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Koffer - Caritasverband Hagen eV

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der betreuungsverein<br />

wächst – die aufgaben auch<br />

Das team des Betreuungsverein beim <strong>Caritasverband</strong> <strong>Hagen</strong>.<br />

Von Volker Salzmann<br />

Betreuungsverein. Das Betreuungsrecht wird im nächsten<br />

Jahr 20 Jahre alt, der Betreuungsverein auch. Seit 1992<br />

ist er vom Land NRW anerkannt und hat in dieser Zeit viele<br />

Veränderungen erlebt. So stand 1997 noch in einer CaritaZ-Ausgabe,<br />

dass vier Mitarbeiter mit dem Führen von<br />

50 gesetzlichen Betreuungen beschäftigt sind. Heute sind<br />

wir sechs Kollegen im Betreuungsverein, 215 Betreuungsverfahren<br />

werden geführt und zudem zahlreiche Aufgaben<br />

rund um das Betreuungsrecht wahrgenommen. Anpassungen<br />

an gesetzliche Veränderungen waren und sind bis<br />

heute immer notwendig. Lange spricht man nicht mehr<br />

von Vormundschaften oder einer Entmündigung, wenn ein<br />

Mensch das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gesetzliche<br />

Betreuung eingerichtet ist. Begrifflichkeiten, mit denen<br />

auch heute noch das Betreuungsrecht in ein negatives Licht<br />

gerückt wird.<br />

Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung<br />

sind, dass ein Mensch seine Angelegenheiten aufgrund einer<br />

körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung<br />

oder Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen<br />

kann. Im Rahmen bestimmter Aufgabenkreise wird<br />

dann ggf. ein Betreuer bestellt, sofern keine Vollmacht an<br />

andere Vertrauenspersonen erteilt ist. Der Betreuer ist mit<br />

CaritaZ Heft 2.2011 CaritaZ Heft 2.2011<br />

der Bestellung durch das Betreuungsgericht<br />

befugt, für den betreuten Menschen als<br />

rechtlicher Vertreter zu handeln. Die Interessen<br />

und Wünsche des Betreuten stehen bei<br />

der Arbeit immer im Vordergrund. Betreuungen<br />

können kurzfristig zur Überwindung<br />

von Lebenskrisen eingerichtet werden, andere<br />

Menschen sind bis zu ihrem Lebensende<br />

auf eine rechtliche Vertretung angewiesen.<br />

Mit dem Tod endet die Betreuung.<br />

Neben dem Führen von Betreuungen haben<br />

wir als anerkannter Betreuungsverein auch<br />

die Aufgabe der sogenannten querschnittsarbeit.<br />

Hierbei ist ein besonderer Blick auf<br />

die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Begleitung<br />

ehrenamtlicher Betreuer gerichtet. Eigene Einführungsveranstaltungen,<br />

Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation<br />

mit der Betreuungsstelle der Stadt <strong>Hagen</strong> und dem Sozialdienst<br />

katholischer Frauen <strong>Hagen</strong> sollen dabei helfen, die<br />

ehrenamtlichen Betreuer für ihre Aufgaben zu qualifizieren.<br />

Die persönliche Beratung ergänzt das Angebot.<br />

Auch bereits bevollmächtigte Personen werden durch den<br />

Betreuungsverein beraten.<br />

Im Betreuercafé haben die ehrenamtlichen Betreuer die<br />

Möglichkeit, sich in einer gemütlichen Atmosphäre auszutauschen<br />

und miteinander ins Gespräch zu kommen. Ein<br />

weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Information zu unterschiedlichen<br />

Vorsorgemöglichkeiten, um für den Fall der<br />

Handlungsunfähigkeit vorbereitet zu sein. Wir alle können<br />

in die Situation geraten, dass wir unsere Angelegenheiten<br />

nicht mehr selbständig regeln können. Die Erstellung einer<br />

Vorsorgevollmacht ist eine wirksame und unkomplizierte<br />

Möglichkeit, für einen solchen Fall vorzusorgen. Für<br />

die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist es geboten, eine<br />

Vertrauensperson zum Vollmachtnehmer auszuwählen.<br />

Anders als in einem Betreuungsverfahren entfällt die Kontrolle<br />

des Bevollmächtigten durch das Betreuungsgericht.<br />

Es kann ebenso sinnvoll sein, in einer Betreuungsverfügung<br />

eine Person zu benennen, die im Fall einer Betreuungseinrichtung<br />

zum gesetzlichen Vertreter bestellt wird. Der Betreuungsverein<br />

führt hierzu Informationsveranstaltungen<br />

durch und berät auch persönlich bei der Erstellung einer<br />

Vorsorgevollmacht.<br />

Zu den Vorsorgemöglichkeiten gehört auch die Patientenverfügung,<br />

welche durch das sogenannte „Patientenverfügungsgesetz“<br />

seit dem 1. September 2009<br />

gesetzlich geregelt ist. Der Betreuungsverein informiert<br />

in Veranstaltungen über diese gesetzlichen Neurege-<br />

Betreuungsverein <strong>Caritasverband</strong> <strong>Hagen</strong><br />

Hochstr. 83a · Tel.: 91 84-20<br />

betreuungsverein@caritas-hagen.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Mo. 09 – 12 uhr<br />

do. 14 – 16 uhr<br />

sowie nach Vereinbarung<br />

Ansprechpartner:<br />

Tatjana Flatt,<br />

Fachbereichsleitung Soziale dienste,<br />

Tel.: 91 84-74<br />

Volker Salzmann,<br />

Fachdienstleitung Betreuungsverein,<br />

Vereinsbetreuer, Tel.: 91 84-21<br />

elke Hentschel, Sekretariat<br />

Betreuungsverein, Tel.: 9184-20<br />

Carola Bettermann,<br />

Vereinsbetreuerin, Tel.: 91 84-79<br />

Markus Jäckel,<br />

Vereinsbetreuer, Tel.: 91 84-23<br />

lungen und gibt weitere Denkanstöße zur Patientenverfügung.<br />

Die Mitarbeiter des Betreuungsvereines sind<br />

somit Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht.<br />

Das bedeutet auch, dass regelmäßige<br />

Fortbildungen besucht werden, um die Kenntnisse auf<br />

dem aktuellsten Stand zu halten. Die aktive Mitarbeit in<br />

Arbeitskreisen auf regionaler und überregionaler Ebene,<br />

Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung mit anderen<br />

Diensten und Einrichtungen ist somit auch ein wichtiger<br />

Teil der Tätigkeit.<br />

Sandra niewrzol,<br />

Vereinsbetreuerin, Tel.: 91 84-52<br />

Sandra Schablack,<br />

Vereinsbetreuerin, Tel.: 91 84-25<br />

das Angebot<br />

− Führen von gesetzlichen Betreuungen<br />

− individuelle Beratung im Vorfeld einer<br />

Betreuung<br />

− gewinnung von ehrenamtlichen<br />

Betreuerinnen und Betreuern<br />

− einführung, Begleitung, Beratung und<br />

Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuer<br />

− Betreuercafé<br />

− informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht,<br />

Betreuungsverfügung<br />

und patientenverfügung<br />

− persönliche Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten<br />

und Hilfe bei der<br />

erstellung von Vorsorgevollmachten<br />

und Betreuungsverfügungen<br />

− Ausgabe von informationsmaterialien<br />

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