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Gemeinde Apelern - Samtgemeinde Rodenberg

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4.4 Privater Bedarf<br />

INGENIEURBÜRO KIRCHNER, Teichstrasse 3, 31655 Stadthagen<br />

Dorferneuerung „<strong>Apelern</strong>, Reinsdorf, Lyhren<br />

Bei der Fragebogenaktion konnten die Einwohner der 3 Orte angeben, ob sie in den nächsten<br />

Jahren Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden planen:<br />

<strong>Apelern</strong><br />

Reinsdorf<br />

Lyhren<br />

Gesamtbedarf nach Fragebogen<br />

ja nein keine Angabe<br />

21 88 26<br />

ja nein keine Angabe<br />

30 11 13<br />

ja nein keine Angabe<br />

12 4 0<br />

ja nein keine Angabe<br />

63 103 39<br />

Aufgrund der großen Anzahl an noch vorhandenen ortsbildprägenden Gebäuden in den 3 Orten<br />

ist damit zu rechnen, dass der Bedarf deutlich höher ist, als bei der Fragebogenaktion ermittelt<br />

wurde (nicht jeder hat einen Fragebogen abgegeben).<br />

Förderfähige Anwesen im Sinne der Dorferneuerung wurden in einer Objektkartei erfasst und<br />

nach ihrem gestalterischen und funktionellen Zustand bewertet. Insgesamt wurden 229<br />

Gebäude aufgenommen.<br />

Bewertet wurden nur die von der Straßenseite einsehbaren Bereiche der einzelnen<br />

Grundstücke. Auf viele Grundstücken befinden sich zusätzlich noch ein bis mehrere<br />

Nebengebäude im rückwärtigen Bereich, die zwar in der Objektkartei nicht einzeln erfasst, im<br />

Bedarfsfall natürlich trotzdem förderfähig sind, falls sie den Förderkriterien entsprechen.<br />

Für die Ermittlung der benötigten Fördersumme für private Maßnahmen wurde die Anzahl der 63<br />

sanierungsbereiten Einwohner mit einer mittleren Fördersumme von 10.000 € multipliziert.<br />

Es ergibt sich somit für private Maßnahmen ein Zuwendungsbedarf von<br />

ca. 630.000 €<br />

der angesichts der vielen dorftypischen Gebäude nicht zu hoch gegriffen ist.<br />

Vor Ausführung einer Sanierungsmaßnahme sollte immer eine Abstimmung / Beratung mit dem<br />

zur Umsetzungsbegleitung beauftragten Planungsbüro stattfinden, um eine ortstypische<br />

Gestaltung und damit auch die Möglichkeit zum Erhalt von Fördergeldern sicherzustellen.<br />

Die Beratung durch das Planungsbüro ist für den Eigentümer des Gebäudes kostenfrei,<br />

die Beratungskosten werden von der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />

Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor vom Amt für Landentwicklung ein<br />

schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt!<br />

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