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Musterlösung zum Fall von Anton und Dragan © HPK ... - hp krings

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<strong>Musterlösung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Fall</strong> <strong>von</strong> <strong>Anton</strong> <strong>und</strong> <strong>Dragan</strong> <strong>©</strong> <strong>HPK</strong> VFH-Hessen SS 10<br />

dem Ausmaß der alkoholbedingten Leistungsminderung <strong>und</strong> der<br />

Beeinträchtigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers ist hierbei<br />

auch die Steigerung der <strong>von</strong> ihm dadurch für andere ausgehenden<br />

Gefahren <strong>von</strong> entscheidender Bedeutung.<br />

Zutreffend berücksichtigt diese Begriffsbestimmung auch die<br />

insbesondere durch Alkoholgenuss bewirkte Enthemmung, die<br />

beim Fahrzeugführer zur Veränderung seiner Persönlichkeit führen<br />

kann <strong>und</strong> oft durch den Verlust <strong>von</strong> Umsicht <strong>und</strong> Besonnenheit<br />

infolge Selbstüberschätzung sowie durch Rücksichtslosigkeit,<br />

erhöhte Risikobereitschaft <strong>und</strong> Leichtsinn gekennzeichnet ist. Die<br />

hierauf beruhende Fahrunsicherheit kann sich auch in bewusst<br />

verkehrswidriger Fahrweise offenbaren.<br />

Wer in dem oben geschilderten Sinn nicht in der Lage ist, sein<br />

Fahrzeug sicher zu führen, ist immer „absolut“ fahrunsicher.<br />

Es gibt keine "relative" Fahrunsicherheit in dem Sinne, daß zur<br />

Fahrunsicherheit führende Ausfallerscheinungen etwa durch<br />

besonders vorsichtige Fahrweise oder geringe Geschwindigkeit<br />

ausgeglichen werden könnten. Die nicht sehr glücklich gewählten<br />

Begriffe der „absoluten“ <strong>und</strong> „relativen“ Fahrunsicherheit<br />

unterscheiden vielmehr nur verschiedene Arten des Nachweises<br />

der Fahrunsicherheit.<br />

Bereits eine BAK <strong>von</strong> 0,5 Promille bewirkt eine deutliche Erhöhung<br />

der Risikobereitschaft gegenüber dem Verhalten des nüchternen<br />

Menschen.<br />

Bei einem Kraftfahrer kann daher schon bei 0,5 Promille, vielfach<br />

sogar schon bei 0,3 bis 0,8 Promille Fahrunsicherheit eintreten.<br />

Regelmäßig erlischt die Fahrsicherheit des Kraftfahrers bei einer<br />

BAK zwischen 0,5 <strong>und</strong> 1,09 Promille.<br />

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