nordstrasse 55 - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
nordstrasse 55 - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
nordstrasse 55 - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
rung der Interessen gegenüber den<br />
anderen Wohnungseigentümern<br />
der Eigentümergemeinschaft, sowie<br />
die Gewährleistungsbegehungen<br />
vor Ablauf der Gewährleistungsfrist<br />
zur Mängelaufnahme<br />
und Überwachung der Mängelbeseitigung.<br />
Für den Fall, dass der<br />
Investor fachlich oder zeitlich oder<br />
aus sonstigen Gründen nicht in der<br />
Lage ist, diese zur Rentabilität und<br />
Werthaltigkeit wichtigen Maßnahmen<br />
selbst oder mit Hilfe hier<strong>für</strong><br />
separat zu honorierender, wohnungswirtschaftlich<br />
erfahrener Personen<br />
durchzuführen, können erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der<br />
Rentabilität und der Werthaltigkeit<br />
eintreten.<br />
Von den anfallenden Aufgaben<br />
kann sich der Erwerber zum Teil<br />
dadurch befreien, dass er das Angebot<br />
annimmt, die Verwaltung<br />
seines Sondereigentums durch den<br />
Verwalter des Gemeinschaftseigentums<br />
übernehmen zu lassen. Das<br />
Risiko des Mietausfalls besteht jedoch<br />
auch bei der Beauftragung<br />
der Sondereigentumsverwaltung.<br />
Insofern trägt der Investor als Vermieter<br />
generell das Risiko, dass<br />
seine Wohnung leer steht oder dass<br />
es aufgrund Nichtzahlung des Mieters<br />
zu Mietausfällen und weiteren<br />
finanziellen Belastungen des Vermieters<br />
kommen kann. Zur näheren<br />
Ausgestaltung der Verwaltungsverträge<br />
wird auf die Ausführung<br />
zum rechtlichen Konzept in diesem<br />
Prospekt verwiesen.<br />
VI. Verwaltung<br />
Da die nachhaltige Betreuung der<br />
Immobilie erfahrungsgemäß eine<br />
unabdingbare Voraussetzung <strong>für</strong><br />
die Rentabilität und die Werthaltigkeit<br />
ist, erfolgt die Folgebetreuung<br />
durch eine vom Bauträger empfohlene<br />
Hausverwaltung, die Sachsengrund<br />
Hausverwaltungsgesellschaft<br />
mbH. Die Bestellung erfolgt in der<br />
Teilungserklärung zunächst <strong>für</strong> die<br />
Dauer von 5 Jahren. Der aktuelle<br />
Stand kann beim Verkäufer erfragt<br />
werden. Der Bauträger unterstützt<br />
die Hausverwaltung und nimmt<br />
bei Bedarf, wenn von ausreichend<br />
Investoren gewünscht, an den<br />
Wohnungseigentümerversammlungen<br />
teil. Die monatlich <strong>für</strong> die<br />
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />
entstehenden Kosten trägt<br />
der Erwerber und sind von diesem<br />
in seine Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen. Daneben wird dem<br />
Erwerber der Verwaltungsvertrag<br />
<strong>für</strong> das Sondereigentum optional<br />
angeboten. Auch diese Kosten hat<br />
der Erwerber ggf. gesondert zu<br />
tragen und bei seiner Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen. Die Kosten<br />
<strong>für</strong> die laufende Bewirtschaftung<br />
wurden entsprechend den Erfahrungswerten<br />
der aus bereits in der<br />
Vermietungsphase befindlichen<br />
Wohnungen kalkuliert. Höhere Bewirtschaftungskostenverschlechtern<br />
die Rentabilität der Investition.<br />
Dazu kommen noch die ggf. anfallenden<br />
Kosten des Steuerberaters<br />
des Investors. Kosten der Verwaltung<br />
können üblicherweise nicht<br />
auf die Mieter umgelegt werden.<br />
Bei nachlässiger Verwaltung einer<br />
Immobilieninvestition besteht die<br />
Gefahr der Wertminderung, eingeschränkte<br />
Vermietbarkeit sowie vermeidbarerReparaturaufwendungen.<br />
Zu einer guten Verwaltung<br />
gehört auch die sorgfältige Pflege<br />
der Außenanlagen.<br />
Zu den konkreten Gebühren <strong>für</strong><br />
die Verwaltung wird auf die Angaben<br />
im Angebot verwiesen. Zur<br />
rechtlichen Konzeption wird auf<br />
die Ausführungen in diesem Prospekt<br />
verwiesen.<br />
VII. Pflege-, Erhaltungs- und<br />
Instandhaltungsplanung<br />
Wer sich <strong>für</strong> eine Investition in eine<br />
Immobilie entscheidet, ist gehalten,<br />
langfristig zu denken. Zur langfristigen<br />
Planung gehört die rechtzeitige<br />
Vorsorge <strong>für</strong> zukünftig notwendig<br />
werdende Instandhaltungen<br />
und Instandsetzungen.<br />
Nach der diesem Angebot zugrunde<br />
liegenden Teilungserklärung ist<br />
demnach die Bildung einer Instandhaltungsrücklage<br />
vorgesehen. Die<br />
Höhe der Instandhaltungsrücklage<br />
wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />
im Rahmen der<br />
Eigentümerversammlung festgelegt.<br />
Die Instandhaltungsrücklage<br />
wird gebildet, damit anfallende<br />
Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />
(z. B. Dach, Fassade,<br />
Treppenhaus, Heizungsanlage<br />
etc.) von der Eigentümergemeinschaft<br />
gezahlt werden können.<br />
Erfahrungsgemäß fallen vor<br />
allem in den Anfangsjahren geringere<br />
Ausgaben als die vorgesehene<br />
Instandhaltungsrücklage an. Die<br />
Instandhaltungsrücklage erhöht<br />
sich somit sukzessive und steht in<br />
späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />
zur<br />
Verfügung. Als Kalkulationsgrundlage<br />
werden im hier vorliegenden<br />
Angebot die anfänglichen monatlichen<br />
Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage<br />
mit pauschal 0,40<br />
Euro inkl. MWSt. je m 2 festgelegt.<br />
Da dieser Betrag nicht auf der Basis<br />
der Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile<br />
ermittelt wurde und<br />
nicht der in § 28 Abs. 2 BV genanntenInstandhaltungskostenpauschale<br />
entspricht, ist die Instandhal-