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Handlungsleitfaden Maschinen - Deutsche Gesetzliche ...

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Die EG-Baumusterprüfbescheinigung enthält die Angaben zum Hersteller oder seinem Bevollmächtigten,<br />

die zur Identifizierung des zugelassenen Baumusters erforderlichen Beschreibungen<br />

und Zeichnungen, die Ergebnisse der Prüfung und die Voraussetzungen für<br />

die Gültigkeit der Bescheinigung..<br />

Einzelheiten zur EG-Baumusterprüfung sind im Anhang IX der <strong>Maschinen</strong>richtlinie enthalten.<br />

Variante 3: Umfassende Qualitätssicherung:<br />

Statt der Baumusterprüfung kann der Hersteller auch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung<br />

gemäß Anhang X der <strong>Maschinen</strong>richtlinie wählen. Hierbei wird das Qualitätssicherungssystem<br />

des Herstellers für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung durch eine<br />

benannte Stelle bewertet, zugelassen und überwacht. Das Qualitätssicherungssystem muss<br />

die Übereinstimmung der <strong>Maschinen</strong> mit der <strong>Maschinen</strong>richtlinie gewährleisten.<br />

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