Gemeinde Apelern - Samtgemeinde Rodenberg
Gemeinde Apelern - Samtgemeinde Rodenberg
Gemeinde Apelern - Samtgemeinde Rodenberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.3 Vorschläge / Ziele für den privaten Bereich<br />
3.3.1 Ortsbild / Gestaltungshinweise<br />
INGENIEURBÜRO KIRCHNER, Teichstrasse 3, 31655 Stadthagen<br />
Dorferneuerung „<strong>Apelern</strong>, Reinsdorf, Lyhren<br />
Ziel der Dorferneuerung für das Ortsbild sollte immer der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der<br />
ortstypischen Ansicht und Ortsstruktur sein.<br />
Die Einwohner <strong>Apelern</strong>s, Reinsdorfs und Lyhrens haben ab voraussichtlich 2012 in den<br />
folgenden ca. 8 Jahren durch die Aufnahme des Ortes in das Dorferneuerungsprogramm die<br />
Möglichkeit, ihre Wohn- u. Nebengebäude mit nicht rückzahlbaren Fördergeldern von derzeit<br />
30% der Investitionssumme zu sanieren/renovieren.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
WICHTIG:<br />
Das Gebäude ist ein dorftypisches, Ortsbild prägendes ehemaliges landwirtschaftliches<br />
Wohn- und/oder Wirtschaftsgebäude aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg.<br />
Das Gebäude weist noch ortstypische Bauelemente auf und/oder soll wieder ortstypisch<br />
saniert werden. Die ortstypischen / untypischen Elemente werden auf den folgenden<br />
Seiten noch genauer erläutert (s. auch Anhang „Gestaltungsempfehlungen“).<br />
Die Investitionssumme beträgt zurzeit mindestens ca. 8.700 Euro. Diese Summe ergibt<br />
sich aus der erforderlichen Mindestförderhöhe von 2.500 Euro = 30 % der<br />
Investitionssumme.<br />
Mit der Ausführung ist noch nicht begonnen worden. Es wird von der Bewilligungsstelle,<br />
dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN,<br />
Direktion Hannover), sonst davon ausgegangen, dass die Zuschüsse nicht benötigt<br />
werden. Es findet vor Erteilung einer Bewilligung ein Ortstermin statt, in dem die<br />
Förderfähigkeit der Maßnahme und der „Nichtbeginn“ überprüft werden.<br />
Die Arbeiten werden von einem Unternehmer durchgeführt. Eigenleistungen sind<br />
möglich, förderfähig sind dann aber nur die reinen Materialkosten, nicht die eigenen<br />
Arbeitsstunden<br />
Förderfähig sind im Wesentlichen Maßnahmen an der Außenhaut von Gebäuden, zur<br />
Erhaltung der Bausubstanz und Maßnahmen zur Gestaltung des Außenbereichs.<br />
Landwirte haben außerdem noch die Möglichkeit zur Umnutzung von Gebäuden. Hier<br />
gelten dann allerdings gesonderte Förderbedingungen.<br />
Vor Ausführung einer Sanierungsmaßnahme sollte immer eine Abstimmung / Beratung mit dem<br />
zur Umsetzungsbegleitung beauftragten Planungsbüro stattfinden, um eine ortstypische<br />
Gestaltung und damit auch die Möglichkeit zum Erhalt von Fördergeldern sicherzustellen.<br />
Die Beratung durch das Planungsbüro ist für den Eigentümer des Gebäudes kostenfrei, die<br />
Beratungskosten werden von der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />
Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor vom Landesamt für Geoinformation<br />
und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN, Direktion Hannover) ein schriftlicher<br />
Zuwendungsbescheid vorliegt.<br />
48