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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der ... - Mattsee

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<strong>Sitzung</strong>stermin: Montag, den 15.12.2008<br />

<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 19:00 Uhr<br />

<strong>Sitzung</strong>sende: 22:45 Uhr<br />

<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />

Ort, Raum: Seniorenheim Haus Weyerbucht<br />

Anwesend sind:<br />

Herr BGM Matthäus Maislinger ÖVP<br />

Herr VBGM Josef Brandhuber ÖVP<br />

Herr GR Anton Alterdinger ÖVP<br />

Herr GR Gerhard Schöchl ÖVP Anwesend ab 19:45 Uhr<br />

abwesend ab TOP 8<br />

Frau GR Christina Tscherteu ÖVP<br />

Herr GV Bernhard Steiner ÖVP<br />

Herr GV Günther Söllner ÖVP<br />

Frau GV Anna Plank ÖVP<br />

Herr GV Rene Kuel ÖVP<br />

Herr GV Andreas Lackner SPÖ<br />

Herr GR Christian Schmidt SPÖ<br />

Herr GR Hans-Günther Unger SPÖ<br />

Frau GV Drita Krammel SPÖ<br />

Herr GV Franz Pöschl SPÖ<br />

Herr GV Boris Zellner SPÖ<br />

Herr GV Hermann Steiner FPÖ<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Herr GV Josef Lindner ÖVP<br />

Herr GV Andreas Keplinger ÖVP<br />

Herr GV Stefan Handlechner ÖVP<br />

Tagesordnung:<br />

1. Anfragemöglichkeit <strong>der</strong> Bürger <strong>zur</strong> gegenständlichen Tagesordnung<br />

2. GV-Protokoll vom 13.10.2008<br />

3. Raumordnung<br />

3.1. E<strong>der</strong> Georg und Dorothea, Gräbl 1, Ansuchen um Erteilung einer Einzelbewilligung <strong>zur</strong> Errichtung<br />

einer Gartenhütte auf GP 1268/1 KG Obernberg - Beschlussfassung<br />

3.2. Gewerbegebiet Haag II: Bebauungsplan - Beschlussfassung<br />

3.3. Dieter Daum: Berufung gegen Beseitigungsauftrag <strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rechtlich errichteten Holzhütte<br />

auf Gst. Nr. 639/5- Abweisung <strong>der</strong> Berufung, Beschlussfassung<br />

3.4. REK-Än<strong>der</strong>ung: Bauverbotszone im Seeuferbereich - Berichterstattung<br />

4. Voranschlag des Finanzhaushaltes 2009 - Präsention und Beschlussfassung


Seite 2<br />

4.1. Steuern-Abgaben-Gebühren<br />

4.2. Verordnung des Bürgermeisters über die Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ortstaxe -<br />

Beschlussfassung<br />

4.3. Beson<strong>der</strong>e Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt - Präsentation<br />

4.4. Subventionen<br />

4.5. Darlehen - Haftungen - Dauerschuldverpflichtungen<br />

4.6. Cross-Currency-Finanzierung: weitere Vorgangsweise - Beschlussfassung<br />

4.7. Dienstposten- und Stellenplan<br />

4.8. Abfertigung: Vorgangsweise bei Kündigung durch Dienstnehmer - Beschlussfassung<br />

4.9. Jahresvoranschlag 2009: Ordentlicher Haushalt, Mittelfristiger Finanzplan, Außerordentlicher<br />

Haushalt - Beschlussfassung<br />

4.10. Immobilien KG: Jahresvoranschlag 2009 - Beschlussfassung<br />

5. Kontokorrentkredite<br />

6. Darlehensaufnahmen<br />

6.1. Neubau Polytechnische Schule: Baukosten - Beschlussfassung<br />

6.2. Neubau Polytechnische Schule: Einrichtung - Beschlussfassung<br />

6.3. Sanierung Hauptschule - Beschlussfassung<br />

7. Handlechner Jakob und Barbara: Übernahme Wiesenweg/Anzing ins öffentliche Gut <strong>der</strong><br />

Gemeinde<br />

8. Handlechner Jakob und Barbara - Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>: Pachtvertrag für Spielplatz Aug -<br />

Beschlussfassung<br />

9. Verein Menschenwerk: Nutzungsvereinbarung Bajuwarengehöft - Beschlussfassung<br />

10. Antrag <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion: Bedarfserhebung Kin<strong>der</strong>garten, Betreuungssicherstellung während<br />

<strong>der</strong> Sommermonate<br />

11. Berichte des Bürgermeisters<br />

12. Berichte aus den Ausschüssen<br />

13. Sonstiges<br />

Die <strong>Sitzung</strong> ist öffentlich kundgemacht und die Tagesordnung den Gemeindevertretungsmitglie<strong>der</strong>n<br />

rechtzeitig per Email bzw. per Post zugestellt worden.<br />

Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

Zur Tagesordnung:<br />

BGM Maislinger:<br />

Die SPÖ-Fraktion hat am 5.12.2008 nachstehenden Antrag mit dem Ersuchen um Beschlussfassung<br />

durch die Gemeindevertretung am 15.12.2008 eingebracht:<br />

1) Durchführung einer jährlichen Bedarfserhebung bezüglich <strong>der</strong> Öffnungszeiten des Kin<strong>der</strong>gartens<br />

<strong>Mattsee</strong>.<br />

2) Die Sicherstellung <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> auch während <strong>der</strong> Sommermonate.<br />

Antrag BGM um Aufnahme in die Tagesordnung und Behandlung unter TOP 10)<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Potokoll:<br />

zu TOP 1). Anfragemöglichkeit <strong>der</strong> Bürger <strong>zur</strong> gegenständlichen Tagesordnung<br />

Keine Anfragen.<br />

zu TOP 2). GV-Protokoll vom 13.10.2008<br />

Keine Einwendungen


Seite 3<br />

zu TOP 3). Raumordnung<br />

zu TOP 3.1). E<strong>der</strong> Georg und Dorothea, Gräbl 1, Ansuchen um Erteilung einer Einzelbewilligung<br />

<strong>zur</strong> Errichtung einer Gartenhütte auf GP 1268/1 KG Obernberg - Beschlussfassung<br />

E<strong>der</strong> Georg u. Dorothea, Gräblerbauer, haben bei <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> um raumordnungsrechtliche<br />

Einzelbewilligung <strong>zur</strong> Errichtung eines Gartenhauses für Fremdenverkehrszwecke angesucht.<br />

Familie E<strong>der</strong> betreibt intensiv Zimmervermietung (Urlaub am Bauernhof) und spricht vorwiegend<br />

Familien mit Kin<strong>der</strong>n an. Konkret soll dieses Gartenhaus im Hofbereich aufgestellt werden<br />

und dient <strong>zur</strong> Unterbringung von Spiel- u. Freizeitgeräten für Kin<strong>der</strong> (Tischtennistisch usw.) <strong>zur</strong><br />

Nutzung bei Schlechtwetter, sowie als Lagerraum dieser Geräte im Winter.<br />

Hinweis: Eine <strong>der</strong>artiges Gartenhaus bestand auch schon früher für den selben Zweck; dieses wurde<br />

jedoch in den vergangenen Jahren entfernt.<br />

Für das Ansuchen liegt eine positive Beurteilung von Frau DI Hitsch vor:<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Aussagen und Zielvorgaben in Räumlichen Entwicklungskonzept und im Flächenwidmungsplan<br />

wird festgestellt:<br />

Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um die Errichtung eines untergeordneten Nebengebäudes<br />

(Gartenhaus) <strong>zur</strong> Nutzung im Rahmen <strong>der</strong> Privatzimmer-/Ferienwohnungs-vermietung<br />

(Urlaub am Bauernhof). Dies entspricht den allgemeinen Zielsetzungen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes<br />

hinsichtlich För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landwirtschaft, ein Wi<strong>der</strong>spruch zu weiteren Festlegungen<br />

im REK ist nicht feststellbar.<br />

Somit kann das gegenständliche Ansuchen um Einzelbewilligung gem. § 24 (3) ROG <strong>zur</strong> Errichtung<br />

eines Gartenhauses auf GP. 1268/1 KG Obernberg aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Ostsplanung befürwortet werden.<br />

Antrag BGM auf Beschlussfassung <strong>der</strong> beantragten Einzelbewilligung auf Grundlage <strong>der</strong><br />

vorliegenden Pläne und dem angeführten Verwendungszweck.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 3.2). Gewerbegebiet Haag II: Bebauungsplan - Beschlussfassung<br />

Der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf für den Bereich Haag II (Teilfläche <strong>der</strong> GP 2230, KG<br />

<strong>Mattsee</strong>, im Ausmaß von ca. 3,4 ha., nördlich des Weilers Haag, zwischen <strong>Mattsee</strong>r Landesstraße<br />

im Westen und <strong>der</strong> Gemeindegrenze im Osten) wurde nunmehr ergänzt und korrigiert und <strong>zur</strong><br />

Einsichtnahme aufgelegt (Kundmachung).<br />

Während <strong>der</strong> Auflage musste im nördlichen Teil des Än<strong>der</strong>ungsbereiches (Betriebsgebietesfläche<br />

zwischen Erschließungsstraße, Landesstraße und oberösterreichischer Landesgrenze) <strong>zur</strong> Freihaltung<br />

eines aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen erfor<strong>der</strong>lichen Sichtfeldes die Baufluchtlinie etwas<br />

weiter nach Osten verschoben werden (entsprechend einer RVS-Richtlinie, Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Landesstraßenverwaltung).<br />

Die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches bzw. das Sichtfeld (gem. RVS) im Bereich nördlich <strong>der</strong><br />

Landesstraße darf durch bauliche Anlagen, Bepflanzungsmaßnahmen o.ä. nicht beeinträchtigt<br />

werden. Maßnahmen jeglicher Art, die eine Höhe von 1,00 m überschreiten, sind nicht zulässig.<br />

Bepflanzungsmaßnahmen mit Bäumen sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen, Einschränkungen<br />

des Sichtfeldes dürfen dadurch nicht entstehen.<br />

Im Vergleich zum aufliegenden Bebauungsplanentwurf verän<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> Abstand <strong>der</strong> Baufluchtlinie<br />

an <strong>der</strong> nördlichen Grenze des Planungsgebietes von 12,40m auf 15,00m<br />

BAL Maislinger erläutert den Entwurf mit <strong>der</strong> geringfügigen Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baufluchtlinie bezüglich<br />

des freien Sichtfeldes. Dieser Verlegung <strong>der</strong> Baufluchtlinie wurde seitens <strong>der</strong> SISTEG u. auch des<br />

weiteren Interessenenten DI Kamerer zugestimmt. Das Bauvorhaben <strong>der</strong> FA Bauer-Thürriedl ist von<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baufluchtlinie nicht betroffen.


