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Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...

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führt wird. Ist der Palettierer während der Beseitigung einer Störung (die nicht zum sicheren<br />

Stillstand der Anlage führte) in Betrieb, so ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Ereignis<br />

hoch. Aufgrund der hohen auftretenden Energien sowohl angetriebener als auch schwerkraftbedingter<br />

Bewegungen ist die mögliche Schwere einer Verletzung ebenfalls hoch.<br />

Das Risiko kann näherungsweise als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und<br />

Schwere der möglichen Verletzung angesehen werden. Demnach ergibt sich für diesen<br />

Fall ein hohes Risiko.<br />

Ist die Anlage aufgrund einer Störung stehen geblieben, wird der Bedienungsperson Sicherheit<br />

(durch Stillstand des Palettierers) vorgetäuscht. Sie steigt in den Gefahrenbereich<br />

ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass sich der Greiferkopf in dem Moment bewegt, in dem<br />

sich eine Person im Gefahrenbereich des Greiferkopfes befindet, ist u. a. abhängig von baubedingten<br />

Parametern, z. B. Steuerlichtschranken. Durch die Betätigung einer Steuerlichtschranke<br />

aufgrund der Bewegung der Person könnte z. B. der Wiederanlauf der Maschine<br />

bewirkt werden, wodurch eine Gefährdungssituation entstanden wäre. In diesem Fall wäre<br />

das Risiko einer Verletzung ebenfalls hoch; im schlimmsten Fall ist mit tödlichen Verletzungen<br />

zu rechnen.<br />

Das Risiko der Maschine oder Anlage, das sich aus der Risikoeinschätzung (beim ersten<br />

Durchlauf des iterativen Prozesses - siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />

werden.) ergibt, wird i. d. R. höher sein als das gerade noch tolerierbare Grenzrisiko (s. a.<br />

Begriffsdefinitionen am Anfang dieses Kapitels). Dies bedeutet umgekehrt, dass das sich ergebende<br />

Sicherheitsniveau der Maschine i. d. R. niedriger sein wird als das aus dem Grenzrisiko<br />

ableitbare zu fordernde Sicherheitsniveau. Daraus folgt, dass das Risiko der Maschine,<br />

das sich unter Berücksichtigung der „Lebensphasen“ der Maschine ergibt, so weit verringert<br />

werden muss, dass das Grenzrisiko unterschritten wird bzw. das zu fordernde Sicherheitsniveau<br />

überschritten oder zumindest erreicht wird.<br />

Unter Berücksichtigung des Standes der Technik wird das „noch tolerierbare Grenzrisiko“ im<br />

Rahmen der Risikobeurteilung (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.)<br />

vom Planer bzw. Konstrukteur definiert.<br />

Die Risikobewertung ist der Entscheidungsprozess, in dem entschieden wird, ob das verbliebene<br />

Risiko, das von der Maschine ausgeht, tolerierbar ist oder ob Maßnahmen zur Risikominderung<br />

ergriffen werden müssen.<br />

Wenn das dem Grenzrisiko entsprechende Sicherheitsniveau noch nicht erreicht ist, die Sicherheit<br />

der Maschine also weiter verbessert werden muss, sind geeignete Schutzmaßnahmen<br />

auszuwählen und die Risikobeurteilung für diese neue Situation ist zu wiederholen. Dies<br />

ist das Prinzip des iterativen Prozesses gemäß DIN EN ISO 12100.<br />

Während der Durchführung des iterativen Prozesses muss der Konstrukteur prüfen, ob durch<br />

die Anwendung von Schutzmaßnahmen zusätzliche Gefährdungen geschaffen werden. Falls<br />

zusätzliche Gefährdungen auftreten, müssen sie der Liste der festgestellten Gefährdungen<br />

hinzugefügt werden und im nächsten Durchgang des iterativen Prozesses mitberücksichtigt<br />

werden.<br />

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