Musterlösung zum Fall von Anton und Dragan © HPK ... - hp krings
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<strong>Musterlösung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Fall</strong> <strong>von</strong> <strong>Anton</strong> <strong>und</strong> <strong>Dragan</strong> <strong>©</strong> <strong>HPK</strong> VFH-Hessen SS 10<br />
Trunkenheitsfahrt / § 24 a StVG <strong>und</strong> § 316 StGB durch <strong>Anton</strong><br />
Laut Sachverhalt tritt <strong>Anton</strong> trotz Alkoholgenuß <strong>von</strong> 1 Liter Bier, sowie<br />
Einnahme <strong>von</strong> 2 Speed-Tabletten mit seinem VW-Polo die Heimfahrt an.<br />
Dadurch könnte <strong>Anton</strong> eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 24a I StVG<br />
begangen haben.<br />
Die Frage des Verkehrsraumes <strong>und</strong> des Kraftfahrzeuges, sowie des<br />
Führens wurde bereits erörtert. Es wird daher auf eine nochmalige Prüfung<br />
verzichtet.<br />
Problem Alkohol, § 24 a StVG<br />
Eine Vorraussetzung wäre, dass <strong>Anton</strong> 0,25 mg/L oder mehr Alkohol in<br />
der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.<br />
Ordnungswidrig i.S.d. § 24a I StVG handelt auch, wer eine Alkoholmenge<br />
im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration<br />
führt.<br />
<strong>Anton</strong> hat laut Sachverhalt 1 Liter Bier getrunken. In einem Liter Bier sind<br />
ca. 40 g Alkohol vorhanden. Nach der Widmark´schen Formel wäre es<br />
möglich, die ungefähre Blutalkoholkonzentration (BAK) zu berechnen.<br />
BAK = Alkohol in g / Körpergewicht (kg) * Reduktionsfaktor (bei Männer<br />
0.75).<br />
Ein Liter Bier ergibt bei einer männlichen Person eine BAK <strong>von</strong> etwa 0,6<br />
Promille. Zu Bedenken ist aber, dass zwischen der Kontrolle <strong>und</strong> dem<br />
letzten Trinken eine gewisse Zeit vergangen ist. IM Verkehrsrecht kann<br />
da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass der stündliche Eliminationswert bei 0,15<br />
Promille/St<strong>und</strong>e liegt. Unter Berücksichtung eines mittleren Zeitfaktores<br />
anzunehmen, dass der Wert unter 0,5 Promille liegt. Auf eine weitere<br />
Prüfung wird daher verzichtet. Für die Verwertbarkeit des Ergebnisses ist<br />
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