Seite 4<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht vom BGM folgen<strong>der</strong> Antrag auf Beschlussfassung:<br />

Auf Grund des Verfahrensstandes wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan „Haag II“ in<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Form mit Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baufluchtlinie und <strong>der</strong> im Zusammenhang mit<br />

den Festlegungen betreffend die Freihaltung des Sichtfeldes zu beschließen<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 3.3). Dieter Daum: Berufung gegen Beseitigungsauftrag <strong>der</strong> wi<strong>der</strong>rechtlich errichteten<br />

Holzhütte auf Gst. Nr. 639/5- Abweisung <strong>der</strong> Berufung, Beschlussfassung<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt BGM Maislinger wegen Befangenheit den Vorsitz an<br />

VBGM Brandhuber und verlässt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

VBGM Brandhuber den Amtsvorschlag:<br />

Am 3. Juli 2008 wurde anlässlich eines Ortsaugenscheines festgestellt, dass auf dem Grundstück<br />

Nr. 639/5 KG Obernberg, direkt an <strong>der</strong> Nachbargrundgrenze zu Gst. Nr. 638/2 KG Obernberg, eine<br />

Holzhütte im Ausmaß von ca. 2,5 m x 3,5 m u. einer durchschnittlichen Höhe von ca. 2,4m neu<br />

errichtet wurde. Die Arbeiten <strong>zur</strong> Errichtung <strong>der</strong> Holzhütte waren gerade im Gange.<br />

Der gegenständliche Bereich ist im Flächenwidmungsplan <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> als Grünland<br />

ausgewiesen und liegt im Landschaftsschutzgebiet Trumerseen, sowie im Bauverbotsbereich<br />

des Räumlichen Entwicklungskonzeptes <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> (REK) für den Bereich des<br />

<strong>Mattsee</strong>s.<br />

Gemäß den geltenden Bestimmungen des Baupolizeigesetzes - § 2 Abs. 1 Ziff. 1, bedarf<br />

die Errichtung von Bauten jeglicher Art einer Baubewilligung.<br />

Unter diese Bestimmung fällt eindeutig und ohne jeden Zweifel die gegenständliche Hütte, für die<br />

jedoch keine Baubewilligung, sowie sonstige Bewilligungen (raumordnungsmäßige Einzelbewilligung,<br />

Bauplatzerklärung und Naturschutzbewilligung) vorliegen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> angeführten Tatsachen wurden vom Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz mit<br />

Bescheid vom 3.7.2008<br />

a) die auf Gst. Nr. 639/5KG Obernberg, durchgeführte baulichen Maßnahme und somit sämtliche<br />

Bauarbeiten <strong>zur</strong> Errichtung einer Holzhütte<br />

mit sofortiger Wirkung eingestellt, und<br />

die Grundstückseigentümer Herr Dipl. Ing. Dieter Daum und Frau Irene Daum, 5431 Kuchl, Kellau<br />

117, aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

das gegenständliche Objekt (Holzhütte) bis 31. Juli 2008 wie<strong>der</strong> zu entfernen und den ursprünglichen<br />

Naturzustand des Geländes wie<strong>der</strong> herzustellen<br />

Gegen diesen Bescheid wurde von den Eigentümern DI Dieter u. Irene Daum, vertreten durch die<br />

Rechtsanwälte Lirk . Lirk & Spielbüchler rechtzeitig Berufung eingebracht, mit folgen<strong>der</strong> Begründung:<br />

1. Formalfehler:<br />

Behauptet wird, dass „vom auf dem Grundstück anwesenden Hausmeister Költringer erklärt wurde,<br />

dass eine Holzhütte bereits einmal bestanden hat, diese sei <strong>zur</strong> Errichtung des Parkplatzes entfernt<br />

und nunmehr wie<strong>der</strong> errichtet worden bzw. soll nunmehr wie<strong>der</strong> errichtet werden.<br />

Die Berufungswerber wurden mit dieser Aussage nicht konfrontiert und hatten daher keine Gelegenheit<br />

<strong>zur</strong> Rechtfertigung. Es wurde daher das rechtliche Gehör verletzt und wurde die Bestimmung<br />

des § 37 AVG verletzt, wonach im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens <strong>der</strong> für die Erledigung<br />

einer Verwaltungssache maßgebende Sachverhalt festzustellen und den Parteien Gelegenheit<br />

<strong>zur</strong> Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben ist.<br />

Weiters ist den Parteien gem. § 45 Abs. 3) AVG sowie § 65 AVG Gelegenheit zu geben vom Ergebnis<br />

einer Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen. Bspw. ist es unrichtig, dass<br />

die Holzhütte im Rahmen <strong>der</strong> Errichtung des Parkplatzes entfernt wurde um sie dann wie<strong>der</strong>um zu


Seite 5<br />

errichten. Richtig ist vielmehr, dass die seit Jahrzehnten bestehende und sich in einem desolaten<br />

Zustand befindliche Holzhütte nicht entfernt wurde, son<strong>der</strong>n an Ort und Stelle saniert wurde bzw.<br />

noch saniert werden soll. Das kleine Gebäude dient nach wie vor <strong>zur</strong> Aufbewahrung von Brennholz<br />

und ist durch die Sanierung ein ordentliches Erscheinungsbild gegeben im Verhältnis zu dem seit<br />

Jahrzehnten andauernden desolaten Zustand.<br />

Dies lässt sich durch die dieser Berufung beigeschlossenen Lichtbil<strong>der</strong> dokumentieren.<br />

2. Inhaltliche Unrichtigkeit des bekämpften Bescheides:<br />

Richtig ist, dass <strong>der</strong> gegenständliche Bereich im Grünland ausgewiesen ist und im Landschaftsschutzgebiet<br />

Trumerseen sowie im Bauverbotsbereicht des räumlichen Entwicklungskonzeptes <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> für den Bereich <strong>Mattsee</strong> liegt. Die gegenständliche Hütte befindet sich an<br />

Ort und Stelle, jedoch bereits mehr als 30 Jahre, diente früher offenbar landwirtschaftlichem Zwecke,<br />

nämlich dem Schutz des dort gelagerten Brennholzes. Das räumliche Entwicklungskonzept, auf<br />

welches sich <strong>der</strong> angefochtene Bescheid bezieht, ebenso die Ausweisung des gegenständlichen<br />

Bereiches als Grünland und Landschaftsschutzgebiet gab es zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Errichtung dieser<br />

Hütte nicht. Die Sanierung <strong>der</strong> Hütte durch Auswechseln schadhafter Brette und Teile des Daches<br />

gilt nicht als „Errichtung von Bauten“ im Sinne des § 2 Abs. 1) Salzburger Baupolizeigesetz.<br />

Darüber hinaus bedürfen Bauten nach § 2 Abs. 2) Ziff. 7) Salzburger Baupolizeigesetz keiner Baubewilligung.<br />

Das kleine Bauwerk besteht <strong>zur</strong> Gänze aus Holz und dient <strong>zur</strong> Lagerung von Brennholz.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> seinerzeitigen Errichtung dieser Hütte dürfte <strong>der</strong> gesamte Grundbesitz zu<br />

einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört haben. Eine nunmehrige Sanierung dieser Holzhütte<br />

stelle keine baubehördliche Maßnahme dar. Ein Abbruch des Objektes und eine darauffolgende<br />

Neuerrichtung hat nicht stattgefunden, vielmehr erfolgte eine Sanierung wie bereits oben dargestellt.<br />

Es wird daher <strong>der</strong> Antrag gestellt.<br />

1. den bekämpften Bescheid <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>, Zl. 131/9, aufzuheben und das<br />

Verfahren einzustellen<br />

2. Den bekämpften Bescheid aufzuheben und das Verfahren <strong>zur</strong> Durchführung eines Ermittlungsverfahrens<br />

und <strong>zur</strong> neuerlichen Entscheidung an die 1. Instanz <strong>zur</strong>ückzuverweisen.<br />

Mit Schreiben vom 8.10.2008 wurde ein Beweisantrag mit 4 Farbfotos u. 5 Schwarz-Weißfotos und<br />

Aussagen <strong>der</strong> Zeugen: Maria Guggenberger, Paul Altendorfer, Paul Lechner, Alois u. Maria Lindner<br />

gestellt. Mit diesen Beweisen soll belegt werden, dass die Holzhütte seit mehr als 30 Jahren am<br />

gleichen Platz steht und stand und die Hütte in den vergangen Jahrzehnten <strong>zur</strong> Lagerung von Holz<br />

benutzt wurde. Weiters soll bewiesen werden, dass die Hütte immer in etwa die gleiche Höhe hatte<br />

und dass durch den Berufungswerber lediglich nur jene Holzteile ausgetauscht wurden, die vermorscht<br />

waren, um einen Einsturz <strong>der</strong> Hütte zu vermeiden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die GV als Baubehörde II. Instanz weist die Berufung als unbegründet ab und bestätigt somit den<br />

erstinstanzlichen Bescheid und begründet dies wie folgt:<br />

Zu 1) Formalfehler:<br />

Gemäß § 16 Abs. 2 BauPolG ist <strong>der</strong> Bau einzustellen, wenn keine Bewilligung vorliegt.........<br />

Abs. 3: Ist eine bauliche Anlage ohne Bewilligung ausgeführt........, so hat die Baubehörde dem<br />

Eigentümer.......aufzutragen, die bauliche Anlage binnen einer angemessenen Frist <strong>zur</strong> beseitigen........<br />

Für den Bescheid <strong>zur</strong> Baueinstellung ist kein Parteiengehör im Sinne des AVG vorgesehen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> eindeutigen Aktenlage (Feststellungen des Organ’s <strong>der</strong> Baubehörde an Ort und Stelle,<br />

den Fotobeweisen, dem Liegenschafts- u. Bauakt, <strong>der</strong>en Inhalt auf Grund des Bauverfahrens<br />

des Haupthauses zweifelsfrei bekannt ist) und <strong>der</strong> eindeutigen Festlegung im o.a. Abs. 3, wurde<br />

mit <strong>der</strong> Baueinstellung auch gleichzeitig die Beseitigung aufgetragen.<br />

Die korrekte Vorgehensweise wäre gewesen,


Seite 6<br />

1. den Bau bescheidmäßig einzustellen,<br />

2. gem. § 37 AVG ein Parteiengehör durchzuführen und anschließend allenfalls den Beseitigungsauftrag<br />

zu erlassen.<br />

Durch die eingebrachte Berufung wurde jedoch nunmehr von den Einschreitern das Parteiengehör<br />

gem. § 37 AVG konsumiert, bzw. haben die Einschreiter die Möglichkeit <strong>zur</strong> Geltendmachung ihrer<br />

Rechte und rechtlichen Interessen wahrgenommen.<br />

Es ist daher dieser Formalfehler nachträglich als behoben anzusehen.<br />

Zum Beweisantrag vom 8.10.2008 wurden die namhaft gemachten Personen vom Bauamt ebenfalls<br />

zum Gegenstand einvernommen und das Ergebnis dieser Einvernahmen den Rechtsvertretern<br />

<strong>der</strong> Einschreiter per Email, unter Fristsetzung für eine Stellungnahme bis spätestens 5.12.2008 zugesandt.<br />

Weiters wurde eine Stellungnahme von unserem bautechnischen Sachverständigen Herrn DI Fölsche<br />

aus bautechnischer Sicht über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit des ursprünglichen<br />

Holzunterstandes eingeholt und dem Einschreiter unter Fristsetzung bis spätestens 11.12.2008 für<br />

eine allfällige Stellungnahme, zugesandt.<br />

Zu 2.: Inhaltliche Unrichtigkeit des bekämpften Bescheides<br />

Neubau o<strong>der</strong> Bestandsbau:<br />

In <strong>der</strong> Berufung wird erklärt, dass es sich nicht um einen Neubau, son<strong>der</strong>n um eine Sanierung <strong>der</strong><br />

Hütte durch “Auswechslung schadhafter Bretter und Teile des Daches“ handelt.<br />

Grundsätzlich ist bei <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Sanierung zu klären, ob es sich bei dem Objekt (alter Holzunterstand)<br />

um einen rechtmäßigen Bestand handelt. Dazu ist festzustellen:<br />

Eine erteilte Baubewilligung bedarf eines schriftlichen Baubewilligungsbescheides. Auch vor 30<br />

Jahren und mehr wurden die Baubewilligungen für jegliche Art von Gebäuden mittels eines schriftlichen<br />

