Ausgabe 08/12 - Wirtschaftsjournal
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Für und Wider<br />
Mietrechtsreform<br />
Gesetzentwurf soll energetische Modernisierung erleichtern<br />
wirtschaftsjournal.de/id<strong>12</strong><strong>08</strong>5101<br />
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. Juli das<br />
von der Bundesregierung beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz<br />
abgelehnt, damit auch unter<br />
anderem die Abschaffung des Mietminderungsrechts<br />
bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen.<br />
Gerade diese sind vom Immobilienverband IVD<br />
Mitte-Ost befürwortet worden.<br />
„Wir begrüßen die eindeutige Positionierung der Bundesländer<br />
und fordern die Bundesregierung auf, die Kritik des<br />
Bundesrates ernst zu nehmen. Will die Bundesregierung die<br />
energetische Gebäudesanierung tatsächlich vorantreiben,<br />
darf sie nicht Mieterschutzregelungen abbauen. Notwendig<br />
sind Regelungen und Lösungsvorschläge, wie die energetischen<br />
Sanierungen bezahlt werden sollen. Nach geltendem<br />
Recht droht die Gefahr, dass energetisch modernisierte<br />
Häuser oder Wohnungen für eine Vielzahl von Mietern<br />
unbezahlbar werden. Hier besteht Handlungsbedarf,<br />
hier unternimmt die Bundesregierung bisher aber nichts“,<br />
erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB),<br />
Lukas Siebenkotten, in einer Pressemitteilung.<br />
Der Bundesrat hatte die Abschaffung des Mietminderungsrechts<br />
bei energetischen Modernisierungen, Einschränkungen<br />
der Härtefallregelungen sowie die von der<br />
Bundesregierung geplanten Einschränkungen beim Kündigungsschutz<br />
abgelehnt. Die Bundesregierung kann nun eine<br />
Gegenäußerung zu der Kritik des Bundesrates verfassen.<br />
Voraussichtlich Mitte September wird dann das Mietrechtsänderungsgesetz<br />
im Deutschen Bundestag eingebracht.<br />
Bei den Mitgliedern des Immobilienverbandes Deutschland<br />
Mitte-Ost (IVD Mitte-Ost) stieß der Entwurf der Bundesregierung<br />
überwiegend auf Zustimmung. Sie sahen darin<br />
Anreize für die energetische Sanierung. „Wer die Betriebskosten<br />
einer Immobilie dauerhaft senken will, investiert viel<br />
Geld und trägt ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko.<br />
Dass der Mieter während der Umbauarbeiten bis zu drei<br />
Monaten Beeinträchtigungen dulden muss, ist insofern<br />
gerecht, weil dieser in erster Linie von den geringeren Kosten<br />
profitiert“, argumentiert Karl-Heinz Weiss, Regionalvorsitzender<br />
des IVD Mitte-Ost. Bedenke man, dass rund 75 Prozent<br />
aller Immobilien im Privatbesitz sind, schaffe die Bundesregierung<br />
damit ein Stück weit Sicherheit für Menschen,<br />
die eine Immobilie als Wertanlage beziehungsweise Altersvorsorge<br />
besitzen, so die Begründung des Verbandes.<br />
PM/CH<br />
Recht<br />
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wie bei einer bisher üblichen Insolvenz, sondern<br />
darf in eigener Verantwortung seine Geschäfte<br />
weiterführen. Ein Sachwalter beaufsichtigt die<br />
Sanierung. Die Gläubiger, die Arbeitnehmer und<br />
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<strong>Wirtschaftsjournal</strong> | August 20<strong>12</strong><br />
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