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Bericht Gesamtkonzept Pflegekinderarbeit in Münster - Moses Online

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Dies können therapeutisch-psychologische, lernpädagogische oder sozialpädagogische<br />

Hilfen, z. B. im Rahmen <strong>in</strong>stitutioneller Erziehungsberatung (§ 28 SGB<br />

VIII), wie auch e<strong>in</strong>e Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) oder <strong>in</strong>tensive<br />

sozialpädagogische E<strong>in</strong>zelbetreuung (§ 35 SGB VIII) se<strong>in</strong>.<br />

Für Jugendliche, die durch e<strong>in</strong>e konflikthafte Abhängigkeitsbeziehung zu ihren<br />

Pflegepersonen <strong>in</strong> ihrer Persönlichkeitsentwicklung stark bee<strong>in</strong>trächtigt werden,<br />

kann auch e<strong>in</strong>e Hilfe zur Erziehung außerhalb der Verwandtenpflegefamilie<br />

s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, z. B. im Rahmen e<strong>in</strong>es Lebensortwechsels <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Jugendwohngeme<strong>in</strong>schaft.<br />

Hiermit ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e länger dauernde <strong>in</strong>tensive fachliche<br />

Beratung und Hilfeplanung unter E<strong>in</strong>beziehung aller Beteiligten verbunden.<br />

Rechtliche Beratung bei Ause<strong>in</strong>andersetzungen über personensorgerechtliche<br />

Befugnisse<br />

Die Situation von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong> Verwandtenpflege ist oftmals<br />

dadurch gekennzeichnet, dass ihr Sorgerechtsstatus (K<strong>in</strong>deseltern) und ihre<br />

soziale Zugehörigkeit (K<strong>in</strong>d lebt im Haushalt der Großeltern) ause<strong>in</strong>anderfallen.<br />

Dies führt bei den Betroffenen nicht selten zu Irritationen.<br />

Im Rahmen der Bestimmungen des § 1688 Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)<br />

s<strong>in</strong>d die Pflegepersonen befugt, „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ für<br />

das <strong>in</strong> ihrem Haushalt lebende Pflegek<strong>in</strong>d zu entscheiden, falls der Inhaber der<br />

elterlichen Sorge nicht etwas anderes erklärt oder das Familiengericht etwas<br />

anderes angeordnet hat.<br />

In der Regel haben die Pflegepersonen Vollmachten <strong>in</strong> juristisch ausreichender<br />

Form von den Personensorgeberechtigten.<br />

Regelungsbedarf besteht aber <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen sorgeberechtigte Eltern<br />

die Vertretungsmacht der Pflegeperson soweit e<strong>in</strong>schränken, dass dies e<strong>in</strong>e<br />

dem Wohl der M<strong>in</strong>derjährigen förderliche Erziehung nicht mehr ermöglicht.<br />

Durch vermittelnde Beratung gemäß § 38 SGB VIII kann zwischen den Beteiligten<br />

entweder e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Lösung erzielt werden, oder es bleibt<br />

Aufgabe der Pflegeperson, e<strong>in</strong>e Regelung des Familiengerichtes zur Übertragung<br />

von Angelegenheiten der elterlichen Sorge nach § 1630 Abs. 3 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch (BGB) zu erwirken oder bei Gefährdung des K<strong>in</strong>deswohls über<br />

das Jugendamt e<strong>in</strong>en gerichtlichen Beschluss zur E<strong>in</strong>schränkung des elterlichen<br />

Sorgerechtes nach § 1666 BGB herbeizuführen.<br />

Das Amt für K<strong>in</strong>der, Jugendliche und Familien wird dazu - wie auch zu Anträgen<br />

auf Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB - vom Gericht angehört.<br />

Unterstützung bei problemhaften Umgang zwischen Eltern und K<strong>in</strong>d<br />

Im Familiensystem können problematische Abhängigkeitsbeziehungen zwischen<br />

den Angehörigen zu gestörten Beziehungen oder gar zur Entfremdung<br />

führen, die Auswirkungen auch auf das <strong>in</strong> der Verwandtschaft lebende K<strong>in</strong>d haben.<br />

Kommt es bei diesen Pflegeverhältnissen zu Kontaktabbrüchen zwischen<br />

den leiblichen Eltern und ihrem K<strong>in</strong>d, so ist das Jugendamt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Mittlerfunktion<br />

gefragt. Bei den Bemühungen, geme<strong>in</strong>sam mit allen Beteiligten tragfähige<br />

Lösungen zum weiteren Umgang mite<strong>in</strong>ander zu f<strong>in</strong>den, sieht sich das Jugendamt<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Wohl des K<strong>in</strong>des im H<strong>in</strong>blick auf se<strong>in</strong>e weitere<br />

Entwicklung verpflichtet.<br />

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