Bescheides erteilt. Ein <strong>der</strong>artiger Bescheid ist im Bauakt <strong>der</strong><br />

1) Liegenschaft nicht auffindbar und konnte auch von den Einschreitern bis dato nicht vorgelegt<br />

werden.<br />

2) Für die Erteilung einer Baubewilligung war immer schon auch eine bautechnische Beurteilung<br />

auf Grundlage von bautechnischen Regelwerken erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Aus <strong>der</strong> Stellungnahme des bautechnischen Sachverständigen DI Fölsche vom 2.12.2008<br />

sowie aus <strong>der</strong> genauen Betrachtung <strong>der</strong> Fotos des alten Holzunterstandes ist eindeutig erkennbar,<br />

dass es sich beim ursprünglichen Holzunterstand um eine filigrane Holzkonstruktion<br />

(ohne jegliche Bodenkonstruktion, ein auf einfachen Holzpflöcken abgestütztes Dach)<br />

mit teilweise nicht einmal vorhandener Standhöhe (dies ergibt sich auch aus den Aussagen<br />

<strong>der</strong> Beweispersonen) handelt, die in dieser Form auch zu früheren Zeiten aus bautechnischen<br />

Gesichtspunkten nicht bewilligungsfähig war.<br />

Es mag sein, dass <strong>zur</strong> Zeit <strong>der</strong> Errichtung des Holzunterstandes <strong>der</strong> Grundbesitz eine Landwirtschaft<br />

darstellte.<br />

Tatsache ist jedoch, dass eine landwirtschaftlich Nutzung und Bewertung <strong>der</strong> Liegenschaft seit langer<br />

Zeit nicht mehr besteht, wodurch auch die angeführte Bewilligungsfreiheit gem. § 2 Abs. 3 Ziff.<br />

7 nicht mehr konsumiert werden kann. Dies gilt auch für den Altbestand. D.h., bei Beendigung <strong>der</strong><br />

Funktion als Landwirtschaft hätte ein womöglich genehmigungsfreier Bau (o<strong>der</strong> bauliche Anlage)<br />

nachträglich einem Bewilligungsverfahren zugeführt werden müssen.<br />

Verlust einer Baubewilligung durch Beseitigung des Objektes:<br />

Auch unter <strong>der</strong> zweifelhaften Annahme, dass für den Holzunterstand jemals eine Baubewilligung<br />

erteilt war (dies müsste wie unter 1. Angeführt durch einen schriftlichen Bescheid belegt sein), steht<br />

es völlig außer Zweifel, dass durch eine Beseitigung eines rechtmäßig bewilligten Gebäudes auch<br />

die einstige Bewilligung erlischt (dies ist durch zahlreiche VWGH-Erkenntnis unterlegt).


Seite 7<br />

Aus den Fotobeweisen des alten Holzunterstandes und dem Rohgerüst <strong>der</strong> neuen Hütte ist unschwer<br />

erkennbar, dass es sich um völlig an<strong>der</strong>es Gebäude (bzw. bauliche Anlage beim Holzunterstand)<br />

handelt. Diese neue Bauführung war ohne Beseitigung des Altbestandes nicht möglich.<br />

In <strong>der</strong> anschließenden Diskussion wird von BAL Maislinger<br />

• die Situation nochmals ausführlich erläutert,<br />

• zu einzelnen Fragen <strong>der</strong> Gemeindevertreter(innen) Stellung genommen (über die Aussagen<br />

<strong>der</strong> Beweispersonen, Bereich <strong>der</strong> Bauverbotszone), und<br />

• bringt <strong>der</strong> Gemeindevertretung die Beweisfotos vom alten Holzunterstand und dem begonnenen<br />

Hüttenneubau <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht von VBGM Brandhuber folgen<strong>der</strong> Antrag auf Beschlussfassung:<br />

Die GV als Baubehörde II. Instanz weist die Berufung als unbegründet ab und bestätigt<br />

somit den erstinstanzlichen Bescheid<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Bürgermeister Maislinger übernimmt nach diesem TOP wie<strong>der</strong> den <strong>Sitzung</strong>svorsitz.<br />

zu TOP 3.4). REK-Än<strong>der</strong>ung: Bauverbotszone im Seeuferbereich - Berichterstattung<br />

BGM Maislinger erklärt, dass auf Grund einiger Probleme bei Bauvorhaben von rechtmäßig bestehenden<br />

Bauten in <strong>der</strong> Bauverbotszone (Umbauten, Sanierungen usw.), das REK für diese Bereiche<br />

vorweg angepasst bzw. konkretisiert werden soll. Dazu hat es bereits mehrere <strong>Sitzung</strong>en gegeben<br />

und es wurden Frau DI Hitsch u. BAL Maislinger beauftragt, einen Entwurf zu erstellen. Dieser Entwurf<br />

wurde von RO-Ausschuss vorberaten und soll nunmehr von <strong>der</strong> GV für das weitere Verfahren<br />

abgesegnet werden.<br />

Folgen<strong>der</strong> Entwurf:<br />

(Die neue Formulierung ersetzt die bisherige „keine weitere Verbauung <strong>der</strong> Seeufer“) – Zusammenfassung<br />

aller Festlegungen im Zusammenhang mit Seeuferbereich<br />

Grundsätzlich sind die Seeufer von weiterer Bebauung freizuhalten und die Zugänglichkeit unter<br />

Berücksichtigung ökologischer Aspekte zu verbessern.<br />

Es sollen keine weitere Baulandwidmungen erfolgen.<br />

„Die im Freiraum- bzw. Siedlungs- und Ortsbildkonzept getroffenen Festsetzungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Freihaltung <strong>der</strong> unmittelbaren Seeuferbereiche beziehen sich auf die in <strong>der</strong> planlichen Darstellung<br />

„Leitbild“ entsprechend abgegrenzten Uferbereichsflächen sowie natürlich auf die als ökologische<br />

Vorrangfläche gekennzeichneten Gebiete.<br />

Hinsichtlich des Uferbereiches am <strong>Mattsee</strong> im Bereich des Hauptortes (Weiherbucht, Strandbad) soll<br />

ein geson<strong>der</strong>tes Nutzungskonzept erstellt werden, das unter Wahrung öffentlicher und privater<br />

Interessen und in Übereinstimmung mit dem Orts- und Landschaftsbild sowie <strong>der</strong> naturräumlichen<br />

Gegebenheiten eine weitsichtige, geordnete Nutzung sicherstellt.“ (2.3. Freiflächennutzung – Maßnahmen).<br />

Innerhalb <strong>der</strong> im Leitbild dargestellten Linie ist keine zusätzliche Bebauung über den Bestand hinaus<br />

zulässig. Sanierung, Umbau und Wie<strong>der</strong>errichtung (analog §24 Abs.8 lit. b) rechtmäßig bestehen<strong>der</strong><br />

Bauten ist bei gleichbleiben<strong>der</strong> Baumasse (= oberirdisch umbauter Raum bis zu den äußersten<br />

Begrenzungen des Baukörpers) möglich.<br />

Deutliche Verän<strong>der</strong>ungen (z.B. Auskragung des Daches) dürfen nur vorgenommen werden, wenn<br />

sie keine nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bewirken. Im Zweifelsfall ist ein landschaftsästhetisches<br />

Sachverständigengutachten einzuholen.<br />

Der ursprüngliche Standort eines Gebäudes kann bei Umbau o<strong>der</strong> Errichtung eines Ersatzbaues<br />

(Wie<strong>der</strong>errichtung) aus beson<strong>der</strong>en Gründen verän<strong>der</strong>t werden: z.B. Verlegung des Bauwerks aus<br />

einer Gefährdungszone (z.B. Hochwasser), aus dem Mindestabstand <strong>zur</strong> Bauplatzgrenze, wesentliche<br />

Verbesserung für das Landschaftsbild o<strong>der</strong> den Naturhaushalt.


Seite 8<br />

Die nachträgliche Errichtung von Untergeschoßen o<strong>der</strong> Geschoßen/Einbauten in Hanglage, die<br />

gem. § 32 Abs. 3 lit. b nicht als oberirdisches Geschoß gelten, ist nur dann zulässig, wenn diese <strong>zur</strong><br />

Gänze (= auf allen Seiten) unterirdisch errichtet werden und damit nicht in Erscheinung treten (bereits<br />

vorhandene Sockel des Bestandsbaues, die bis zu 50 cm über das Gelände ragen,<br />

dürfen für das neu zu errichtende Kellergeschoß in Anspruch genommen werden, da damit optisch<br />

keine Verän<strong>der</strong>ung des Baukörpers verbunden ist).<br />

Bauten in von Hochwasser gefährdeten Bereichen dürfen aus Gründen des Hochwasserschutzes bei<br />

Wi<strong>der</strong>errichtung mit einem Sockel (max. das erfor<strong>der</strong>liche Mindestmaß) bezogen auf die aktuell<br />

gültige 30jährige Hochwasserkote errichtet werden.<br />

Ausnahmen von diesem Bauverbot gelten im unmittelbaren Seeuferbereich für:<br />

a) Infrastruktureinrichtungen im beson<strong>der</strong>en <strong>öffentlichen</strong> Interesse im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Errichtung eines Infrastrukturbetonten Tourismus- und Freizeitzentrums (Standort Unternberg,<br />

Alternative Ramoos) bzw. von Touristischen Leitbetrieben (zusätzlich mögliche Standorte<br />

Unerseehügel, Mitterhof/Feichten/Außerhof; z.B. Einrichtung für Badebetrieb für Hotel<br />

<strong>der</strong> gehobenen Kategorie),<br />

b) Sanitäranlagen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation und vorhandenem fließenden<br />

Leitungswasser, in einer maximalen Größe von 2,0 x 2,0 m Außenmaß und mit einer maximalen<br />

Traufe von 2,5 m. Der Standort <strong>der</strong> Anlage muss mindestens 20,0 m von <strong>der</strong> Seeufergrenze<br />

(Grundgrenze) entfernt sein. Der genaue Standort für die Sanitäranlage ist unter<br />

den obigen Vorgaben mit <strong>der</strong> Naturschutzbehörde abzustimmen und bedarf <strong>der</strong> Zustimmung<br />

durch die Gemeindevertretung auf Grundlage eines vorhandenen „Öffentlichen Interesses“.<br />

Gemeinschaftsanlagen für mehrere Nutzer sind anzustreben.<br />

c) Bauten für die Einsatzorganisationen Polizei, Wasserrettung und Feuerwehr, im beson<strong>der</strong>en<br />

<strong>öffentlichen</strong> Interesse, bei entsprechen<strong>der</strong> Standorteignung (Möglichkeit einer wirtschaftlich<br />

sinnvollen Verkehrserschließung sowie technischer Infrastruktur, geeignete Lage für vorgesehene<br />

Nutzung, Schonung natürlicher Ressourcen) und unter bestmöglicher Einbindung in<br />

das Landschaftsbild.<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Eignung des jeweiligen Standortes im Bezug auf das Landschaftsbild, ist<br />

die positive Beurteilung durch die zuständige Naturschutzbehörde maßgebend und Voraussetzung.<br />

Die Festlegungen gelten sinngemäß auch für die Uferbereiche des Grabensees (keine Bauverbotsbereichslinie<br />

im REK dargestellt)<br />

In <strong>der</strong> anschießenden Diskussion erläutert BAL Maislinger die Problematik und erklärt die einzelnen<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschläge dazu.<br />

Es wird auch darauf hingewiesen, dass im ursprünglichen Entwurf ein 100 m Abstand von einzelnen<br />

WC-Hütten vorgesehen war, diese Formulierung jedoch bei <strong>der</strong> Ausschussberatung gestrichen<br />

wurde.<br />

GV Steiner Hermann: Man wollte sich offen lassen, von Fall zu Fall zu entscheiden.<br />

