DIE GEMEINDE
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Foto: Shutterstock<br />
Marco Zancanella<br />
Das Kassationsgericht hat nun ein<br />
endgültiges Urteil zugunsten der<br />
Gemeinden gefällt, indem es bestätigt<br />
hat, dass die landwirtschaftlichen Genossenschaften<br />
kein Anrecht auf die<br />
Rückerstattung der Liegenschaftssteuer<br />
haben. Dadurch wurde einer Geschichte<br />
ein Ende gesetzt, die im Dezember des<br />
Jahres 2003 ihren Anfang genommen<br />
hatte, als 70 landwirtschaftliche Genossenschaften<br />
aus 34 Gemeinden Südtirols<br />
nach dem Motto: „Entschuldigt, wir haben<br />
irrtümlicherweise bezahlt, nun gebt uns<br />
unser Geld einschließlich Zinsen zurück!“,<br />
die Rückzahlung aller ab dem Jahr 2000<br />
getätigten ICI-Einzahlungen forderten.<br />
Was damals wahrscheinlich unterschätzt<br />
wurde, war das Ausmaß der Forderungen –<br />
rund 5,2 Millionen Euro ohne Zinsen –<br />
und das finanzielle Tohuwabohu, das<br />
THEMA<br />
<strong>GEMEINDE</strong>IMMOBILIENSTEUER – LANDWIRTSCHAFTLICHE GENOSSENSCHAFTEN<br />
Sechs lange Jahre<br />
sind verstrichen...<br />
Sechs Jahre mit zahlreichen Überraschungen und Stellungnahmen sind vergangen, bis<br />
endlich ein Schlussstrich unter die Diskussion, die die Öffentlichkeit gefesselt hat, und<br />
den Streitfall zwischen den landwirtschaftlichen Genossenschaften und den Gemeinden<br />
über die Einzahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (ICI) gezogen werden konnte.<br />
durch die Rückzahlungen entstanden<br />
wäre. Für einige Gemeinden im Vinschgau<br />
und Überetsch wäre die Rückzahlungsverpflichtung<br />
ein herber Schlag<br />
gewesen, da in diesen Gemeinden die<br />
meisten Immobilien als Erstwohnungen<br />
oder landwirtschaftliche Wohngebäude<br />
eingestuft sind und der Löwenanteil<br />
der ICI-Einnahmen von den Genossenschaften<br />
stammt. Von jenen Genossenschaften,<br />
die Eigentümerinnen von<br />
Gebäuden sind, in denen nicht ausschließlich<br />
die auf eigenem Grund und<br />
Boden angebauten und geernteten<br />
Produkte bearbeitet, konserviert<br />
und verarbeitet<br />
werden, sondern auch<br />
die von Dritten (den<br />
Genossenschaftsmitgliedern)<br />
abgelieferten<br />
Produkte. Diese Gebäude<br />
sind aufgrund<br />
ihrer Größe, Ausstattung und Lage nur<br />
schwer als landwirtschaftliche Gebäude<br />
einzustufen und z.B. mit einem Stall oder<br />
einer Traktorgarage zu vergleichen.<br />
Damoklesschwert für die<br />
Gemeinden<br />
Im Falle einer Rückerstattung hätten die<br />
Gemeinden sich entscheiden müssen,<br />
entweder die Gemeindeliegenschaftssteuer<br />
für alle anderen Steuerpflichtigen<br />
zu erhöhen – ganz entgegen dem<br />
Grundsatz der Steuergerechtigkeit<br />
– oder die Ausgaben<br />
für wichtigeDienstleistungen<br />
und Inves-<br />
t i t i o n e n<br />
zugunsten<br />
Am 21. August 2009 sind die 19 Urteile zur ICI-Einzahlung der landwirtschaftlichen Genossenschaften<br />
gefällt worden - es besteht keine Rückzahlungspflicht für die Gemeinden.