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nordstrasse 55 - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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6<br />

einer noch zu sanierenden Altbauwohnung<br />

erfolgt im Wege eines<br />

Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />

zu einem Festpreis.<br />

Lediglich eine etwaige Erhöhung<br />

der Mehrwertsteuer wird an den<br />

Käufer weiterberechnet. Demnach<br />

erhält der Erwerber eine schlüsselfertig<br />

sanierte Wohnung, wobei<br />

das Risiko von Kostensteigerungen<br />

oder anderer Baurisiken der Veräußerer<br />

trägt. Zahlungen an den<br />

Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />

der Erwerbersicherung nach der<br />

Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). Dies bedeutet, dass der<br />

Erwerber nur in der Höhe Zahlungen<br />

zu leisten hat, wie auch Bauleistungen<br />

durch den Verkäufer<br />

erbracht wurden. Kontrolliert werden<br />

diese Bauleistungen durch den<br />

TÜV. Bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />

kann der Erwerber<br />

<strong>für</strong> den von ihm gezahlten<br />

Kaufpreis durch eine selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft gesichert<br />

werden. Zu berücksichtigen ist,<br />

dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />

der geschuldeten Zahlungen der<br />

Zwangsvollstreckung unterwirft,<br />

zur Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />

daher unter Umständen<br />

kein gesondertes Gerichtsverfahren<br />

notwendig ist. Der Verkäufer<br />

/ Bauträger steht <strong>für</strong> die schlüsselfertige<br />

Bezugsfertigkeit voraussichtlich<br />

bis zum 31.12.2006 ein. Der<br />

genaue Fertigstellungstermin kann<br />

bei der Prospektherausgeberin erfragt<br />

werden. Demgegenüber steht<br />

das Risiko, wenn der Verkäufer /<br />

Bauträger leistungsunfähig wird,<br />

dass Herstellungsansprüche nur<br />

bedingt oder gar nicht gegen ihn<br />

durchgesetzt werden können.<br />

Bei der Überzahlungssicherung der<br />

MaBV ist zu berücksichtigen, dass<br />

hierdurch nur der Kaufpreis abgesichert<br />

ist, nicht aber die mit dem<br />

Ankauf verbundenen Nebenkosten<br />

oder eintretende Verzögerungsschäden.<br />

Diese kann der Erwerber<br />

im Fall der Rückabwicklung nicht<br />

ersetzt erhalten. Auch im Falle der<br />

Zusicherung der Bezugsfertigkeit<br />

kann sich die Baudurchführung<br />

verzögern, bedingt durch Streik,<br />

durch höhere Gewalt, vom Arbeitsamt<br />

bzw. durch berufsständische<br />

Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />

Schlechtwetterlage, Baueinstellung<br />

aufgrund öffentlich-rechtlicher<br />

oder gerichtlicher Entscheidungen<br />

etc., d. h. die Bauzeit verlängern.<br />

Nach Abnahme gewährleistet der<br />

Verkäufer / Bauträger dem Erwerber<br />

5 Jahre ordentliche Mängelbeseitigung,<br />

jedoch nur, wenn Sanierungsleistungen<br />

betroffen sind.<br />

Die ab Abnahme bestehenden<br />

Gewährleistungsansprüche können<br />

verloren gehen, wenn der Bauträger<br />

während dieser Zeit in Insolvenz<br />

gerät. Zur konkreten rechtlichen<br />

Ausgestaltung des Angebotes<br />

(Kaufvertrag, WEG- Verwaltungsvertrag)<br />

sowie den weiteren Vertragsoptionen(Sondereigentumsverwaltung)<br />

verweisen wir auf die<br />

Ausführungen in diesem Prospekt<br />

zum rechtlichen Konzept.<br />

III. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />

sich zu einem großen Teil nach<br />

dem Standort. Hierbei wird unterschieden<br />

zwischen Aktivräumen<br />

(es ziehen mehr Leute in die Gegend)<br />

und Passivräumen (es ziehen<br />

aus der Gegend mehr Leute weg).<br />

Gleichzeitig ist noch einmal weiter<br />

zu unterscheiden in den sogenannten<br />

Makrostandort (Stadt, in welcher<br />

sich die Investition befindet)<br />

und in den sogenannten Mikrostandort<br />

(Stadtteil / Gegend, in<br />

dem sich die Immobilie befindet).<br />

Der angebotene Standort ist im<br />

Prospekt eingehend beschrieben.<br />

Das Umfeld der Wohnanlage, in<br />

der sich die erworbene Eigentumswohnung<br />

befindet, sowie die Entwicklung<br />

der Mieten und Immobilienpreise<br />

können sich – auch in<br />

Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

Schwankungen – nachteilig verändern,<br />

was erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />

haben kann.<br />

IV. Qualität der Baumaßnahme<br />

Der Wert einer Immobilie hängt<br />

wesentlich vom nachfrageorientierten<br />

und modernen Wohnverhältnissen<br />

angepassten Zuschnitt sowie<br />

den üblicherweise gewünschten<br />

Ausstattungsmerkmalen ab. Daneben<br />

ist selbstverständlich auch die<br />

Bauqualität <strong>für</strong> die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend. Vorliegend<br />

wird die Bauqualität, insbesondere<br />

die vertragsgemäße Umsetzung<br />

der im Prospekt enthaltenen<br />

und versprochenen Baubeschreibung<br />

sowie Ausstattung<br />

durch die TÜV-Süd Industrie Service<br />

GmbH überwacht. Trotz des mit<br />

dem TÜV abgeschlossenen Rahmenvertrages<br />

ist nicht auszuschließen,<br />

dass beim Bau offensichtliche<br />

oder verdeckte Mängel auftreten.<br />

Insbesondere bei der hier<br />

vorliegenden Altbausanierung ist<br />

nicht auszuschließen, dass konstruktions-<br />

und insbesondere von der<br />

Altbausubstanz her bedingte negative<br />

Abweichungen von bspw. DIN-<br />

Soll-Normen <strong>für</strong> Neubauten zur<br />

tatsächlichen Ist Aus-führung auftreten<br />

(bspw. Deckenbelastung,<br />

Schallschutz etc.). Wegen der Einzelheiten<br />

zur Flächenberechnung

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