GR Di Tscherteu: Findet die Baumassenregelung gut, die WC-Hüttenregelung sollte jedoch noch<br />

genau überdacht werden. Die Gemeinde sollte auch über den Bau von Gemeinschaftsanlagen<br />

nachdenken.<br />

GV Steiner regt an, für weitere Entscheidungen einen Plan darüber zu erstellen, wo jetzt bereits<br />

WC-Hütten stehen.<br />

Vorschlag über den weiteren Verfahrensablauf:<br />

• Kundmachung in <strong>der</strong> nächsten Bürgerinfo - <strong>der</strong> Entwurf wird <strong>zur</strong> Einsichtnahme für die Bevölkerung<br />

bis 16.1.2009 aufgelegt<br />

• Der Entwurf Nachbargemeinden und dem Regionalverband <strong>zur</strong> Stellungnahme zugesandt<br />

• Nach <strong>der</strong> Einsichtnahmefrist erfolgt die Beratung im Ausschuss bzw. GV bezüglich eventuell<br />

eingelangter Einwendungen / Äußerungen<br />

• Vorabbeschluss <strong>der</strong> GV<br />

• Begutachtung und Stellungnahme <strong>der</strong> Landesregierung<br />

• Beschlussfassung durch GV


Seite 9<br />

Der Vorschlag wird einstimmig <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

zu TOP 4). Voranschlag des Finanzhaushaltes 2009 - Präsention und Beschlussfassung<br />

zu TOP 4.1). Steuern-Abgaben-Gebühren<br />

Die dazugehörigen Unterlagen sind an alle Gemeindevertretungsmitglie<strong>der</strong> zugestellt worden.<br />

Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben bleiben gegenüber 2008 unverän<strong>der</strong>t, mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> laut Verordnung des Landes Salzburg vorgeschriebenen Anpassung <strong>der</strong> Pflegegebühren für das<br />

Seniorenheim.<br />

Erklärung durch Bürgermeister Maislinger wie sich die Ertragsanteile entwickeln und wie sie sich auf<br />

Grund des neuen Finanzausgleiches entwickeln werden.<br />

GV Tscherteu: Die Kin<strong>der</strong>gartentarife die ab September 2009 zum tragen kommen, sollten vorher<br />

noch einmal angeschaut werden und ihres Erachtens dann extra beschlossen werden.<br />

zu TOP 4.2). Verordnung des Bürgermeisters über die Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Ortstaxe - Beschlussfassung<br />

Mit Beschluss des Salzburger Landtages v. 5. 11.2008 wurde ein Novelle zum Salzburger Ortstaxengesetz<br />

beschlossen. Der wesentliche Inhalt dieser Novelle betrifft eine Anhebung <strong>der</strong> Bauschbeträge<br />

für die beson<strong>der</strong>e Ortstaxe. Neben <strong>der</strong> Anhebung <strong>der</strong> Bauschbeträge wurde auch ein dritter<br />

Bauschbetrag für Ferienwohnungen von über 80 m² Nutzfläche eingeführt. Die Novelle tritt mit<br />

1.1.2009 in Kraft. Im Rahmen <strong>der</strong> Novelle des Ortstaxengesetzes wurde dem Tourismusverband bei<br />

<strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ortstaxe ein Anhörungsrecht eingeräumt.<br />

Daher wurde dem Tourismusverband <strong>der</strong> Verordnungsentwurf <strong>zur</strong> Abgabe einer Stellungnahme<br />

binnen 14 Tagen übermittelt. Seitens des Tourismusverbandes wurde die Verordnung<br />

positiv <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Bürgermeisters <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong><br />

über die Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ortstaxe<br />

1. Die Höhe des Bauschbetrages <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ortstaxe gem. § 1 Abs. 2 Salzburger Ortstaxengesetz<br />

1992 wird wie folgt festgesetzt. Der dem Bauschbetrag zu Grunde gelegte<br />

Ortstaxensatz beträgt Euro 1,10<br />

a. Für Ferienwohnungen mit mehr als 80 m² Nutzfläche das 360-fache des in Pkt 1<br />

angeführten Betrages d. s. Euro 396,00<br />

b. Für Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² Nutzfläche das 280-fache des in Pkt. 1<br />

angeführten Betrages d. s. Euro 308,00<br />

c. Für Ferienwohnungen bis einschließlich 40 m² das 200-fache des in Pkt. 1 angeführten<br />

Betrages d. s. Euro 220,00<br />

d. Bei dauernd abgestellten Wohnwagen das 180-fache des in Pkt. 1 angeführten Betrages<br />

d. s. Euro 198,00<br />

2. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.<br />

Die Höhe des Bauschbetrages <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ortstaxe wird vom Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />

<strong>zur</strong> Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Antrag BGM auf Beschlussfassung <strong>der</strong> Verordnung<br />

Beschluss: einstimmig


Seite 10<br />

zu TOP 4.3). Beson<strong>der</strong>e Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt - Präsentation<br />

Sämtliche Unterlagen zu den beson<strong>der</strong>en Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt sind<br />

den Gemeindevertretungsmitglie<strong>der</strong>n <strong>zur</strong> Kenntnis gebracht worden.<br />

zu Kategorie 1)<br />

GR Schöchl: Das endgültige Projekt für Eisschützen muss gemeinsam erarbeitet werden.<br />

BGM: Arch. Fölsche erstellt einen Entwurf, <strong>der</strong> dann mit den betroffenen Vereinen sowie <strong>der</strong> Gemeinde<br />

- mit dem angedachten Bauhof – beraten wird. Kostenschätzungen werden eingeholt;<br />

in <strong>der</strong> Folge schrittweise Abhandlung (Umsetzung 2010/2011)<br />

GR Schöchl: Anfrage über Erfahrung mit Kanalinstandhaltung durch Reinhaltungsverband?<br />

GR Alterdinger: Diese ist sehr positiv. Der RHV verfügt über die erfor<strong>der</strong>lichen Gerätschaften, Ausrüstung<br />

für die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen etc.<br />

zu Kategorie 2)<br />

Die in dieser Kategorie angeführten Maßnahmen bzw. Ausgaben gelangen je nach finanzieller<br />

Entwicklung <strong>zur</strong> Ausführung; wenn die angesetzten Mehreinnahmen von Euro 100.000 nicht einlangen,<br />

Reduzierung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Ausgaben auf die tatsächlichen Einnahmen. Die Ausgaben<br />

werden jedoch vorher in <strong>der</strong> Gemeindevertretung besprochen.<br />

Info des Bürgermeisters, dass Collegiatstift mit Zielpunkt 2010 = 1250 Jahre Collegiatstift <strong>Mattsee</strong><br />

bzw. 75 Jahre Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> Gestaltungsmaßnahmen am Stiftsplatz mit Sanierung des<br />

Brunnens plant.<br />

Weiters erläutert <strong>der</strong> BGM kurz die für 2009 von <strong>der</strong> Landesstraßenverwaltung vorgesehene Neugestaltung<br />

des Kreuzungsbereiches Köstendorfer Landesstraße / Salzburger Straße in Ochsenharing<br />

BGM berichtet über Besprechung vom 2.12.2008 mit Tourismusverband und Tennisklub wegen<br />

Betrieb Tennisplatz:<br />

Tourismusverband will Tennisbetrieb aufgeben;<br />

Tennisklub will 2 Plätze des Tourismusverbandes übernehmen;<br />

<strong>der</strong> 3. freiwerdende Platz sowie die baufällige Tennishütte könnten die Gemeinde in die angrenzende<br />

Wohnanlage des Seniorenheimes eingebunden werden<br />

Minigolf-Anlagenbetrieb soll sichergestellt werden.<br />

Die Sanierungskosten für Zauneinfriedung sowie den anteiligen Pacht <strong>der</strong> in die Seniorenheim-<br />

Wohnanlage eingebundenen Fläche sollte Gemeinde übernehmen<br />

Sanierungszeitpunkt: 2009 o<strong>der</strong> 2010 – je nach Entwicklung des Finanzhaushaltes<br />

Kostenschätzung: Euro 8.724,00 lt. Angebot<br />

Tassiloweg: nach <strong>der</strong> Engstelle zwischen Pfarrhof und Apotheke soll linksseitig bei <strong>der</strong> Auffahrt<br />

Richtung Gemeinde auf Stiftsgrund ein Gehsteig errichtet werden; aus Sicherheitsgründen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Strandbad: die bestehende Ufermauer vor dem Strandbadgebäude weist einen äußerst desolaten<br />

Zustand auf. Eine Besichtigung mit dem Infrastruktur-Ausschuss wird angeregt.<br />

BGM: Im mittelfristigen Finanzplan Verlegung des Wartsteinrundweges an das Ufer des Wartsteinspitzes<br />

berücksichtigt.<br />

GV Zellner weist auf Zustand des Felsens am Wartsteinspitz hin; Kontaktaufnahme mit Fa. Fels- und<br />

Sprengtechnik zwecks Überprüfung.<br />

GR Schöchl: Nach Vorlage des Brandschutzgutachtens und vor Umsetzung <strong>der</strong> Brandschutzmaßnahmen<br />

soll mit Versicherung Kontakt aufgenommen werden.


Seite 11<br />

BGM: Im Hauptschulbereich sind die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen im Sanierungskonzept integriert.<br />

BGM zum außerordentlichen Haushalt:<br />

Die für 2009 geplante Maßnahmen zum Sanierungspaket <strong>der</strong> Hauptschule umfasst die Renovierung<br />

des Kellergeschoßes. Diese stehen im direkten Zusammenhang mit <strong>der</strong> Polyt. Schule.<br />

Die <strong>der</strong>zeitigen Klassenräume werden zu Sanitär- und Gar<strong>der</strong>obenanlagen umgebaut;<br />

die Gymnastikhalle wird entfeuchtet und um die <strong>der</strong>zeitige Umkleidegar<strong>der</strong>obe vergrößert.<br />

Die gesamten Hauptschul-Sanierungsmaßnahmen werden mit 67,75 % vom GAF geför<strong>der</strong>t; die<br />

restlichen Kosten nach <strong>der</strong> durchschnittlichen Schülerzahl <strong>der</strong> letzten 10 Jahre auf die Gastschulgemeinden<br />

einschließlich <strong>Mattsee</strong> aufgeteilt.<br />

Spielplatz Aug:<br />

Die Einnahmen aus dem Parkplatzverkauf sind Teil <strong>der</strong> Spielplatzfinanzierung.<br />

Vorschlag von VBGM Brandhuber: nicht verkaufte Parkflächen zu verpachten.<br />

zu TOP 4.4). Subventionen<br />

Die dazugehörigen Daten sind an alle Gemeindevertretungsmitglie<strong>der</strong> ergangen.<br />

GV Steiner B.: Der Kneippverein sollte wenn möglich eine Subvention erhalten.<br />

BGM: Der Kneippverein wird bei seinen diversen Veranstaltungen extra unterstützt.<br />

zu TOP 4.5). Darlehen - Haftungen - Dauerschuldverpflichtungen<br />

Alle dazugehörigen Daten sind den Gemeindevertretungsmitglie<strong>der</strong>n zugesandt worden.<br />

zu TOP 4.6). Cross-Currency-Finanzierung: weitere Vorgangsweise - Beschlussfassung<br />

Zu diesem Thema hat <strong>der</strong> Bürgermeister einige Vorschläge erarbeitet:<br />

A) für die weitere Vorgangsweise:<br />

1) Die Finanzierung läuft bis 2013 wie vorgesehen und entsprechend <strong>der</strong> Kurssituation entscheidet<br />

man über Ausstieg (mit Gewinn o<strong>der</strong> Verlust) o<strong>der</strong> Schweizer Franken-<br />

Finanzierung.<br />

2) Auftrag an die Bank Austria, bei Erreichen eines Kursniveaus zu dem kein Kursverlust entsteht<br />

, auszusteigen.<br />

3) Auftrag an die Bank Austria, bei Erreichen eines Kursniveaus auszusteigen, bei dem <strong>der</strong><br />

Kursverlust identisch mit dem Zinsvorteil ist.<br />

B) für die Verwendung <strong>der</strong> Zinsgewinne bei Variante A 1):<br />

1) Verwendung im laufenden Budget für Projekte<br />

2) in voller Höhe entsprechende Rücklagen bilden<br />

3) 50 % Rücklagenbildung und 50 % für laufende Projekte verwenden<br />

BGM: Für eine rasche Entscheidung kann die Gemeindevertretung die Beschlussfassung an die Gemeindevorstehung<br />

delegieren.<br />

Diskussion:<br />

GV Kuel und GV Steiner B.: Fremdwährungsfinanzierung weiterlaufen lassen; wenn Kursgewinn<br />

erreicht wird, dann den Einstiegskurs nach unten garantieren; Rücklagen für Kursverluste bilden;<br />

BGM spricht sich für Bildung von Rücklagen einerseits, aber auch Investitionen an<strong>der</strong>erseits aus.<br />

Über die Verwendung muss GV entscheiden.


