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Februar 2008 - Stadt Wernigerode

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Wernigeröder Amtsblatt 01/08 15<br />

- Liegenschaftsverwaltung: LWH Kohlgarten Medientrennung<br />

60.000 €<br />

- Schule <strong>Stadt</strong>feld: Sanierung mit SPERRVER-MERK<br />

1.266.700 €<br />

- Denkmalpflege: Fördermittelprogramm 869.200 €<br />

- Jugendgästehaus: Erweiterung Sanitär 24.000 €<br />

- Kindertagestätte Zwergenland: Abbruch, Sanierungen<br />

und Neubau 1.450.000 €, mit SPERRVER-<br />

MERK, nur wenn Fördermittel gewährt werden<br />

- Sportstätten: Turnhalle Kohlgarten 2. BA 912.700 €<br />

- Sportplatz Mannsbergstr. Planung Sanitär: 90.000 €<br />

- Parkplatz TH Silstedt: 29.400 €<br />

- Wernigeröder Bürgerpark: Projekt „Kleiner Harz“<br />

650.000 €<br />

Bekanntmachung<br />

über die öffentliche Auslegung Bebauungsplanverfahren Nr. 12<br />

„Wohnbebauung Benzingerode“, 6. Änderung<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am<br />

13.12.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf<br />

der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.12<br />

„Wohnbebauung Benzingerode“ in der Fassung vom<br />

22.10.2007 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplanänderungsverfahren sollen<br />

die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern geschaffen<br />

werden. Der beigefügte Planausschnitt<br />

ist maßgebend für die Lage des Bebauungsplangebietes.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am<br />

13.12.2007 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />

Bebauungsplan Nr. 40 „Wohnbebauung Schokoladenfabrik“<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13<br />

a BauGB aufzustellen.<br />

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:<br />

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in<br />

der Fassung vom 19.11.2007.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf<br />

dem Gelände der ehemaligen Schokoladenfabrik<br />

„Argenta“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für Wohnbauvorhaben (ca. 62 Eigentumswohnungen<br />

und ca. 11 frei vermarktbare Wohngrund-<br />

Einige Ausgabeschwerpunkte im Vermögenshaushalt <strong>2008</strong><br />

- <strong>Stadt</strong>planung: <strong>Stadt</strong>umbau Ost Förderprogramm<br />

702.600 €<br />

- <strong>Stadt</strong>sanierung: Baumaßnahmen Förderprogramm<br />

228.800 €<br />

- Wohnungsbauförderung, Wohngebiet Schleifweg<br />

1. BA: 580.000 €<br />

- Straßenwesen, Anteil am Regenwasserkanal:<br />

200.000 €<br />

- Straßenwesen, Ilsenburger Str.: 103.000 €<br />

- Straßenwesen, Nebenanlagen Minsleben: 200.000<br />

€<br />

- Straßenwesen, Altstadtkreisel: 1.983.200 €<br />

- Straßenwesen, B 244 Schmatzfelder Str.: 548.000 €<br />

- Straßenwesen, Knoten B244/L86 180.000 €<br />

Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung und<br />

der Umweltbericht in der Fassung vom 22.10.2007<br />

sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen zum Bebauungsplan<br />

werden<br />

vom 04.02. <strong>2008</strong> bis einschließlich 07.03. <strong>2008</strong><br />

bei der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

Dezernat für Bauwesen/ <strong>Stadt</strong>planungsamt, Goethestraße<br />

1, Zimmer 005 in 38855 <strong>Wernigerode</strong><br />

während folgender Zeiten:<br />

montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />

Zeitgleich kann der Bebauungsplanentwurf bei der<br />

Geschäftsstelle Benzingerode<br />

Schulstraße 4 in 38855 Benzingerode<br />

während folgender Zeiten:<br />

montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

stücke) unter Berücksichtung der denkmalgeschützten<br />

Bestandsbebauung geschaffen werden.<br />

Das ehemalige unter Denkmalschutz stehende<br />

Kraftwerk soll zu einer gastronomischen Einrichtung<br />

umgestaltet werden.<br />

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.<br />

Der von der Aufstellung betroffenen Öffentlichkeit<br />

sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich<br />

vom 05.02. <strong>2008</strong> bis einschließlich 07.03.<strong>2008</strong> bei<br />

der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

Dezernat für Bauwesen/ <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />

Goethestraße 1, Zimmer 005 in 38855 Werni-gerode<br />

während folgender Zeiten:<br />

montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

freitags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

- Straßenwesen, Am Ziegenberg: 300.000 €<br />

- Straßenwesen, Schöne Ecke: 109.000 €<br />

- Straßenwesen, Wendeschleife Mühlental: 20.000 €<br />

- Straßenbeleuchtung, 80.000 €<br />

- Friedhof, Wegebau: 20.000 €<br />

- Gewerbepark Nord/West: Schmutz- und Regenwasserbeiträge<br />

320.000 €<br />

- Öffentlicher Nahverkehr, Bahnhofszugang Nord<br />

2.444.000 €<br />

- <strong>Stadt</strong>forst, Wegebau Bereich Kunstkopf/Neue Heeg<br />

70.000 €<br />

- Anschaffung Bewegliche Sachen in verschiedenen<br />

Bereichen: 732.200 €<br />

eingesehen werden.<br />

Folgende umweltbezogene Informationen sind darüber<br />

hinaus verfügbar:<br />

- Immissionstechnische Berechnung erstellt von der<br />

Wernigeröder Ingenieur GmbH vom 14.05.2007<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> im Dezernat für Bauwesen/<br />

<strong>Stadt</strong>planungsamt oder in der Geschäftsstelle<br />

Benzingerode eingebracht werden. Nach dieser<br />

Frist abgegebene Stellungnahmen können bei<br />

der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig , soweit<br />

mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser<br />

zweckmäßig.<br />

<strong>Wernigerode</strong>, den 26.01.<strong>2008</strong><br />

Hoffmann<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung<br />

„Wohnbebauung Schokoladenfabrik“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />

wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />

und sich innerhalb der oben genannten Frist<br />

zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

äußern.<br />

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht<br />

während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />

Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellung-nahmen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser<br />

zweckmäßig.<br />

<strong>Wernigerode</strong>, den 26.01.<strong>2008</strong><br />

Hoffmann<br />

Oberbürgermeister

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