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Das Schlichtungsbüro im<br />
Ribbeck-Haus<br />
Wenn die Luft brennt …<br />
Es menschelt, wie man so schön sagt, ist<br />
ja schließlich auch normal, wenn man in<br />
einer Stadt lebt. Aber überall, wo Menschen<br />
zusammenleben, kommt es hin<br />
und wieder zu Konflikten und es ist unter<br />
„normalen“ Umständen schon schwierig<br />
genug, damit umzugehen.<br />
Mieterstreitigkeiten sind da keine<br />
Seltenheit. Ob durch Lärm,<br />
Gestank, Schmutz oder Rücksichtslosigkeit;<br />
Konflikte und die<br />
daraus resultierenden Begleiterscheinungen<br />
wie etwa Beschimpfungen,<br />
Beschädigungen, Drohungen,<br />
üble Nachrede oder<br />
auch eisiges Schweigen beschleunigen<br />
die Eskalation. Oft wird<br />
aus einer Kleinigkeit eine Tretmühle,<br />
ein Teufelskreis. Das geht<br />
allen Beteiligten an die Nerven,<br />
führt zu Erschöpfungen und<br />
Schlaflosigkeit.<br />
Ist guter Rat teuer? Nein!<br />
Auf Initiative der GESOBAU<br />
wurde Mitte April dieses Jahres<br />
ein Schlichtungsbüro ins Leben<br />
gerufen. Ehrenamtliche Bürgerinnen<br />
und Bürger stehen den<br />
Mietern der GESOBAU kostenlos,<br />
diskret und neutral zur Verfügung.<br />
Hier können Beschwerden<br />
über <strong>Nachbar</strong>schaftsangelegenheiten<br />
vorgebracht werden.<br />
Die Streitschlichter versuchen die<br />
Kontrahenten an einen Tisch zu<br />
bekommen. Dabei geht es nicht<br />
um die Vergangenheit. Vielmehr<br />
wird versucht, für die Zukunft<br />
eine dauerhafte Lösung des Konflikts<br />
zu erarbeiten und den Streit<br />
dauerhaft zu lösen.<br />
Hier ein Beispiel aus einem im<br />
MV stattgefundenen Schlichtungsgespräch:<br />
ausgabe 3/2006<br />
FALLBESCHREIBUNG<br />
Mieter X. wohnt im 8. Stock. Aus Hartz IV<br />
bedingten Gründen, musste Mieter Y., der<br />
im selben Haus eine Wohnung hat, in eine<br />
kleinere Wohnung ziehen und zog vom 6.<br />
in den 9. Stock. Beide Mieter kennen sich<br />
schon seit längerer Zeit. Noch vor dem<br />
Umzug des Mieters Y. verbrachte man gemeinsame<br />
Abende. Gegenseitig half man<br />
sich in schwierigen Situationen.<br />
Unmittelbar nach dem Umzug von Mieter<br />
Y. begann Mieter X. sich zu beschweren.<br />
Die Beschwerden richteten sich auf folgende<br />
Punkte:<br />
1.) Mieter Y. schnippte Zigarettenkippen<br />
von seinem Balkon, die durch Wind auf<br />
dem Balkon von Mieter X. landeten.<br />
2.) Der Hund von Mieter Y. schlug bei jedem<br />
Türklingeln an. Mieter X. beschwert<br />
sich über das häufige Bellen des Hundes.<br />
3.) Mieter X. beklagt sich über starke Lärmbelästigung,<br />
z.B. durch häufiges Duschen,<br />
starkes Auftreten (trampeln) und Möbelrücken<br />
morgens um 4.Uhr.<br />
Trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher<br />
Beschwerden konnte keine Verhaltensänderung<br />
des Mieters Y. erreicht werden.<br />
Die an die GESOBAU gerichteten<br />
Beschwerden konnten nicht bearbeitet<br />
werden, da es sich um eine zivilrechtliche<br />
Einige ehrenamtliche Mitarbeiter des Schlichtungsbüros (v.l.n.r.):<br />
Elke-Maria-Thuma-Pirone, Gertrud Sekowska, Georg J. Ernsting<br />
Aus den Bezirken<br />
Angelegenheit handelt, die ausschließlich<br />
zwischen den Mietparteien zu klären war.<br />
Im Rahmen einer Schlichtungssprechstunde<br />
im Ribbeck-Haus trug Mieter X. sein<br />
Anliegen einem ehrenamtlichen Schlichter<br />
vor. Der Schlichter lud den Mieter Y. zu einem<br />
gemeinsamen Gespräch mit Herrn X.<br />
ein. Als Resultat aus diesem Gespräch<br />
wurde folgende Vereinbarung getroffen:<br />
1.) Mieter Y. kauft sich einen „Sturmaschenbecher“,<br />
der verhindert, dass Kippen<br />
durch starken Wind durch die Luft fliegen.<br />
2.) Mieter Y. stellt tagsüber die Klingel ab.<br />
So hat der Hund keine Veranlassung mehr,<br />
in Abwesenheit von seinem Herrchen zu<br />
bellen.<br />
3.) Mieter X. erklärt sich bereit, den Hund<br />
von Mieter Y. bei dessen längerer Abwesenheit<br />
zu sich zu nehmen.<br />
4.) Mieter X. gesteht ein, dass er bezüglich<br />
des Duschlärms und des starken Trampelns<br />
überreagiert hat und es sich eigentlich<br />
in einem normalen Rahmen bewegt.<br />
5.) Mieter X. lädt Mieter Y. zu seinem<br />
Geburtstag ein. Mieter Y. erklärt sich bereit,<br />
Mieter X. bei der Zubereitung des Geburtstagsessens<br />
zu helfen.<br />
Kontaktdaten GESOBAU<br />
Das Schlichtungsbüro im RIBBECK-HAUS · Senftenberger Ring 54 ·<br />
Rufnummer 4073-1411 · Sprechzeiten: Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von<br />
10 Uhr bis 12 Uhr<br />
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