Seite 12<br />

GV Steiner H.: Bei <strong>der</strong> gegenständlichen Finanzierungsform handelt es sich um eine reines Spekulationsgeschäft.<br />

Die Gemeinde sollte sich davon verabschieden.<br />

GR Schöchl gibt folgendes zu Protokoll:<br />

Sein Vorschlag zu A 2):<br />

a) Kurssicherung vereinbaren, nach unten absichern und den Kursgewinn nach oben mitnehmen;<br />

b) die jetzigen Kursgewinne <strong>zur</strong> Gänze <strong>zur</strong>ücklegen<br />

c) die Gemeindevertretung delegiert die Beschlussfassung rasch erfor<strong>der</strong>licher Entscheidungen<br />

an die Gemeindevorstehung<br />

BGM: Grundlegende Än<strong>der</strong>ungen zu dieser Finanzierungsform sowie die Verwendung des Kursgewinnes<br />

müssen von <strong>der</strong> Gemeindevertretung entschieden werden.<br />

GR Unger plädiert für folgende Ergänzung:<br />

Die Gemeinde will dann aussteigen, wenn sich eine negative Entwicklung (bei Kursverfall) abzeichnet;<br />

von weiter steigenden Kursen weiter partizipieren<br />

Vorschlag von GV Steiner B. <strong>zur</strong> Beschlussfassung:<br />

Die Finanzierung läuft bis 2013 wie vorgesehen, die Bank Austria erhält jedoch den Auftrag. bei<br />

erreichen eines Kursniveaus zudem kein Kursverlust entsteht, eine Stop Loss Or<strong>der</strong> zu setzen, wenn<br />

ein Kursgewinnniveau erreicht ist.<br />

Zusätzlich werden die Zinsgewinne ab 2009 als Rücklage verwendet, bis <strong>zur</strong> Stop Loss<br />

Or<strong>der</strong> Legung.<br />

Stop Loss Än<strong>der</strong>ungen werden <strong>zur</strong> Beschlussfassung an die Gemeindevorstehung delegiert.<br />

Die Verwendung <strong>der</strong> Rücklagen ist von <strong>der</strong> Gemeindevertretung zu beschließen.<br />

GR Steiner B. richtet an die Fraktionen <strong>der</strong> SPÖ u. FPÖ die Frage, ob sie an<strong>der</strong>e Vorschläge hätten.<br />

Nachdem dies nicht <strong>der</strong> Fall ist, erhebt <strong>der</strong> Bürgermeister den Vorschlag von GV Steiner B.<br />

zum Antrag für die Beschlussfassung.<br />

Für den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />

BGM Maislinger, VBGM Brandhuber, GR Alterdinger, GR Schöchl, GR Tscherteu, GV Kuel,<br />

GV Söllner, GV Plank, GV Steiner B.<br />

Gegen den Antrag des Bürgermeisters stimmen:<br />

GV Lackner, GV Pöschl, GR Unger, GR Schmidt, GV Krammel, GV Zellner, GV Steiner H.<br />

Die SPÖ-Fraktion begründet ihre Ablehnung damit, dass die Cross Currency Finanzierung keine<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Gemeinde ist.<br />

zu TOP 4.7). Dienstposten- und Stellenplan<br />

Der Dienstposten- und Stellenplan ist vom Gemeindepersonalreferat erstellt und geprüft.<br />

Beschäftigungsstand: 71 MitarbeiterInnen mit einen Gesamtbeschäftigungsausmaß von 4790 %;<br />

34 davon im Seniorenheim, zusätzlich 4 Saisonkräfte im Strandbad<br />

zu TOP 4.8). Abfertigung: Vorgangsweise bei Kündigung durch Dienstnehmer - Beschlussfassung


Seite 13<br />

Bei <strong>der</strong> Beratung des Tagesordnungspunktes „Personelles“ in <strong>der</strong> Gemeindevorstehungssitzung am<br />

26. 11.2008 wurde beantragt, hinsichtlich <strong>der</strong> Vorgangsweise bei Selbstkündigung durch Dienstnehmer<br />

eine eindeutige Richtlinie zu beschließen.<br />

Folgen<strong>der</strong> Antrag <strong>der</strong> Gemeindevorstehung an die Gemeindevertretung <strong>zur</strong> Beschlussfassung:<br />

Wird das Dienstverhältnis <strong>zur</strong> Gemeinde von einem Dienstnehmer selbst gekündigt, gewährt die<br />

Gemeinde keine Abfertigung.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 4.9). Jahresvoranschlag 2009: Ordentlicher Haushalt, Mittelfristiger Finanzplan,<br />

Außerordentlicher Haushalt - Beschlussfassung<br />

Antrag des Bürgermeisters auf Beschlussfassung des ordentlichen Haushaltes, Mittelfristigen Finanzplanes<br />

und des außerordentlichen Haushaltes.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 4.10). Immobilien KG: Jahresvoranschlag 2009 - Beschlussfassung<br />

Die Unterlagen für den Jahresvoranschlag <strong>der</strong> Immobilien KG sind allen Gemeindevertretungsmitglie<strong>der</strong>n<br />

zugestellt worden.<br />

GV Pöschl sieht bei <strong>der</strong> KG Probleme für die Auftragsvergaben, weil <strong>der</strong> Bürgermeister gleichzeitig<br />

Gesellschafter ist und zieht damit Parallelen zum Vorfall in <strong>der</strong> Gemeinde Puch, wo <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

keine Einschau gewährt hat.<br />

BGM Maislinger weist dies <strong>zur</strong>ück. Der Überprüfungsausschuss hat je<strong>der</strong>zeit Einschaumöglichkeit in<br />

die KG-Buchhaltung.<br />

Im übrigen wird von Amtswegen festgestellt, dass die Bestimmungen <strong>der</strong> Salzburger Gemeindeordnung<br />

im KG-Vertrag überbunden sind und daher auch in <strong>der</strong> KG verpflichtend einzuhalten sind.<br />

BGM: Antrag auf Beschlussfassung des KG-Voranschlages 2009<br />

Der Antrag wird mit <strong>der</strong> Gegenstimme von GV Pöschl beschlossen.<br />

zu TOP 5). Kontokorrentkredite<br />

Laut Gemeindeordnung können Kontokorrentkredite jeweils nur auf die Dauer eines Jahres<br />

abgeschlossen werden und sind daher jährlich neu zu beschließen.<br />

Gesamtkontokorrent-Kreditrahmen: Euro 400.000,00 aufgeteilt auf:<br />

Salzburger Sparkasse Bank AG Euro 100.000,00; 3-Monats-Euribor Aufschlag 0,375 % (fix)<br />

Raiffeisenbank <strong>Mattsee</strong> Euro 100.000,00 Aufschlag 3-Monats-Euribor Aufschlag 0,375 % (fix)<br />

Salzburger Landeshypothekenbank Euro 200.000,00 3-Monats-Euribor Aufschlag 0,12 % (fix)<br />

BGM Antrag auf Beschlussfassung <strong>der</strong> vorstehenden Kontokorrentkredite für die Dauer<br />

vom 1.1.2009 bis 31.12.2009<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 6). Darlehensaufnahmen<br />

zu TOP 6.1). Neubau Polytechnische Schule: Baukosten - Beschlussfassung<br />

Darlehen für Baukosten:<br />

Die Darlehenssumme setzt sich zusammen aus dem 40 %-igen Baukostenanteil als Schulsitzgemeinde<br />

und dem prozentuellen Baukostenanteil lt. Bevölkerungsschlüssel zum 1.1.2006<br />

= 18,21 % v. 696.000 (= Baukostenanteil Sprengelgemeinden).<br />

Die Darlehensausschreibung erfolgte an 4 Banken mit folgendem Inhalt:<br />

Darlehensrahmen: Euro 600.000<br />

Laufzeit: 20 Jahre


Seite 14<br />

Ausnützung: auf Abruf<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> vollständigen Ausnutzung: 31.12.2009<br />

Tilgungsbeginn: 1.1.2010<br />

Annuität: in 40 gleichbleibenden Raten (Kapital und Zinsen)<br />

Zinsentilgung: während <strong>der</strong> Bauphase vierteljährlich laut Vorschreibung<br />

Zinssatz: Bindung an 3-Monats-Euribor – Stichtag: 1. Werktag des Quartals<br />

Nebenkosten:<br />

Nachstehende Angebote sind eingelangt:<br />

Bank Laufzeit Zinssatz Nebenkosten Aufschlag:<br />

Raiffeisenbank<br />

Obertrum<br />

20 Jahre 3,987 % Keine<br />

0,05 %<br />

Sparkasse AG 20 Jahre 4,770 % Keine 0,800 %<br />

Bank Austria 20 Jahre 6,805 % keine 1,40 %<br />

Die SalzburgerLandeshypothekenbank<br />

hat<br />

aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit sehr komplexen Marktsituation und <strong>der</strong> daraus für die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong><br />

resultierenden schlechten Konditionen von einer Angebotslegung Abstand genommen.<br />

zu TOP 6.2). Neubau Polytechnische Schule: Einrichtung - Beschlussfassung<br />

Darlehen für Einrichtungskosten<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Darlehenssumme basiert auf geschätzte Gesamt-Einrichtungskosten von<br />

Euro 270.000, prozentueller Anteil Gemeinde <strong>Mattsee</strong> nach Bevölkerungsschlüssel<br />

1.1.2006 = 18,21 %.<br />

Die Darlehensausschreibung erfolgte an 4 Banken mit folgendem Inhalt:<br />

Darlehensrahmen: Euro 50.000<br />

Laufzeit: 10 Jahre<br />

Ausnützung: auf Abruf<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> vollständigen Ausnutzung: 31.12.2009<br />

Tilgungsbeginn: 1.1.2010<br />

Annuität: in 20 gleichbleibenden Raten (Kapital und Zinsen)<br />

Zinsentilgung: während <strong>der</strong> Bauphase vierteljährlich laut Vorschreibung<br />

