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Gemeinde Apelern - Samtgemeinde Rodenberg

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3.3 Vorschläge / Ziele für den privaten Bereich<br />

3.3.1 Ortsbild / Gestaltungshinweise<br />

INGENIEURBÜRO KIRCHNER, Teichstrasse 3, 31655 Stadthagen<br />

Dorferneuerung „<strong>Apelern</strong>, Reinsdorf, Lyhren<br />

Ziel der Dorferneuerung für das Ortsbild sollte immer der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der<br />

ortstypischen Ansicht und Ortsstruktur sein.<br />

Die Einwohner <strong>Apelern</strong>s, Reinsdorfs und Lyhrens haben ab voraussichtlich 2012 in den<br />

folgenden ca. 8 Jahren durch die Aufnahme des Ortes in das Dorferneuerungsprogramm die<br />

Möglichkeit, ihre Wohn- u. Nebengebäude mit nicht rückzahlbaren Fördergeldern von derzeit<br />

30% der Investitionssumme zu sanieren/renovieren.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

WICHTIG:<br />

Das Gebäude ist ein dorftypisches, Ortsbild prägendes ehemaliges landwirtschaftliches<br />

Wohn- und/oder Wirtschaftsgebäude aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg.<br />

Das Gebäude weist noch ortstypische Bauelemente auf und/oder soll wieder ortstypisch<br />

saniert werden. Die ortstypischen / untypischen Elemente werden auf den folgenden<br />

Seiten noch genauer erläutert (s. auch Anhang „Gestaltungsempfehlungen“).<br />

Die Investitionssumme beträgt zurzeit mindestens ca. 8.700 Euro. Diese Summe ergibt<br />

sich aus der erforderlichen Mindestförderhöhe von 2.500 Euro = 30 % der<br />

Investitionssumme.<br />

Mit der Ausführung ist noch nicht begonnen worden. Es wird von der Bewilligungsstelle,<br />

dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN,<br />

Direktion Hannover), sonst davon ausgegangen, dass die Zuschüsse nicht benötigt<br />

werden. Es findet vor Erteilung einer Bewilligung ein Ortstermin statt, in dem die<br />

Förderfähigkeit der Maßnahme und der „Nichtbeginn“ überprüft werden.<br />

Die Arbeiten werden von einem Unternehmer durchgeführt. Eigenleistungen sind<br />

möglich, förderfähig sind dann aber nur die reinen Materialkosten, nicht die eigenen<br />

Arbeitsstunden<br />

Förderfähig sind im Wesentlichen Maßnahmen an der Außenhaut von Gebäuden, zur<br />

Erhaltung der Bausubstanz und Maßnahmen zur Gestaltung des Außenbereichs.<br />

Landwirte haben außerdem noch die Möglichkeit zur Umnutzung von Gebäuden. Hier<br />

gelten dann allerdings gesonderte Förderbedingungen.<br />

Vor Ausführung einer Sanierungsmaßnahme sollte immer eine Abstimmung / Beratung mit dem<br />

zur Umsetzungsbegleitung beauftragten Planungsbüro stattfinden, um eine ortstypische<br />

Gestaltung und damit auch die Möglichkeit zum Erhalt von Fördergeldern sicherzustellen.<br />

Die Beratung durch das Planungsbüro ist für den Eigentümer des Gebäudes kostenfrei, die<br />

Beratungskosten werden von der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />

Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor vom Landesamt für Geoinformation<br />

und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN, Direktion Hannover) ein schriftlicher<br />

Zuwendungsbescheid vorliegt.<br />

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