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1887_Jahrbuch_Teil2.pdf

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den für den Scheninitzer Erzbergbau aufgestellten „Vorschriften zur Darstellung<br />

bergmännischer Grubenkarten von Gabriel Svaiczer* nachgebildet<br />

sind; für die Blätter 9 und 10 haben theilweise Pfibramer Rißzeichnungen<br />

als Muster gedient.<br />

Sämmtliche Blätter sind mit Rücksicht auf billige Vervielfältigung und<br />

handliches Format auf die Hälfte der üblichen maßstäblichen Größe reduzirt<br />

und können deshalb für Übungszwecke insbesondere von angehenden Riß-<br />

. Zeichnern in doppelter Größe nachgezeichnet werden.<br />

Die regelrechte und saubere Ausführung der Originalzeichnungen zu<br />

vorliegenden Musterblättern verdanke ich der Kunstfertigkeit zweier meiner<br />

früheren Schüler, des Herrn Rißarchivars Friedr. Herrn. Gretschel in Freiberg<br />

und des Herrn Bergakademikers Friedr. Schulze aus Zittau.<br />

Allgemeine Regeln für das Zeichnen von Grnbenrissen.<br />

o<br />

Im Interesse eines regelrecht geordneten und gegen Unfälle gesicherten<br />

Bergbaubetriebes liegt es, dass alle vorhandenen Grubenbaue nebst der zugehörigen<br />

Tagegegend richtig, vollständig und übersichtlich auf Rissen<br />

bildlich dargestellt werden. Für solche Darstellungen, die als Grubenrisse<br />

oder Grubenbilder bezeichnet werden, haben sich im Laufe der Zeit gewisse<br />

praktische Regeln und charakteristische Formen eingebürgert, welche sorgfältig<br />

beachtet werden müssen, wenn die oft sehr verwickelten und durch<br />

die Anhäufung einer Menge von Einzelheiten überfüllten Darstellungen entsprechende<br />

Deutlichkeit und gute Übersichtlichkeit besitzen sollen.<br />

Mit Rücksicht auf eine möglichst große Unveränderlichkeit und Dauer<br />

sollen Grubenrisse nur auf ganz trocknes Zeichenpapier bester Qualität<br />

gezeichnet werden, welches durch glattes Atifziehen auf Leinwand oder durch<br />

Unterkleben mit Karton, sowie durch einen Firnissüberzug auf der Rückseite<br />

vor fernerem Verziehen und nachträglichem Schwinden geschützt<br />

worden ist.<br />

Das Verjüngungsverhältniß, welches man der Anfertigung der Risse<br />

zu Grunde legt, ist den besonderen Zwecken und den örtlichen Verhältnissen<br />

anzupassen. Bei der Wahl desselben empfiehlt es sich, folgende runde Verhältnisszahlen,<br />

die in einfachen Beziehungen zu einander stehen, anzuwenden:<br />

a) für Grubenkarten und allgemeine Revierrisse 1:50000, 1:25000<br />

1:12500;<br />

b) für Übersichtsrisse einzelner Berggebäude von grösserer Ausdehnung<br />

und mehrerer zusammenhängender Grubenbetriebe und benachbarter<br />

Grubenfelder 1:5000, 1:4000 und 1:2000;<br />

c) für gewöhnliche Hauptgrubenrisse und Situationspläne 1:1000;<br />

d) für Spezialrisse zu besonderen Zwecken und zur Darstellung sehr<br />

verwickelter örtlicher Verhältnisse l: 500 und l: 250.<br />

Jeder Riß muß versehen sein<br />

1) mit-, einer Aufschrift, welche den Gegenstand der Darstellung kurz<br />

benennt;<br />

2) mit einem sorgfältig und genau gezeichneten Maßstab, welchem<br />

das Verjüngungsverhältniß in Zahlen beizusetzen ist;

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