Zinssatz: Bindung an 3-Monats-Euribor – Stichtag: 1. Werktag des Quartals<br />

Nebenkosten:<br />

Nachstehende Angebote sind eingelangt:<br />

Bank Laufzeit Zinssatz Nebenkosten Aufschlag<br />

Raiffeisenbank<br />

Obertrum<br />

10 Jahre 3,987 % Keine<br />

0,05 %<br />

Sparkasse AG 10 Jahre 4,770 % Keine 0,800 %<br />

Bank Austria 10 Jahre 6,805 % keine 1,40 %<br />

Die SalzburgerLandeshypothekenbank<br />

hat<br />

aufgrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit sehr komplexen Marktsituation und <strong>der</strong> daraus für die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong><br />

resultierenden schlechten Konditionen von einer Angebotslegung Abstand genommen.<br />

zu TOP 6.3). Sanierung Hauptschule - Beschlussfassung<br />

Bekanntlich ist das Sanierungskonzept für die Hauptschule im Schulbauprogramm<br />

1.1.2009-31.12.2011 im Ausmaß von Euro 3.096.000 <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung eingereicht worden.<br />

Mittlerweile liegt dafür eine mündliche För<strong>der</strong>ungszusage von ca. 67,75 % vor.<br />

Im Rahmen einer kürzlich stattgefundenen Besprechung mit den Sprengelgemeinden ist auf <strong>der</strong>en


Seite 15<br />

Wunsch zwecks Sicherstellung <strong>der</strong> finanziellen Mittel ein mittelfristiger Finanzplan erstellt worden.<br />

Dieser sieht folgendes vor:<br />

2009 Sanierung Kellergeschoß (Gymnastikhalle, Einbau Sanitäranlagen und Gar<strong>der</strong>oben in ehemalige<br />

Klassen <strong>der</strong> Polyt. Schule); geschätzte Investitionskosten Euro 400.000<br />

2010 Sanierung Sanitäranlagen, Brandschutzmaßnahmen<br />

geschätzte Investitionskosten Euro 822.000<br />

2011 Sanierung Gebäudehülle, Raumerweiterung Zugangsbereich Hauptschule<br />

geschätzte Investitionskosten Euro 806.000<br />

2012 Behin<strong>der</strong>tengerechtigkeit, Haustechnik, Oberflächen und Materialien, Umbau und Erweiterung<br />

Lehrerbereich<br />

geschätzte Investitionskosten Euro 1.068.000<br />

Der Kostenanteil für die Sprengelgemeinden ist auf Grundlage <strong>der</strong> durchschnittlichen Schülerzahlen<br />

<strong>der</strong> letzten 10 Jahre ermittelt worden. Somit beträgt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> für die<br />

4-jährige Sanierungsphase nach Abzug <strong>der</strong> GAF-Mittel rund Euro 400.000.<br />

Aufgrund des günstigen Zinsangebotes ist die Darlehenssumme von Euro 400.000 an die Raiffeisenbank<br />

Obertrum – <strong>Mattsee</strong> wie folgt <strong>zur</strong> Ausschreibung gelangt:<br />

Darlehenssumme: Euro 400.000,00<br />

Verwendungszweck: Sanierung Hauptschule<br />

Laufzeit: 20 Jahre<br />

Ausnützung: auf Abruf, spätestens bis 31.12.2012<br />

Tilgungsbeginn: 1.1.2013<br />

Annuität: 40 gleichbleibende Halbjahresraten für Kapital und Zinsen<br />

Zinsentilgung: während <strong>der</strong> Bauphase vierteljährlich lt. Vorschreibung<br />

Zinssatz: Bindung an 3-Monats-Euribor - Stichtag: 1. Werktag des Quartals<br />

Nebenkosten:<br />

Angebot:<br />

Darlehenssumme: Euro 400.000<br />

Laufzeit: 20 Jahre<br />

Rückzahlung: ab 1.1.2013 in 40 Halbjahresraten für Kapital und Zinsen, jeweils am 1.1. u.<br />

1.7.<br />

in Höhe von Euro 14.176,40<br />

Zinssatz: 3-Monats-Euribor + 0,05 % Aufschlag, Anpassung vierteljährlich (1. Werktag des<br />

Quartals<br />

= <strong>der</strong>zeit 3,793 % per 3.12.2008)<br />

Die Finanzierungskosten für diese drei Darlehen sind im Voranschlag 2009 sowie im mittelfristigen<br />

Finanzplan berücksichtigt.<br />

Auf Grund des Best- und Billigstangebotes <strong>der</strong> Raiffeisenbank <strong>Mattsee</strong> stellt <strong>der</strong> Bürgermeister den<br />

Antrag auf Beschlussfassung <strong>der</strong> drei vorstehend angeführten Darlehensaufnahmen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 7). Handlechner Jakob und Barbara: Übernahme Wiesenweg/Anzing<br />

ins öffentliche Gut <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bereits 2003 wurde von Fam. Handlechner, Ruaperlbauer, Anzing, <strong>der</strong> Antrag auf Übernahme <strong>der</strong><br />

Aufschließungsstraße „Wiesenweg“ ins öffentliche Gut <strong>der</strong> Gemeinde gestellt. Eine am 26.3.2003


Seite 16<br />

durchgeführte Begehung mit unserem Sachverständigen Ing. Hagenhofer hat ergeben ,dass einige<br />

Mängel festgestellt worden sind. Auf Grund <strong>der</strong> aufgezeigten Mängel ist empfohlen worden, einer<br />

Übernahme in das öffentliche Gut <strong>der</strong> Gemeinde nicht zuzustimmen und die Beendigung <strong>der</strong> Bautätigkeit<br />

in diesem Aufschließungsgebiet abzuwarten.<br />

Mittlerweile sind mehrere Begehungen zwecks Sanierung <strong>der</strong> Mängel durchgeführt worden.<br />

Schlussendlich wurden die aufgezeigten Mängel nunmehr behoben. Nach Abnahme von Ing. Hagenhofer<br />

mit Fa. Erdbau, welche die Sanierungsarbeiten vorgenommen hat, ist <strong>der</strong> „Wiesenweg“<br />

nunmehr zu einer Übernahme durch die Gemeinde freigegeben.<br />

Diskussion:<br />

GR Unger verweist auf mögliche Folgewirkungen bei Übernahme von Stichstraßen (wie z.B.<br />

Stichstraße zu seiner Nachbarin Frau Pichler); lt. BAL Maislinger gibt es für die Parzellen <strong>der</strong> Fam.<br />

Fischinger Hermann keinen Bebauungsplan); hingegen sind die Aufschließungsstraßen des Baulandes<br />

„Wiesenweg“ Teil des „Bebauungsplanes Handlechner“<br />

BGM Maislinger: Beim Straßennetz des Wiesenweges geht es unter an<strong>der</strong>em auch um die Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Aufschließung anliegen<strong>der</strong> Parzellen (z.B. anschließend an Kemperling Thomas)<br />

GV Zellner urgiert, dass die Straße durch die Ortschaft Anzing vor ca. 2 Jahren auf 3 m Breite asphaltiert<br />

worden ist und davon ca. 40 cm auf seinem Privatgrund. Die Angelegenheit wird geprüft.<br />

Antrag BGM auf Beschlussfassung:<br />

Übernahme <strong>der</strong> Aufschließungsstraße „Wiesenweg“ in Anzing, beginnend von <strong>der</strong> Einfahrt<br />

„Anzingerstraße“, durch das gesamte Siedlungsgebiet bis <strong>zur</strong> Einmündung in den<br />

„Wolf-Dietrich Weg“, in dem zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Beschlussfassung befindlichen Straßenzustand.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 8). Handlechner Jakob und Barbara - Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>:<br />

Pachtvertrag für Spielplatz Aug - Beschlussfassung<br />

Nachstehend folgen<strong>der</strong> Entwurf<br />

Pachtvereinbarung<br />

zwischen <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>, vertreten durch Bürgermeister Matthäus Maislinger und<br />

Vizebürgermeister Josef Brandhuber, 5163 <strong>Mattsee</strong>, Gemeindeweg 1 (Pächterin) und Barbara und<br />

Jakob Handlechner, Ruaperlbauer, Anzing 11, 5163 <strong>Mattsee</strong> (Verpächter):<br />

Eigentümer: Barbara und Jakob Handlechner, Anzing 11, 5163 <strong>Mattsee</strong><br />

Pachtgegenstand: Teilfläche <strong>der</strong> GP. 2247 KG <strong>Mattsee</strong> sowie eines Zuganges auf <strong>der</strong> genannten<br />

Parzelle zum Spielplatz<br />

Pachtzins: Euro 2,00 pro m²; keine MWSt. da unecht umsatzsteuerbefreit<br />

Pachtfläche: Spielplatz: 998 m² x Euro 2,00 = Euro 1.996,00<br />

Pachtfläche: Zugang 98 m² x Euro 2,00 = Euro 178,00<br />

Verwendungszweck: Errichtung eines Spielplatzes<br />

Beginn des Pachtverhältnisses: 1.1.2009<br />

Ende des Pachtverhältnisses: 31.12. 2018 (= 10 Jahre)<br />

Fälligkeit: am 31. März jeden Jahres; erstmals 31. März 2009<br />

Bankverbindung: Raiffeisenbank <strong>Mattsee</strong> Kto. Nr. 10 1219-4 BLZ 35147<br />

Wertsicherung: VPI 2005 Stand Dezember 2008 o<strong>der</strong> ein an seine Stelle treten<strong>der</strong> Index<br />

jährliche Anpassung<br />

Zusatzvereinbarungen:<br />

a) Das Pachtverhältnis ist spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Endtermin schriftlich aufzukündigen.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Nichtkündigung verlängert sich das Pachtverhältnis jeweils um ein<br />

weiteres Jahr.<br />

b) Berechtigung <strong>zur</strong> sofortigen Auflösung des Pachtverhältnisses durch die Verpächter besteht,<br />

wenn:


Seite 17<br />

die Pächterin mit <strong>der</strong> Zahlung des Pachtes länger als 1 Monat im Rückstand bleibt und trotz<br />

nachweislicher Erinnerung und Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlen sollte;<br />

die Pächterin vom Pachtobjekt einen vertragswidrigen o<strong>der</strong> erheblich nachteiligen Gebrauch<br />

machen sollte.<br />

c) Alle mit <strong>der</strong> Vertragserrichtung verbundenen Kosten gehen zu Lasten <strong>der</strong> Pächterin<br />

d) Je ein Vertragsoriginal ergeht an Verpächter und Pächterin.<br />

<strong>Mattsee</strong>, 15.12.2008<br />

Die Verpächter: Die Pächterin:<br />

GR Tscherteu: Die Wegerrichtung war Voraussetzung für die Verpachtung durch Fam. Handlechner,<br />

damit die Kin<strong>der</strong> nicht in die Wiese gehen.<br />

Am 15.12.2008 ist dazu eine Eingabe <strong>der</strong> Fam. Steininger, Rohrerweg 50 mit folgendem Wortlaut<br />

eingelangt:<br />

Einleitend wäre zu sagen, dass nach 2 ½ jähriger Suche nach einem Eigenheim, unsere Wahl auf<br />

<strong>Mattsee</strong> fiel, wo wir uns von <strong>der</strong> Fa. Kainz versprachen, unseren Traum vom Eigenheim im Grünen<br />

zu erfüllen.<br />

Unsererseits haben wir alle unsere <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel aufgebracht und uns hier <strong>zur</strong><br />

vollsten Zufriedenheit eingelebt.<br />

Mittlerweile wurden damalige Voraussetzungen – 3er Block anstelle 2 Einfamilienhäuser<br />

terrassenseitig, Parkplatz anstelle des vorgesehenen Kin<strong>der</strong>spielplatzes – geän<strong>der</strong>t.<br />

Zu dieser Schmälerung <strong>der</strong> Wohnqualität kommen noch Konflikte, welche durch die extrem dichte<br />

