Februar 2008 - Stadt Wernigerode
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Februar 2008 - Stadt Wernigerode
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Wernigeröder Amtsblatt 01/08 15<br />
- Liegenschaftsverwaltung: LWH Kohlgarten Medientrennung<br />
60.000 €<br />
- Schule <strong>Stadt</strong>feld: Sanierung mit SPERRVER-MERK<br />
1.266.700 €<br />
- Denkmalpflege: Fördermittelprogramm 869.200 €<br />
- Jugendgästehaus: Erweiterung Sanitär 24.000 €<br />
- Kindertagestätte Zwergenland: Abbruch, Sanierungen<br />
und Neubau 1.450.000 €, mit SPERRVER-<br />
MERK, nur wenn Fördermittel gewährt werden<br />
- Sportstätten: Turnhalle Kohlgarten 2. BA 912.700 €<br />
- Sportplatz Mannsbergstr. Planung Sanitär: 90.000 €<br />
- Parkplatz TH Silstedt: 29.400 €<br />
- Wernigeröder Bürgerpark: Projekt „Kleiner Harz“<br />
650.000 €<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Auslegung Bebauungsplanverfahren Nr. 12<br />
„Wohnbebauung Benzingerode“, 6. Änderung<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am<br />
13.12.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf<br />
der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.12<br />
„Wohnbebauung Benzingerode“ in der Fassung vom<br />
22.10.2007 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.<br />
Mit dem Bebauungsplanänderungsverfahren sollen<br />
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern geschaffen<br />
werden. Der beigefügte Planausschnitt<br />
ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am<br />
13.12.2007 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />
Bebauungsplan Nr. 40 „Wohnbebauung Schokoladenfabrik“<br />
im beschleunigten Verfahren nach § 13<br />
a BauGB aufzustellen.<br />
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:<br />
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in<br />
der Fassung vom 19.11.2007.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf<br />
dem Gelände der ehemaligen Schokoladenfabrik<br />
„Argenta“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für Wohnbauvorhaben (ca. 62 Eigentumswohnungen<br />
und ca. 11 frei vermarktbare Wohngrund-<br />
Einige Ausgabeschwerpunkte im Vermögenshaushalt <strong>2008</strong><br />
- <strong>Stadt</strong>planung: <strong>Stadt</strong>umbau Ost Förderprogramm<br />
702.600 €<br />
- <strong>Stadt</strong>sanierung: Baumaßnahmen Förderprogramm<br />
228.800 €<br />
- Wohnungsbauförderung, Wohngebiet Schleifweg<br />
1. BA: 580.000 €<br />
- Straßenwesen, Anteil am Regenwasserkanal:<br />
200.000 €<br />
- Straßenwesen, Ilsenburger Str.: 103.000 €<br />
- Straßenwesen, Nebenanlagen Minsleben: 200.000<br />
€<br />
- Straßenwesen, Altstadtkreisel: 1.983.200 €<br />
- Straßenwesen, B 244 Schmatzfelder Str.: 548.000 €<br />
- Straßenwesen, Knoten B244/L86 180.000 €<br />
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und<br />
der Umweltbericht in der Fassung vom 22.10.2007<br />
sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen zum Bebauungsplan<br />
werden<br />
vom 04.02. <strong>2008</strong> bis einschließlich 07.03. <strong>2008</strong><br />
bei der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />
Dezernat für Bauwesen/ <strong>Stadt</strong>planungsamt, Goethestraße<br />
1, Zimmer 005 in 38855 <strong>Wernigerode</strong><br />
während folgender Zeiten:<br />
montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />
Zeitgleich kann der Bebauungsplanentwurf bei der<br />
Geschäftsstelle Benzingerode<br />
Schulstraße 4 in 38855 Benzingerode<br />
während folgender Zeiten:<br />
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
stücke) unter Berücksichtung der denkmalgeschützten<br />
Bestandsbebauung geschaffen werden.<br />
Das ehemalige unter Denkmalschutz stehende<br />
Kraftwerk soll zu einer gastronomischen Einrichtung<br />
umgestaltet werden.<br />
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.<br />
Der von der Aufstellung betroffenen Öffentlichkeit<br />
sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich<br />
vom 05.02. <strong>2008</strong> bis einschließlich 07.03.<strong>2008</strong> bei<br />
der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />
Dezernat für Bauwesen/ <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />
Goethestraße 1, Zimmer 005 in 38855 Werni-gerode<br />
während folgender Zeiten:<br />
montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />
freitags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
- Straßenwesen, Am Ziegenberg: 300.000 €<br />
- Straßenwesen, Schöne Ecke: 109.000 €<br />
- Straßenwesen, Wendeschleife Mühlental: 20.000 €<br />
- Straßenbeleuchtung, 80.000 €<br />
- Friedhof, Wegebau: 20.000 €<br />
- Gewerbepark Nord/West: Schmutz- und Regenwasserbeiträge<br />
320.000 €<br />
- Öffentlicher Nahverkehr, Bahnhofszugang Nord<br />
2.444.000 €<br />
- <strong>Stadt</strong>forst, Wegebau Bereich Kunstkopf/Neue Heeg<br />
70.000 €<br />
- Anschaffung Bewegliche Sachen in verschiedenen<br />
Bereichen: 732.200 €<br />
eingesehen werden.<br />
Folgende umweltbezogene Informationen sind darüber<br />
hinaus verfügbar:<br />
- Immissionstechnische Berechnung erstellt von der<br />
Wernigeröder Ingenieur GmbH vom 14.05.2007<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> im Dezernat für Bauwesen/<br />
<strong>Stadt</strong>planungsamt oder in der Geschäftsstelle<br />
Benzingerode eingebracht werden. Nach dieser<br />
Frist abgegebene Stellungnahmen können bei<br />
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig , soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen<br />
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser<br />
zweckmäßig.<br />
<strong>Wernigerode</strong>, den 26.01.<strong>2008</strong><br />
Hoffmann<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung<br />
„Wohnbebauung Schokoladenfabrik“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />
und sich innerhalb der oben genannten Frist<br />
zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />
äußern.<br />
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht<br />
während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben können.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />
Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-nahmen<br />
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser<br />
zweckmäßig.<br />
<strong>Wernigerode</strong>, den 26.01.<strong>2008</strong><br />
Hoffmann<br />
Oberbürgermeister