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nordstrasse 55 - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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rung der Interessen gegenüber den<br />

anderen Wohnungseigentümern<br />

der Eigentümergemeinschaft, sowie<br />

die Gewährleistungsbegehungen<br />

vor Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />

zur Mängelaufnahme<br />

und Überwachung der Mängelbeseitigung.<br />

Für den Fall, dass der<br />

Investor fachlich oder zeitlich oder<br />

aus sonstigen Gründen nicht in der<br />

Lage ist, diese zur Rentabilität und<br />

Werthaltigkeit wichtigen Maßnahmen<br />

selbst oder mit Hilfe hier<strong>für</strong><br />

separat zu honorierender, wohnungswirtschaftlich<br />

erfahrener Personen<br />

durchzuführen, können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der<br />

Rentabilität und der Werthaltigkeit<br />

eintreten.<br />

Von den anfallenden Aufgaben<br />

kann sich der Erwerber zum Teil<br />

dadurch befreien, dass er das Angebot<br />

annimmt, die Verwaltung<br />

seines Sondereigentums durch den<br />

Verwalter des Gemeinschaftseigentums<br />

übernehmen zu lassen. Das<br />

Risiko des Mietausfalls besteht jedoch<br />

auch bei der Beauftragung<br />

der Sondereigentumsverwaltung.<br />

Insofern trägt der Investor als Vermieter<br />

generell das Risiko, dass<br />

seine Wohnung leer steht oder dass<br />

es aufgrund Nichtzahlung des Mieters<br />

zu Mietausfällen und weiteren<br />

finanziellen Belastungen des Vermieters<br />

kommen kann. Zur näheren<br />

Ausgestaltung der Verwaltungsverträge<br />

wird auf die Ausführung<br />

zum rechtlichen Konzept in diesem<br />

Prospekt verwiesen.<br />

VI. Verwaltung<br />

Da die nachhaltige Betreuung der<br />

Immobilie erfahrungsgemäß eine<br />

unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong><br />

die Rentabilität und die Werthaltigkeit<br />

ist, erfolgt die Folgebetreuung<br />

durch eine vom Bauträger empfohlene<br />

Hausverwaltung, die Sachsengrund<br />

Hausverwaltungsgesellschaft<br />

mbH. Die Bestellung erfolgt in der<br />

Teilungserklärung zunächst <strong>für</strong> die<br />

Dauer von 5 Jahren. Der aktuelle<br />

Stand kann beim Verkäufer erfragt<br />

werden. Der Bauträger unterstützt<br />

die Hausverwaltung und nimmt<br />

bei Bedarf, wenn von ausreichend<br />

Investoren gewünscht, an den<br />

Wohnungseigentümerversammlungen<br />

teil. Die monatlich <strong>für</strong> die<br />

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

entstehenden Kosten trägt<br />

der Erwerber und sind von diesem<br />

in seine Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen. Daneben wird dem<br />

Erwerber der Verwaltungsvertrag<br />

<strong>für</strong> das Sondereigentum optional<br />

angeboten. Auch diese Kosten hat<br />

der Erwerber ggf. gesondert zu<br />

tragen und bei seiner Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen. Die Kosten<br />

<strong>für</strong> die laufende Bewirtschaftung<br />

wurden entsprechend den Erfahrungswerten<br />

der aus bereits in der<br />

Vermietungsphase befindlichen<br />

Wohnungen kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskostenverschlechtern<br />

die Rentabilität der Investition.<br />

Dazu kommen noch die ggf. anfallenden<br />

Kosten des Steuerberaters<br />

des Investors. Kosten der Verwaltung<br />

können üblicherweise nicht<br />

auf die Mieter umgelegt werden.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer<br />

Immobilieninvestition besteht die<br />

Gefahr der Wertminderung, eingeschränkte<br />

Vermietbarkeit sowie vermeidbarerReparaturaufwendungen.<br />

Zu einer guten Verwaltung<br />

gehört auch die sorgfältige Pflege<br />

der Außenanlagen.<br />

Zu den konkreten Gebühren <strong>für</strong><br />

die Verwaltung wird auf die Angaben<br />

im Angebot verwiesen. Zur<br />

rechtlichen Konzeption wird auf<br />

die Ausführungen in diesem Prospekt<br />

verwiesen.<br />

VII. Pflege-, Erhaltungs- und<br />

Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich <strong>für</strong> eine Investition in eine<br />

Immobilie entscheidet, ist gehalten,<br />

langfristig zu denken. Zur langfristigen<br />

Planung gehört die rechtzeitige<br />

Vorsorge <strong>für</strong> zukünftig notwendig<br />

werdende Instandhaltungen<br />

und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde<br />

liegenden Teilungserklärung ist<br />

demnach die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />

vorgesehen. Die<br />

Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />

wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

im Rahmen der<br />

Eigentümerversammlung festgelegt.<br />

Die Instandhaltungsrücklage<br />

wird gebildet, damit anfallende<br />

Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />

(z. B. Dach, Fassade,<br />

Treppenhaus, Heizungsanlage<br />

etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />

gezahlt werden können.<br />

Erfahrungsgemäß fallen vor<br />

allem in den Anfangsjahren geringere<br />

Ausgaben als die vorgesehene<br />

Instandhaltungsrücklage an. Die<br />

Instandhaltungsrücklage erhöht<br />

sich somit sukzessive und steht in<br />

späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />

zur<br />

Verfügung. Als Kalkulationsgrundlage<br />

werden im hier vorliegenden<br />

Angebot die anfänglichen monatlichen<br />

Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage<br />

mit pauschal 0,40<br />

Euro inkl. MWSt. je m 2 festgelegt.<br />

Da dieser Betrag nicht auf der Basis<br />

der Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile<br />

ermittelt wurde und<br />

nicht der in § 28 Abs. 2 BV genanntenInstandhaltungskostenpauschale<br />

entspricht, ist die Instandhal-

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