Verbauung herbeigeführt wurden – Spielzeug und Kin<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Straße, Parkplatzmangel, Lärm,<br />

mangelnde Rücksichtnahme.<br />

All diese mehrheitlich beschlossenen Vorgänge mussten unsererseits akzeptiert werden.<br />

Nunmehr ist die jüngste vorgesehene Maßnahme, dass ein Gehweg zum neu geplanten<br />

Spielplatz, direkt an unserer Grundgrenze vorbeiführen und an den <strong>Mattsee</strong>-Rundweg<br />

angeschlossen werden soll. Dies empfingen wir als einen eklatanten Einschnitt in unsere<br />

Privatsphäre, da wir ungeschützt fremden Blicken ausgesetzt sind. Das Anlegen einer<br />

blickdichten Hecke ist nicht möglich, da unsererseits <strong>der</strong> Untergrund schon streckenweise<br />

befestigt ist (Asphalt, Beton) und an<strong>der</strong>erseits Sträucher <strong>der</strong> Last des anfallenden Schnees<br />

<strong>der</strong> Schneeräumung nicht standhalten würden. Ein Bemühen, einen Grünstreifen außerhalb<br />

unserer Grenzmauer zu erwerben, um einen solchen Sichtschutz zu errichten, wurde<br />

von <strong>der</strong> Fam. Handlechner als nicht möglich abgelehnt.<br />

Ich bitte nun die zuständigen Organe inständig, uns zu helfen.<br />

1. Einen Sichtschutz (Sträucher) entlang unserer Gartenmauer in den Weg zu integrieren.<br />

2. Vorkehrungen gegen abgestellte bzw. liegengelassene Fahrzeuge (Roller, Fahrrä<strong>der</strong>...) zu<br />

treffen.<br />

3. Eine Tür im Anschlussbereich des Seeweges zu montieren, um nicht angeleinten Hunden<br />

den Zugang zum Gehweg, <strong>der</strong> hauptsächlich von Kin<strong>der</strong>n genützt wird, zu verwehren.<br />

4. Ausreichende Beschil<strong>der</strong>ung des Seerundweges, um den ohnehin stark frequentierten<br />

Wohnbereich nicht noch mehr zu belasten (Privatstraße).<br />

Im Jänner 2009 gibt es ein weiteres Treffen mit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Spielplatz“ <strong>zur</strong> Besprechung<br />

<strong>der</strong> weiteren Schritte.<br />

Weiters ist für die Spielplatzerrichtung um naturschutzbehördliche Bewilligung anzusuchen.<br />

Antrag BGM auf Beschlussfassung <strong>der</strong> vorliegenden Pachtvereinbarung<br />

Beschluss: einstimmig


Seite 18<br />

zu TOP 9). Verein Menschenwerk: Nutzungsvereinbarung Bajuwarengehöft<br />

- Beschlussfassung<br />

Die am 30.6.2006 von <strong>der</strong> Gemeindevertretung beschlossene Nutzungsvereinbarung Bajuwarengehöft<br />

endet am 31.12.2008.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> bisherigen positiven Erfahrungen wird vorgeschlagen, die nachstehende Vereinbarung<br />

bis 31.12.2009 zu verlängern.<br />

Nutzungsvereinbarung Bajuwarengehöft<br />

abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>, vertreten durch Bürgermeister Matthäus<br />

Maislinger, Gemeindeweg 1, 5163 <strong>Mattsee</strong><br />

und Verein Menschenwerk, vertreten durch Geschäftsführerin Susanna Altenberger, Burghard-<br />

Breitner Weg 28, 5163 <strong>Mattsee</strong><br />

Die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong> ist Besitzerin des Bajuwarengehöfts auf Grundparzelle 567/4 und<br />

567/3, KG <strong>Mattsee</strong> und überlässt dem Verein Menschenwerk für die Umsetzung des Konzeptes<br />

Natur- & Kultur Werkstatt die Nutzung <strong>der</strong> Anlage – bestehend aus: Hochspeicher,<br />

Haupthaus, Stallgebäude und Freigehege für Kleintierhaltung.<br />

Dabei sind folgende Punkte einzuhalten:<br />

▫ Die Anlage des Bajuwarengehöfts kann in dem technischen und baulichen Zustand (wie bei<br />

<strong>der</strong> Begehung vom 25.2.2008 festgehalten) vom Verein Menschenwerk genutzt werden.<br />

Jede bauliche Än<strong>der</strong>ung hat mit Zustimmung <strong>der</strong> Gemeinde zu erfolgen.<br />

▫ Die Zuständigkeit <strong>der</strong> Gebäudeinstandhaltung sowie <strong>der</strong> Gebäude- und Haftpflichtversicherung<br />

(incl. Tierhaltung) bleibt bei <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

▫ Die Pflege <strong>der</strong> Anlage übernimmt <strong>der</strong> Verein Menschenwerk.<br />

▫ Für die Aktivitäten im Zuge <strong>der</strong> Kultur- und Naturwerkstatt haftet <strong>der</strong> Verein.<br />

▫ Die Betriebskosten werden von <strong>der</strong> Gemeinde (Obergrenze Euro 50,00 pro Monat) bis Ende<br />

2008 übernommen.<br />

▫ Die Müllentsorgung erfolgt durch den Nutzer (Bereitstellung einer 90 l Restabfalltonne<br />

<strong>zur</strong> 14-tägigen Entleerung).<br />

Bei Festen im Bajuwarengehöft werden je nach Bedarf Müllsackstän<strong>der</strong> am Veranstaltungsgelände<br />

aufgestellt. Am Ende des Festes werden die Müllsäcke in einem<br />

vom Bauhof bereitgestellten 1100 l-Container gesammelt. Der Container wird anschließend<br />

vom Bauhof entsorgt.<br />

▫ Das öffentliche WC steht den Nutzern des Bajuwarengehöfts zu Verfügung und wird von<br />

<strong>der</strong> Gemeinde gereinigt (mit den an<strong>der</strong>en <strong>öffentlichen</strong> WC’s).<br />

▫ Die Organisation und Abstimmung von an<strong>der</strong>en Nutzern des Gehöftes wird von Frau Susanne<br />

Altenberger übernommen. Dazu werden Frau Altenberger von <strong>der</strong> Gemeinde 3<br />

Schlüssel für die Anlage übergeben. Frau Altenberger führt einen Belegungsplan über die<br />

Anlage.<br />

▫ Das Bajuwarengehöft steht auch an<strong>der</strong>en Nutzern <strong>zur</strong> Verfügung. Dabei sind die Termine<br />

mit Frau Altenberger zu koordinieren.<br />

▫ <strong>Mattsee</strong>r Vereinen wird kein Benutzungsentgelt o<strong>der</strong> Betriebskostenanteil von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

verrechnet. Die Zusammenarbeit mit einem Gastronomiebetrieb ist für Vereine nicht erfor<strong>der</strong>lich.


Seite 19<br />

▫ An<strong>der</strong>e Nutzer können das Bajuwarengehöft nur in Zusammenarbeit mit einem gastronomischen<br />

Betrieb nutzen. In diesem Fall sowie bei Veranstaltung von Kursen o<strong>der</strong> Workshops<br />

durch externe Nutzer wird <strong>der</strong> Tarif lt. Gemeindetarifblatt (<strong>der</strong>zeit Euro 60.--) von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

verrechnet. Von diesem Betrag erhält <strong>der</strong> Verein Menschenwerk 1/3 (<strong>der</strong>zeit Euro<br />

20.—) für den Organisationsaufwand.<br />

▫ Vor <strong>der</strong> Nutzung des Gehöfts ist eine Kaution von Euro 50,00 für die Endreinigung beim<br />

Verein Menschenwerk zu hinterlegen. Die Reinigung kann vom Nutzer selbst übernommen<br />

o<strong>der</strong> mit dem Verein Menschenwerk vereinbart werden. Bei ordnungsgemäßer Reinigung<br />

wird die Kaution <strong>zur</strong> Gänze <strong>zur</strong>ückbezahlt.<br />

Der Nutzer hat die benützte Baulichkeit sowie die dazugehörigen Freiflächen in dem<br />

vom Verein Menschenwerk übernommenen Zustand <strong>zur</strong>ückzugeben.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird festgelegt:<br />

Fußboden im Gebäudeinneren besenrein säubern, Reinigung von Tischen, Sitzgelegenheiten<br />

und Küchenblock; Einsammlung sämtlichen Unrates auf dem Veranstaltungsgelände.<br />

▫ Diese Nutzungsvereinbarung beginnt mit 1 Jänner 2009 und endet mit 31. Dezember 2009.<br />

<strong>Mattsee</strong>, 15.12..2008<br />

Für die Marktgemeinde <strong>Mattsee</strong>: Für den Verein „Menschenwerk“:<br />

Der Bürgermeister: Die Geschäftsführerin:<br />

Matthäus Maislinger Susanna Altenberger<br />

BGM: Antrag auf Beschlussfassung<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 10). Antrag <strong>der</strong> SPÖ-Fraktion: Bedarfserhebung Kin<strong>der</strong>garten,<br />

Betreuungssicherstellung während <strong>der</strong> Sommermonate<br />

Die SPÖ-Fraktion hat am 5.12.2008 nachstehenden Antrag mit dem Ersuchen um Beschlussfassung<br />

durch die Gemeindevertretung am 15.12.2008 eingebracht:<br />

1) Durchführung einer jährlichen Bedarfserhebung bezüglich <strong>der</strong> Öffnungszeiten des Kin<strong>der</strong>gartens<br />

<strong>Mattsee</strong>.<br />

Begründung: Es wurde in den letzten Jahren keine Bedarfserhebung bezüglich Öffnungszeiten<br />

durchgeführt. Die Bedarfslage kann sich jedoch jährlich än<strong>der</strong>n.<br />

Im Kin<strong>der</strong>gartenjahr 2008/2009 sind sehr viele Neuanmeldungen zu verzeichnen gewesen. Es wurde<br />

nicht überprüft, ob die Öffnungszeiten dem Bedarf <strong>der</strong> Eltern entsprechen.<br />

2) Die Sicherstellung <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> auch während <strong>der</strong> Sommermonate.<br />

Begründung: Für viele Eltern stellen die zahlreichen über das Jahr verteilte Schließtage des Kin<strong>der</strong>gartens<br />

ein Problem dar. Und gerade in den Ferienmonaten ist es<br />

für Eltern beson<strong>der</strong>s schwierig, ihre Kin<strong>der</strong> gut betreut zu wissen. Der reguläre Urlaubsanspruch<br />

von 25 Arbeitstagen pro Jahr ist oft nicht ausreichend, um<br />

sämtliche Schließtage abzudecken, was insbeson<strong>der</strong>e für Alleinerzieherinnen, Mütter mit mehreren<br />

Kin<strong>der</strong>n in unterschiedlichen Schul- bzw. Betreuungsformen<br />

o<strong>der</strong> Eltern, die im Sommer auf Grund <strong>der</strong> Gegebenheiten ihrer beruflichen Tätigkeit nicht Urlaub<br />

nehmen können, zu Schwierigkeiten führt. Wir schlagen vor,<br />

entwe<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong>betreuung in <strong>der</strong> Gemeinde zu regeln, z.B. über Einbindung des VLIP o<strong>der</strong><br />

die Errichtung eines Radldienstes mit Nachbargemeinden.<br />

GV Krammel: In <strong>der</strong> Ausschuss-<strong>Sitzung</strong> am 18.9.2008 ist die dazugehörige Vorgangsweise unter<br />

TOP 5) besprochen worden. Die Gemeindevertretung möge diese nun beschließen.


