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Hallo Nachbar - Gesobau

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Das Schlichtungsbüro im<br />

Ribbeck-Haus<br />

Wenn die Luft brennt …<br />

Es menschelt, wie man so schön sagt, ist<br />

ja schließlich auch normal, wenn man in<br />

einer Stadt lebt. Aber überall, wo Menschen<br />

zusammenleben, kommt es hin<br />

und wieder zu Konflikten und es ist unter<br />

„normalen“ Umständen schon schwierig<br />

genug, damit umzugehen.<br />

Mieterstreitigkeiten sind da keine<br />

Seltenheit. Ob durch Lärm,<br />

Gestank, Schmutz oder Rücksichtslosigkeit;<br />

Konflikte und die<br />

daraus resultierenden Begleiterscheinungen<br />

wie etwa Beschimpfungen,<br />

Beschädigungen, Drohungen,<br />

üble Nachrede oder<br />

auch eisiges Schweigen beschleunigen<br />

die Eskalation. Oft wird<br />

aus einer Kleinigkeit eine Tretmühle,<br />

ein Teufelskreis. Das geht<br />

allen Beteiligten an die Nerven,<br />

führt zu Erschöpfungen und<br />

Schlaflosigkeit.<br />

Ist guter Rat teuer? Nein!<br />

Auf Initiative der GESOBAU<br />

wurde Mitte April dieses Jahres<br />

ein Schlichtungsbüro ins Leben<br />

gerufen. Ehrenamtliche Bürgerinnen<br />

und Bürger stehen den<br />

Mietern der GESOBAU kostenlos,<br />

diskret und neutral zur Verfügung.<br />

Hier können Beschwerden<br />

über <strong>Nachbar</strong>schaftsangelegenheiten<br />

vorgebracht werden.<br />

Die Streitschlichter versuchen die<br />

Kontrahenten an einen Tisch zu<br />

bekommen. Dabei geht es nicht<br />

um die Vergangenheit. Vielmehr<br />

wird versucht, für die Zukunft<br />

eine dauerhafte Lösung des Konflikts<br />

zu erarbeiten und den Streit<br />

dauerhaft zu lösen.<br />

Hier ein Beispiel aus einem im<br />

MV stattgefundenen Schlichtungsgespräch:<br />

ausgabe 3/2006<br />

FALLBESCHREIBUNG<br />

Mieter X. wohnt im 8. Stock. Aus Hartz IV<br />

bedingten Gründen, musste Mieter Y., der<br />

im selben Haus eine Wohnung hat, in eine<br />

kleinere Wohnung ziehen und zog vom 6.<br />

in den 9. Stock. Beide Mieter kennen sich<br />

schon seit längerer Zeit. Noch vor dem<br />

Umzug des Mieters Y. verbrachte man gemeinsame<br />

Abende. Gegenseitig half man<br />

sich in schwierigen Situationen.<br />

Unmittelbar nach dem Umzug von Mieter<br />

Y. begann Mieter X. sich zu beschweren.<br />

Die Beschwerden richteten sich auf folgende<br />

Punkte:<br />

1.) Mieter Y. schnippte Zigarettenkippen<br />

von seinem Balkon, die durch Wind auf<br />

dem Balkon von Mieter X. landeten.<br />

2.) Der Hund von Mieter Y. schlug bei jedem<br />

Türklingeln an. Mieter X. beschwert<br />

sich über das häufige Bellen des Hundes.<br />

3.) Mieter X. beklagt sich über starke Lärmbelästigung,<br />

z.B. durch häufiges Duschen,<br />

starkes Auftreten (trampeln) und Möbelrücken<br />

morgens um 4.Uhr.<br />

Trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher<br />

Beschwerden konnte keine Verhaltensänderung<br />

des Mieters Y. erreicht werden.<br />

Die an die GESOBAU gerichteten<br />

Beschwerden konnten nicht bearbeitet<br />

werden, da es sich um eine zivilrechtliche<br />

Einige ehrenamtliche Mitarbeiter des Schlichtungsbüros (v.l.n.r.):<br />

Elke-Maria-Thuma-Pirone, Gertrud Sekowska, Georg J. Ernsting<br />

Aus den Bezirken<br />

Angelegenheit handelt, die ausschließlich<br />

zwischen den Mietparteien zu klären war.<br />

Im Rahmen einer Schlichtungssprechstunde<br />

im Ribbeck-Haus trug Mieter X. sein<br />

Anliegen einem ehrenamtlichen Schlichter<br />

vor. Der Schlichter lud den Mieter Y. zu einem<br />

gemeinsamen Gespräch mit Herrn X.<br />

ein. Als Resultat aus diesem Gespräch<br />

wurde folgende Vereinbarung getroffen:<br />

1.) Mieter Y. kauft sich einen „Sturmaschenbecher“,<br />

der verhindert, dass Kippen<br />

durch starken Wind durch die Luft fliegen.<br />

2.) Mieter Y. stellt tagsüber die Klingel ab.<br />

So hat der Hund keine Veranlassung mehr,<br />

in Abwesenheit von seinem Herrchen zu<br />

bellen.<br />

3.) Mieter X. erklärt sich bereit, den Hund<br />

von Mieter Y. bei dessen längerer Abwesenheit<br />

zu sich zu nehmen.<br />

4.) Mieter X. gesteht ein, dass er bezüglich<br />

des Duschlärms und des starken Trampelns<br />

überreagiert hat und es sich eigentlich<br />

in einem normalen Rahmen bewegt.<br />

5.) Mieter X. lädt Mieter Y. zu seinem<br />

Geburtstag ein. Mieter Y. erklärt sich bereit,<br />

Mieter X. bei der Zubereitung des Geburtstagsessens<br />

zu helfen.<br />

Kontaktdaten GESOBAU<br />

Das Schlichtungsbüro im RIBBECK-HAUS · Senftenberger Ring 54 ·<br />

Rufnummer 4073-1411 · Sprechzeiten: Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von<br />

10 Uhr bis 12 Uhr<br />

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