Koffer - Caritasverband Hagen eV
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der betreuungsverein<br />
wächst – die aufgaben auch<br />
Das team des Betreuungsverein beim <strong>Caritasverband</strong> <strong>Hagen</strong>.<br />
Von Volker Salzmann<br />
Betreuungsverein. Das Betreuungsrecht wird im nächsten<br />
Jahr 20 Jahre alt, der Betreuungsverein auch. Seit 1992<br />
ist er vom Land NRW anerkannt und hat in dieser Zeit viele<br />
Veränderungen erlebt. So stand 1997 noch in einer CaritaZ-Ausgabe,<br />
dass vier Mitarbeiter mit dem Führen von<br />
50 gesetzlichen Betreuungen beschäftigt sind. Heute sind<br />
wir sechs Kollegen im Betreuungsverein, 215 Betreuungsverfahren<br />
werden geführt und zudem zahlreiche Aufgaben<br />
rund um das Betreuungsrecht wahrgenommen. Anpassungen<br />
an gesetzliche Veränderungen waren und sind bis<br />
heute immer notwendig. Lange spricht man nicht mehr<br />
von Vormundschaften oder einer Entmündigung, wenn ein<br />
Mensch das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gesetzliche<br />
Betreuung eingerichtet ist. Begrifflichkeiten, mit denen<br />
auch heute noch das Betreuungsrecht in ein negatives Licht<br />
gerückt wird.<br />
Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung<br />
sind, dass ein Mensch seine Angelegenheiten aufgrund einer<br />
körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung<br />
oder Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen<br />
kann. Im Rahmen bestimmter Aufgabenkreise wird<br />
dann ggf. ein Betreuer bestellt, sofern keine Vollmacht an<br />
andere Vertrauenspersonen erteilt ist. Der Betreuer ist mit<br />
CaritaZ Heft 2.2011 CaritaZ Heft 2.2011<br />
der Bestellung durch das Betreuungsgericht<br />
befugt, für den betreuten Menschen als<br />
rechtlicher Vertreter zu handeln. Die Interessen<br />
und Wünsche des Betreuten stehen bei<br />
der Arbeit immer im Vordergrund. Betreuungen<br />
können kurzfristig zur Überwindung<br />
von Lebenskrisen eingerichtet werden, andere<br />
Menschen sind bis zu ihrem Lebensende<br />
auf eine rechtliche Vertretung angewiesen.<br />
Mit dem Tod endet die Betreuung.<br />
Neben dem Führen von Betreuungen haben<br />
wir als anerkannter Betreuungsverein auch<br />
die Aufgabe der sogenannten querschnittsarbeit.<br />
Hierbei ist ein besonderer Blick auf<br />
die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Begleitung<br />
ehrenamtlicher Betreuer gerichtet. Eigene Einführungsveranstaltungen,<br />
Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation<br />
mit der Betreuungsstelle der Stadt <strong>Hagen</strong> und dem Sozialdienst<br />
katholischer Frauen <strong>Hagen</strong> sollen dabei helfen, die<br />
ehrenamtlichen Betreuer für ihre Aufgaben zu qualifizieren.<br />
Die persönliche Beratung ergänzt das Angebot.<br />
Auch bereits bevollmächtigte Personen werden durch den<br />
Betreuungsverein beraten.<br />
Im Betreuercafé haben die ehrenamtlichen Betreuer die<br />
Möglichkeit, sich in einer gemütlichen Atmosphäre auszutauschen<br />
und miteinander ins Gespräch zu kommen. Ein<br />
weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Information zu unterschiedlichen<br />
Vorsorgemöglichkeiten, um für den Fall der<br />
Handlungsunfähigkeit vorbereitet zu sein. Wir alle können<br />
in die Situation geraten, dass wir unsere Angelegenheiten<br />
nicht mehr selbständig regeln können. Die Erstellung einer<br />
Vorsorgevollmacht ist eine wirksame und unkomplizierte<br />
Möglichkeit, für einen solchen Fall vorzusorgen. Für<br />
die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist es geboten, eine<br />
Vertrauensperson zum Vollmachtnehmer auszuwählen.<br />
Anders als in einem Betreuungsverfahren entfällt die Kontrolle<br />
des Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht.<br />
Es kann ebenso sinnvoll sein, in einer Betreuungsverfügung<br />
eine Person zu benennen, die im Fall einer Betreuungseinrichtung<br />
zum gesetzlichen Vertreter bestellt wird. Der Betreuungsverein<br />
führt hierzu Informationsveranstaltungen<br />
durch und berät auch persönlich bei der Erstellung einer<br />
Vorsorgevollmacht.<br />
Zu den Vorsorgemöglichkeiten gehört auch die Patientenverfügung,<br />
welche durch das sogenannte „Patientenverfügungsgesetz“<br />
seit dem 1. September 2009<br />
gesetzlich geregelt ist. Der Betreuungsverein informiert<br />
in Veranstaltungen über diese gesetzlichen Neurege-<br />
Betreuungsverein <strong>Caritasverband</strong> <strong>Hagen</strong><br />
Hochstr. 83a · Tel.: 91 84-20<br />
betreuungsverein@caritas-hagen.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. 09 – 12 uhr<br />
do. 14 – 16 uhr<br />
sowie nach Vereinbarung<br />
Ansprechpartner:<br />
Tatjana Flatt,<br />
Fachbereichsleitung Soziale dienste,<br />
Tel.: 91 84-74<br />
Volker Salzmann,<br />
Fachdienstleitung Betreuungsverein,<br />
Vereinsbetreuer, Tel.: 91 84-21<br />
elke Hentschel, Sekretariat<br />
Betreuungsverein, Tel.: 9184-20<br />
Carola Bettermann,<br />
Vereinsbetreuerin, Tel.: 91 84-79<br />
Markus Jäckel,<br />
Vereinsbetreuer, Tel.: 91 84-23<br />
lungen und gibt weitere Denkanstöße zur Patientenverfügung.<br />
Die Mitarbeiter des Betreuungsvereines sind<br />
somit Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht.<br />
Das bedeutet auch, dass regelmäßige<br />
Fortbildungen besucht werden, um die Kenntnisse auf<br />
dem aktuellsten Stand zu halten. Die aktive Mitarbeit in<br />
Arbeitskreisen auf regionaler und überregionaler Ebene,<br />
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung mit anderen<br />
Diensten und Einrichtungen ist somit auch ein wichtiger<br />
Teil der Tätigkeit.<br />
Sandra niewrzol,<br />
Vereinsbetreuerin, Tel.: 91 84-52<br />
Sandra Schablack,<br />
Vereinsbetreuerin, Tel.: 91 84-25<br />
das Angebot<br />
− Führen von gesetzlichen Betreuungen<br />
− individuelle Beratung im Vorfeld einer<br />
Betreuung<br />
− gewinnung von ehrenamtlichen<br />
Betreuerinnen und Betreuern<br />
− einführung, Begleitung, Beratung und<br />
Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuer<br />
− Betreuercafé<br />
− informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht,<br />
Betreuungsverfügung<br />
und patientenverfügung<br />
− persönliche Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten<br />
und Hilfe bei der<br />
erstellung von Vorsorgevollmachten<br />
und Betreuungsverfügungen<br />
− Ausgabe von informationsmaterialien<br />
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