Musterlösung zum Fall von Anton und Dragan © HPK ... - hp krings
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<strong>Musterlösung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Fall</strong> <strong>von</strong> <strong>Anton</strong> <strong>und</strong> <strong>Dragan</strong> <strong>©</strong> <strong>HPK</strong> VFH-Hessen SS 10<br />
dem Ausmaß der alkoholbedingten Leistungsminderung <strong>und</strong> der<br />
Beeinträchtigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrzeugführers ist hierbei<br />
auch die Steigerung der <strong>von</strong> ihm dadurch für andere ausgehenden<br />
Gefahren <strong>von</strong> entscheidender Bedeutung.<br />
Zutreffend berücksichtigt diese Begriffsbestimmung auch die<br />
insbesondere durch Alkoholgenuss bewirkte Enthemmung, die<br />
beim Fahrzeugführer zur Veränderung seiner Persönlichkeit führen<br />
kann <strong>und</strong> oft durch den Verlust <strong>von</strong> Umsicht <strong>und</strong> Besonnenheit<br />
infolge Selbstüberschätzung sowie durch Rücksichtslosigkeit,<br />
erhöhte Risikobereitschaft <strong>und</strong> Leichtsinn gekennzeichnet ist. Die<br />
hierauf beruhende Fahrunsicherheit kann sich auch in bewusst<br />
verkehrswidriger Fahrweise offenbaren.<br />
Wer in dem oben geschilderten Sinn nicht in der Lage ist, sein<br />
Fahrzeug sicher zu führen, ist immer „absolut“ fahrunsicher.<br />
Es gibt keine "relative" Fahrunsicherheit in dem Sinne, daß zur<br />
Fahrunsicherheit führende Ausfallerscheinungen etwa durch<br />
besonders vorsichtige Fahrweise oder geringe Geschwindigkeit<br />
ausgeglichen werden könnten. Die nicht sehr glücklich gewählten<br />
Begriffe der „absoluten“ <strong>und</strong> „relativen“ Fahrunsicherheit<br />
unterscheiden vielmehr nur verschiedene Arten des Nachweises<br />
der Fahrunsicherheit.<br />
Bereits eine BAK <strong>von</strong> 0,5 Promille bewirkt eine deutliche Erhöhung<br />
der Risikobereitschaft gegenüber dem Verhalten des nüchternen<br />
Menschen.<br />
Bei einem Kraftfahrer kann daher schon bei 0,5 Promille, vielfach<br />
sogar schon bei 0,3 bis 0,8 Promille Fahrunsicherheit eintreten.<br />
Regelmäßig erlischt die Fahrsicherheit des Kraftfahrers bei einer<br />
BAK zwischen 0,5 <strong>und</strong> 1,09 Promille.<br />
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