Gemeinde Apelern - Samtgemeinde Rodenberg
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4.4 Privater Bedarf<br />
INGENIEURBÜRO KIRCHNER, Teichstrasse 3, 31655 Stadthagen<br />
Dorferneuerung „<strong>Apelern</strong>, Reinsdorf, Lyhren<br />
Bei der Fragebogenaktion konnten die Einwohner der 3 Orte angeben, ob sie in den nächsten<br />
Jahren Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden planen:<br />
<strong>Apelern</strong><br />
Reinsdorf<br />
Lyhren<br />
Gesamtbedarf nach Fragebogen<br />
ja nein keine Angabe<br />
21 88 26<br />
ja nein keine Angabe<br />
30 11 13<br />
ja nein keine Angabe<br />
12 4 0<br />
ja nein keine Angabe<br />
63 103 39<br />
Aufgrund der großen Anzahl an noch vorhandenen ortsbildprägenden Gebäuden in den 3 Orten<br />
ist damit zu rechnen, dass der Bedarf deutlich höher ist, als bei der Fragebogenaktion ermittelt<br />
wurde (nicht jeder hat einen Fragebogen abgegeben).<br />
Förderfähige Anwesen im Sinne der Dorferneuerung wurden in einer Objektkartei erfasst und<br />
nach ihrem gestalterischen und funktionellen Zustand bewertet. Insgesamt wurden 229<br />
Gebäude aufgenommen.<br />
Bewertet wurden nur die von der Straßenseite einsehbaren Bereiche der einzelnen<br />
Grundstücke. Auf viele Grundstücken befinden sich zusätzlich noch ein bis mehrere<br />
Nebengebäude im rückwärtigen Bereich, die zwar in der Objektkartei nicht einzeln erfasst, im<br />
Bedarfsfall natürlich trotzdem förderfähig sind, falls sie den Förderkriterien entsprechen.<br />
Für die Ermittlung der benötigten Fördersumme für private Maßnahmen wurde die Anzahl der 63<br />
sanierungsbereiten Einwohner mit einer mittleren Fördersumme von 10.000 € multipliziert.<br />
Es ergibt sich somit für private Maßnahmen ein Zuwendungsbedarf von<br />
ca. 630.000 €<br />
der angesichts der vielen dorftypischen Gebäude nicht zu hoch gegriffen ist.<br />
Vor Ausführung einer Sanierungsmaßnahme sollte immer eine Abstimmung / Beratung mit dem<br />
zur Umsetzungsbegleitung beauftragten Planungsbüro stattfinden, um eine ortstypische<br />
Gestaltung und damit auch die Möglichkeit zum Erhalt von Fördergeldern sicherzustellen.<br />
Die Beratung durch das Planungsbüro ist für den Eigentümer des Gebäudes kostenfrei,<br />
die Beratungskosten werden von der <strong>Gemeinde</strong> übernommen.<br />
Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor vom Amt für Landentwicklung ein<br />
schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt!<br />
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