Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...
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führt wird. Ist der Palettierer während der Beseitigung einer Störung (die nicht zum sicheren<br />
Stillstand der Anlage führte) in Betrieb, so ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Ereignis<br />
hoch. Aufgrund der hohen auftretenden Energien sowohl angetriebener als auch schwerkraftbedingter<br />
Bewegungen ist die mögliche Schwere einer Verletzung ebenfalls hoch.<br />
Das Risiko kann näherungsweise als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und<br />
Schwere der möglichen Verletzung angesehen werden. Demnach ergibt sich für diesen<br />
Fall ein hohes Risiko.<br />
Ist die Anlage aufgrund einer Störung stehen geblieben, wird der Bedienungsperson Sicherheit<br />
(durch Stillstand des Palettierers) vorgetäuscht. Sie steigt in den Gefahrenbereich<br />
ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass sich der Greiferkopf in dem Moment bewegt, in dem<br />
sich eine Person im Gefahrenbereich des Greiferkopfes befindet, ist u. a. abhängig von baubedingten<br />
Parametern, z. B. Steuerlichtschranken. Durch die Betätigung einer Steuerlichtschranke<br />
aufgrund der Bewegung der Person könnte z. B. der Wiederanlauf der Maschine<br />
bewirkt werden, wodurch eine Gefährdungssituation entstanden wäre. In diesem Fall wäre<br />
das Risiko einer Verletzung ebenfalls hoch; im schlimmsten Fall ist mit tödlichen Verletzungen<br />
zu rechnen.<br />
Das Risiko der Maschine oder Anlage, das sich aus der Risikoeinschätzung (beim ersten<br />
Durchlauf des iterativen Prozesses - siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />
werden.) ergibt, wird i. d. R. höher sein als das gerade noch tolerierbare Grenzrisiko (s. a.<br />
Begriffsdefinitionen am Anfang dieses Kapitels). Dies bedeutet umgekehrt, dass das sich ergebende<br />
Sicherheitsniveau der Maschine i. d. R. niedriger sein wird als das aus dem Grenzrisiko<br />
ableitbare zu fordernde Sicherheitsniveau. Daraus folgt, dass das Risiko der Maschine,<br />
das sich unter Berücksichtigung der „Lebensphasen“ der Maschine ergibt, so weit verringert<br />
werden muss, dass das Grenzrisiko unterschritten wird bzw. das zu fordernde Sicherheitsniveau<br />
überschritten oder zumindest erreicht wird.<br />
Unter Berücksichtigung des Standes der Technik wird das „noch tolerierbare Grenzrisiko“ im<br />
Rahmen der Risikobeurteilung (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.)<br />
vom Planer bzw. Konstrukteur definiert.<br />
Die Risikobewertung ist der Entscheidungsprozess, in dem entschieden wird, ob das verbliebene<br />
Risiko, das von der Maschine ausgeht, tolerierbar ist oder ob Maßnahmen zur Risikominderung<br />
ergriffen werden müssen.<br />
Wenn das dem Grenzrisiko entsprechende Sicherheitsniveau noch nicht erreicht ist, die Sicherheit<br />
der Maschine also weiter verbessert werden muss, sind geeignete Schutzmaßnahmen<br />
auszuwählen und die Risikobeurteilung für diese neue Situation ist zu wiederholen. Dies<br />
ist das Prinzip des iterativen Prozesses gemäß DIN EN ISO 12100.<br />
Während der Durchführung des iterativen Prozesses muss der Konstrukteur prüfen, ob durch<br />
die Anwendung von Schutzmaßnahmen zusätzliche Gefährdungen geschaffen werden. Falls<br />
zusätzliche Gefährdungen auftreten, müssen sie der Liste der festgestellten Gefährdungen<br />
hinzugefügt werden und im nächsten Durchgang des iterativen Prozesses mitberücksichtigt<br />
werden.<br />
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