stelle muss die Mindestkriterien<br />

für benannte Stellen gemäß Anhang XI der <strong>Maschinen</strong>richtlinie erfüllen.<br />

Die Durchführung des Zulassungsverfahrens einer benannten Stelle obliegt in Deutschland<br />

der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Die benannten Stellen werden<br />

im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.<br />

Folgende Begriffe werden unterschieden:<br />

Prüfstellen stellen fest, welche technischen Eigenschaften ein Produkt hat und prüfen ob<br />

Erzeugnisse bestimmte Kriterien erfüllen.<br />

Zertifizierungsstellen bescheinigen, dass die festgestellten Messwerte und andere Parameter<br />

den für das Produkt geltenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Diesen Vorgang<br />

nennt man Zertifizierung eines Produktes.<br />

Akkreditierungsstellen stellen die Eignung der Prüf- und Zertifizierungsstellen fest.<br />

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