Bericht Gesamtkonzept Pflegekinderarbeit in Münster - Moses Online
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Dies können therapeutisch-psychologische, lernpädagogische oder sozialpädagogische<br />
Hilfen, z. B. im Rahmen <strong>in</strong>stitutioneller Erziehungsberatung (§ 28 SGB<br />
VIII), wie auch e<strong>in</strong>e Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) oder <strong>in</strong>tensive<br />
sozialpädagogische E<strong>in</strong>zelbetreuung (§ 35 SGB VIII) se<strong>in</strong>.<br />
Für Jugendliche, die durch e<strong>in</strong>e konflikthafte Abhängigkeitsbeziehung zu ihren<br />
Pflegepersonen <strong>in</strong> ihrer Persönlichkeitsentwicklung stark bee<strong>in</strong>trächtigt werden,<br />
kann auch e<strong>in</strong>e Hilfe zur Erziehung außerhalb der Verwandtenpflegefamilie<br />
s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, z. B. im Rahmen e<strong>in</strong>es Lebensortwechsels <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Jugendwohngeme<strong>in</strong>schaft.<br />
Hiermit ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>e länger dauernde <strong>in</strong>tensive fachliche<br />
Beratung und Hilfeplanung unter E<strong>in</strong>beziehung aller Beteiligten verbunden.<br />
Rechtliche Beratung bei Ause<strong>in</strong>andersetzungen über personensorgerechtliche<br />
Befugnisse<br />
Die Situation von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen <strong>in</strong> Verwandtenpflege ist oftmals<br />
dadurch gekennzeichnet, dass ihr Sorgerechtsstatus (K<strong>in</strong>deseltern) und ihre<br />
soziale Zugehörigkeit (K<strong>in</strong>d lebt im Haushalt der Großeltern) ause<strong>in</strong>anderfallen.<br />
Dies führt bei den Betroffenen nicht selten zu Irritationen.<br />
Im Rahmen der Bestimmungen des § 1688 Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)<br />
s<strong>in</strong>d die Pflegepersonen befugt, „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ für<br />
das <strong>in</strong> ihrem Haushalt lebende Pflegek<strong>in</strong>d zu entscheiden, falls der Inhaber der<br />
elterlichen Sorge nicht etwas anderes erklärt oder das Familiengericht etwas<br />
anderes angeordnet hat.<br />
In der Regel haben die Pflegepersonen Vollmachten <strong>in</strong> juristisch ausreichender<br />
Form von den Personensorgeberechtigten.<br />
Regelungsbedarf besteht aber <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen sorgeberechtigte Eltern<br />
die Vertretungsmacht der Pflegeperson soweit e<strong>in</strong>schränken, dass dies e<strong>in</strong>e<br />
dem Wohl der M<strong>in</strong>derjährigen förderliche Erziehung nicht mehr ermöglicht.<br />
Durch vermittelnde Beratung gemäß § 38 SGB VIII kann zwischen den Beteiligten<br />
entweder e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Lösung erzielt werden, oder es bleibt<br />
Aufgabe der Pflegeperson, e<strong>in</strong>e Regelung des Familiengerichtes zur Übertragung<br />
von Angelegenheiten der elterlichen Sorge nach § 1630 Abs. 3 Bürgerliches<br />
Gesetzbuch (BGB) zu erwirken oder bei Gefährdung des K<strong>in</strong>deswohls über<br />
das Jugendamt e<strong>in</strong>en gerichtlichen Beschluss zur E<strong>in</strong>schränkung des elterlichen<br />
Sorgerechtes nach § 1666 BGB herbeizuführen.<br />
Das Amt für K<strong>in</strong>der, Jugendliche und Familien wird dazu - wie auch zu Anträgen<br />
auf Regelung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB - vom Gericht angehört.<br />
Unterstützung bei problemhaften Umgang zwischen Eltern und K<strong>in</strong>d<br />
Im Familiensystem können problematische Abhängigkeitsbeziehungen zwischen<br />
den Angehörigen zu gestörten Beziehungen oder gar zur Entfremdung<br />
führen, die Auswirkungen auch auf das <strong>in</strong> der Verwandtschaft lebende K<strong>in</strong>d haben.<br />
Kommt es bei diesen Pflegeverhältnissen zu Kontaktabbrüchen zwischen<br />
den leiblichen Eltern und ihrem K<strong>in</strong>d, so ist das Jugendamt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Mittlerfunktion<br />
gefragt. Bei den Bemühungen, geme<strong>in</strong>sam mit allen Beteiligten tragfähige<br />
Lösungen zum weiteren Umgang mite<strong>in</strong>ander zu f<strong>in</strong>den, sieht sich das Jugendamt<br />
<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Wohl des K<strong>in</strong>des im H<strong>in</strong>blick auf se<strong>in</strong>e weitere<br />
Entwicklung verpflichtet.<br />
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