Seite 20<br />

Protokollauszug dieses TOP 5):<br />

Kin<strong>der</strong>betreuung:<br />

GV Bernhard Steiner schlägt vor, eine Bedarfserhebung durchzuführen. Es solle ein Schreiben an<br />

alle Bürger, die Kin<strong>der</strong> zwischen 0 und 6 Jahren haben, erstellt werden.<br />

Folgende Daten sollen erhoben werden:<br />

� Name, Telefonnummer<br />

� Anzahl 0 – 3 Jahre<br />

� Anzahl 4 – 6 Jahre<br />

� wann wird eine Betreuung benötigt (an welchen Tagen, Vormittag, Nachmittag)<br />

� wann ist eine Betreuung erwünscht<br />

� welche Betreuung ist verbindlich gewünscht<br />

� Verpflegung<br />

� <strong>der</strong>zeit betreut in...<br />

� Sonstige Anmerkungen (unregelmäßige Dienstzeiten)<br />

Im Schreiben soll <strong>der</strong> Hinweis über die Betreuungskosten gemäß dem Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz<br />

vermerkt sein. Der Aufhänger dieses Schreibens ist das neue Gesetz – aufgrund dieses Gesetzes<br />

wird <strong>der</strong> Bedarf erhoben. Der Rücklauf soll an die Gemeinde erfolgen.<br />

Bevor das Schreiben von GR Tina Tscherteu vorbereitet und durch das Gemeindeamt versendet<br />

wird, werden Kin<strong>der</strong>garten, VliP und Tageseltern darüber informiert.<br />

Anmerkung: Nächstes Jahr wird <strong>der</strong> 1. Stock des Jelinek-Hauses frei. Es soll dort die zweite Schulkindgruppe<br />

(vom <strong>Sitzung</strong>szimmer) untergebracht werden, da die Lösung mit dem <strong>Sitzung</strong>szimmer<br />

nur vorübergehend ist. Das <strong>Sitzung</strong>szimmer wird somit wie<strong>der</strong> aktiviert. Dies ist im mittelfristigen<br />

Finanzplan entsprechend berücksichtigt.<br />

GR Tscherteu zeigt sich verwun<strong>der</strong>t, dass dieser Antrag erst jetzt einlangt, ob wohl zwischenzeitlich<br />

bereits ein GV-<strong>Sitzung</strong> stattgefunden hat.<br />

Sie hat gemäß dem Vorschlag in <strong>der</strong> Ausschuss-<strong>Sitzung</strong> bereits alles organisiert und auf Schiene<br />

gebracht und sieht daher diesen Antrag als Polemik.<br />

GV Steiner H.: Die Bedarfserhebung muss <strong>der</strong> Ausschuss machen.<br />

GV Steiner B. sieht den Antrag als Bestätigung <strong>der</strong> Festlegungen (Vorschlag <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion) in<br />

<strong>der</strong> Ausschuss-<strong>Sitzung</strong> am 18.9.08<br />

BGM Antrag auf Beschlussfassung folgen<strong>der</strong> Punkte:<br />

a) jährliche Bedarfserhebung hinsichtlich Öffnungszeiten Kin<strong>der</strong>garten<br />

b) Sicherstellung Betreuung Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Sommermonate<br />

unter Hinweis auf das Besprechungsergebnis des Ausschusses „Bildung, Kultur, Freizeit,<br />

Jugend“ am 18.9.2008 unter TOP 5)<br />

Beschluss: einstimmig<br />

zu TOP 11). Berichte des Bürgermeisters<br />

a) Tennisplätze:<br />

Bericht des Bürgermeisters von <strong>der</strong> Besprechung am 2.12.2008 mit Tourismusverband, Tennisclub,<br />

Segelschule Steiner und Gemeinde<br />

Betrieb Tennisplatz:<br />

Tourismusverband will Tennisbetrieb aufgeben;<br />

Tennisklub will 2 Plätze des Tourismusverbandes übernehmen;<br />

den Bereich des 3. freiwerdenden Platzes sowie die baufällige Tennishütte könnte die<br />

Gemeinde in die angrenzende Wohnanlage des Seniorenheimes einbinden<br />

Vertrag zwischen Tourismusverband und Collegiatstift sollte bestehen bleiben (Einvernehmen<br />

mit Stift herstellen)


Seite 21<br />

Minigolf-Anlagenbetrieb soll sichergestellt werden.<br />

Übernahme <strong>der</strong> zwei Tennisplätze durch Tennisclub bereits 2009 – Zustimmung<br />

• wenn Tennisplätze im Frühjahr saniert werden – Maßnahme: Erneuerung Zaun mit<br />

Randeinfassung (Kostenschätzung Fa. Innofence, Obertrum: Euro 8.724,00 inkl.<br />

MWSt.)<br />

• auch unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass die Anlage so saniert ist, dass sie gefahrlos<br />

benützt werden kann; dazu erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen: Fixierung des Zaunes bzw.<br />

<strong>der</strong> Zaunsteher und Zusage einer ehest möglichen Sanierung (2010) lt. Angebot Fa.<br />

Innofence, Obertrum<br />

• wenn für beschränkten Zeitraum (3Jahre) eine Abgangsdeckung pro Platz von Euro<br />

1.250,00 (insgesamt Euro 2.500,00) zum Betrieb zugesagt wird; Kalkulation des<br />

Tennisclubs liegt vor.<br />

Regelung Gemeinde/Tourismusverband:<br />

Kostenübernahme für Zaunsanierung bzw. -erneuerung<br />

Übernahme anteiliger Pachtkosten für die Fläche, welche die Gemeinde dem Haus Weyerbucht <strong>zur</strong><br />

Benützung überlässt.<br />

Regelung Gemeinde/Tennisclub:<br />

Zusage für Abgangsdeckung<br />

b) Sprengelarzt Dr. Gerhard Wimmer:<br />

Der Ärztekammer liegt noch kein endgültiges Gutachten über die Dienstunfähigkeit von Dr. Wimmer<br />

vor. Wenn diese bestätigt ist, dann kann die Ausschreibung <strong>zur</strong> Neubesetzung <strong>der</strong> Praxis erfolgen.<br />

zu TOP 12). Berichte aus den Ausschüssen<br />

Besprechungsergebnis vom 26.11.2008:<br />

Thema:<br />

Wie<strong>der</strong>belebung Heimatmuseum – Vorgangsweise<br />

Anwesend:<br />

BGM Matthäus Maislinger, GR Tina Tscherteu, Kustos Rupert Felber, SBW-Leiterin Berta Altendorfer,<br />

Kustos Alfred Huemer, Mag. Dagmar Bittricher, Konservator Augustin Kloiber,<br />

Franz Kemptner<br />

Zusammenfassung:<br />

1) BGM: 2009 Erstellung eines Museumskonzeptes; Verbindung mit Naturpark Buchberg herstellen<br />

2) Zusammenarbeit Bildungswerk u. Gemeinde; Bildungswerk als Träger in <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufbauphase<br />

eines Heimatmuseums<br />

3) Filmmaterial – Nachlass Hofbauer Thomas und Szekulics Demeter von Hr. Kemptner sortiert,<br />

repariert, digitalisiert; Anfrage bei Landesbildstelle ob Interesse an <strong>der</strong>artigen Filmen<br />

4) Tonbandaufnahmen, Dia-Sammlung, Steinesammlung, durchschauen, vorsortieren;<br />

dann Info an Mag. Bittricher zwecks weiterer Verwendung bzw. Vorgangsweise


Seite 22<br />

5) Erfassung aller musealen Gegenstände (einschließlich Privatmuseum Feichtner);<br />

Abt. Volkskultur för<strong>der</strong>t nur die Schaffung eines „kritischen“ Heimatmuseums<br />

6) weitere Vorgangsweise:<br />

eine Teilfläche des Hauptschuldachbodens feuerhemmend als Museumsdepot<br />

herstellen (wird als gut geeignet angesehen); Teil des Sanierungskonzeptes Hauptschule<br />

in den Sommerferien Museums-Exponate reinigen (unter Anleitung von Hr. Kloiber), inventarisieren<br />

(Beistellung von Frau Hemma Ebner), fachgerecht lagern;<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Abt. Volkskultur wird zugesichert<br />

EDV-Programm für Inventarisierung besorgen;<br />

Gründung eines Museumsvereines vorbereiten<br />

7) das Jahr 2010 = 75 Jahre Marktgemeinde – als Zielpunkt ins Auge fassen<br />

anschließend kurze Besichtigung des Museumsdepots am Hauptschuldachboden.<br />

zu TOP 13). Sonstiges<br />

Wartstein-Park:<br />

Eine erste Auswertung <strong>der</strong> eingelangten Interessentenmeldungen wurde durchgeführt.<br />

Dabei stellte sich heraus, dass für 2-Zimmerwohnungen ein <strong>der</strong>artig großes Interesse besteht, sodass<br />

<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Bedarf bei weitem nicht gedeckt werden kann.<br />

Für 3- und 4-Zimmerwohnungen kann <strong>der</strong> Bedarf für <strong>Mattsee</strong>r Interessenten weitgehend befriedigt<br />

werden.<br />

Weitere Vorgangsweise:<br />

• Die Interessentenmeldungen werden an die Wohn- und Siedlungsgenossenschaft „Salzburg“<br />

<strong>zur</strong> Prüfung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungswürdigkeit weitergeleitet<br />

• Erstellung eines Reihungsvorschlages <strong>der</strong> Bewerbungen durch das Gemeindeamt<br />

• Vergabe durch den Ausschuss (Mitte bzw. Ende Jänner 2009)<br />

Betreubares Wohnen:<br />

25 <strong>der</strong> 26 Wohnungen sind an <strong>Mattsee</strong>r o<strong>der</strong> Interessenten mit <strong>Mattsee</strong>-Bezug (Elternteile von<br />

<strong>Mattsee</strong>rn) vergeben; 1 o<strong>der</strong> möglicherweise 2 kleine Wohnungen werden noch verfügbar.<br />

„Donnerstag – Gemeindestammtische“<br />

Auf Grund <strong>der</strong> bevorstehenden Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 1.3.2009<br />

schlägt <strong>der</strong> Bürgermeister die Abhaltung parteiübergreifen<strong>der</strong> Informations- und Diskussionsveranstaltungen<br />

vor. Folgende Termine sind dafür geplant:<br />

15. Jänner 2009 Gasthof Moorbad, 22. Jänner 2009 Gasthof Mitterhof, 5. Februar 2009 Gasthof<br />

Kapitelwirt; 20. Februar 2009 Diskussionsabend für Jugend und Jungwähler<br />

GV Pöschl und GV Steiner H. verlangen dazu einen unabhängigen Mo<strong>der</strong>ator.<br />

Dies wird von den Fraktionsobleuten besprochen.<br />

Mit dieser Vorgangsweise sind alle einverstanden.<br />

Jugendliche – Herumwerfen mit Schweizer Krachern:<br />

GR Alterdinger verweist auf Probleme, dass Jugendliche mit Schweizer Krachern herumwerfen und<br />

dabei


Seite 23<br />

Beschädigungen verursachen; z. B. öffentliche WC-Anlage bei <strong>der</strong> Hauptschule.<br />

Polizeiinspektion Obertrum möge davon in Kenntnis gesetzt werden.<br />

BGM: Wichtig und hilfreich sind Hinweise aus <strong>der</strong> Bevölkerung und Feststellung <strong>der</strong> Verursacher,<br />

um diese ansprechen zu können. Der Handel ist auf die Beschränkungen aufmerksam zu machen.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Hans Hofbauer Matthäus Maislinger

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